Sollten Ausländer:innen in Deutschland wählen dürfen?


07.04.2022, 13:25

Auf der Kommunalebene dürfen EU-Ausländer:innen wählen. Darum geht es aber nicht


07.04.2022, 13:28

26 Antworten

Schwierig Auf Bundesebene würde das eigentlich im Umkehrschluss heißen, dass auch Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in den Bundestag oder gar in Ämter der Bundesregierung gewählt werden können, was ggf. problematisch wäre.

Wer lange genug in Deutschland lebt, um daran ein ehrliches Interesse zu haben, der kann ja die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.

Auf kommunaler und Landesebene kann man gerne das Wahlrecht durch Wohnsitz vergeben. Im Bund finde ich das keine gute Idee.

Nein, Ausländer sollten nicht wählen dürfen. Wer über das politische Schicksal eines Landes mitentscheiden möchte, sollte auch zu dem Land gehören. Es steht jedem, der die voraussetzungen erfüllt, frei, sich einbürgern zu lassen. Wer kein Bürger dieses Landes werden möchte, sieht sich offenbar nicht als Teil Deutschlands und braucht dementsprechend auch nicht zu wählen.

Als Tourist habe ich auch in anderen Ländern kein Wahlrecht.

Die politische Macht eines Landes zu bestimmen, ist aus guten Gründen "Vorrecht" jener, die unter dieser Macht auch dauerhaft leben müssen.

Es geht Touristen nichts an. Die gucken sich die Verhältnisse an einem Ort von aussen an und gehen wieder zurück in ihre Heimat. Wo sie die Bürgerrechte haben.

ilovehermine  08.04.2022, 14:01

Hier ging es nie um Touristen. Der Fragesteller spricht von Menschen, die hier seit Jahren leben, arbeiten deren Kinder hier geboren und in der Schule sind, die hier Steuern zahlen etc. Das sind natürlich keine Touristen.

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ilovehermine  08.04.2022, 15:05
@adelaide196970

Darüber habe ich nichts geschrieben. Ich habe nur DocPsychopath darauf hingewiesen, dass es keine Frage von Tourismus war, damit klar bleibt, was eigentlich debattiert wird.

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DocPsychopath  08.04.2022, 15:43
@ilovehermine

Man ist Tourist auf der Durchreise. Nach einiger Zeit bekommt man ein Aufenthaltsrecht. Und nach wieder einiger Zeit wird der Aufenthalt wieder als dauerhafter angesehen und man kann die Staatsbürgerschaft beantragen und sie erhalten. Damit hat man dann das Wahlrecht.

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Auf Bundesebene bin ich definitiv dagegen, sowas gibt es glaube ich in keinem Land der Welt. Würde man das erlauben, wäre zumindest theoretisch eine feindliche Übernahme (analog wie in der Wirtschaft durch heimliches Erkaufen der Aktienmehrheit) mittels Wahlen möglich.

Auf kommunaler Ebene sind meines Wissens zumindest EU-Angehörige wahlberechtigt. Das begrüße ich, denn von Lokalpolitik sind die Leute die dort leben direkt betroffen.

Bürgermeister wählen können die von mir aus schon aber den Bundestag oder Landtag? Nein. Wir sind ein Staat mit Staatsbürgern und die wählen die Staatsregierung.

Wer acht Jahre hier lebt und sich einbürgern Lässt kann ja dann wählen. Und das ist meiner Meinung nach auch gut so.

Oder sollte die Bedingung zum Erhalt der Staatsangehörigkeit sinken damit sie aktiv Teilnehmen können? (Einführung der Doppelten Staatsangehörigkeit, Keine Kosten für Einbürgerungen, Schnellere Verfahren etc)

Mal schauen was die Anforderungen sind

Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf  Einbürgerung:
unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der  Einbürgerung
geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
grundsätzlich Aufgabe der bisherigen  Staatsangehörigkeit
mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten
keine Verurteilung wegen einer Straftat

Ich sehe da nichts was man noch vereinfachen könnte. Das sind wirklich absolute basics. Das man dafür Geld bezahlt ist schon mal ne Einführung in die Deutsche Bürokratie und wenn man wirklich Deutscher werden will kratzt man sich die 255 Euro schon irgendwie zusammen. Und der Einbürgerungstest ist auch absolutes Grundwissen.

Einführung der Doppelten Staatsangehörigkeit

Von sowas bin ich kein Fan. Bestes oder sagen wir mal schlechtestes Beispiel sind einige Türken die hier in Deutschland in einer freien Demokratie leben und weil sie immer noch die Türkische Staatsangehörigkeit haben in der Türkei wählen dürfen und dann auch noch Erdogan wählen. Also meiner Meinung nach sollte man sich für einen Staat entscheiden müssen. Höchstens bei EU Bürgern könnte man ausnahmen machen.

Schnellere Verfahren

Naja wenn das Verfahren unnötig langsam ist sollte man es natürlich beschleunigen aber wenn es aus Sorgfalt langsam ist dann nicht.