Sollte die AFD verboten werden?

Das Ergebnis basiert auf 31 Abstimmungen

Nein, sollte man nicht 74%
Ja, weck mit der AFD 26%

6 Antworten

Die Landesverbände in Sachsen, Thüringen und Sachsen Anhalt so wie die Junge Alternative sollten Verboteverfahren bekommen. Wofür gaben uns die Väter und Mütter der Verfassung uns die Möglichkeit sowas zu verbieten und den Verfassungsschutz? Da kann der Verfassungschutz gleich aufhören die zu beobachten wenn es abscheinend nichts bringt zu sagen dass sie gesichert gegen die Freiheitlich Demokratische Geundordnung sind.

Ja, wenn alle notigen Bedingungen dafür erfüllt sind.

Nein, wenn nicht alle nötigen Bedingungen dafür erfüllt sind.

Die Frage ist daher aus meiner Sicht eher: Sollte man ein Verbotsverfahren in dem das geprüft wird eröffnen oder nicht?

Ich denke nein, das birgt im Moment noch mehr Risiken als Chancen. Man sollte aber unbedingt weiter darüber diskutieren, auch um der Öffentlichkeit weiter vor Augen zu führen, dass diese Partei sehr bedenkliche Ansichten vertritt.

Und noch viel wichtiger: Man sollte sich inhaltlich mit der AfD auseinandersetzen um aufzuzeigen, welche Gefahr für wen in welchem ihre Ziele steckt. Mancher ihrer Wähler würde sich sicherlich gegen die AfD entscheiden, wenn ihm bewusst werden wurde, dass er nur am eigenen Ast sägt.

Und die anderen Parteien sollten gleichzeitig mal Klartext sprechen, für was die denn so stehen, als ständig nur darüber zu reden, wofür die AfD steht. So machen sie zuletzt machen sie eigentlich nur noch mehr Werbung für die AfD. Beispielsweise ist für mich die AfD zwar unwählbar, aber für wen der anderen ich mich entscheiden sollte, weiß ich nicht, da ich nicht wirklich weiß, was die zukünftig so alles vor haben.

Ja, weck mit der AFD

Die Erfolgsaussichten müssten vor einem Verbostverfahren aber extrem groß sein. Sollte so ein Verbotsverfahren nämlich scheitert, wären das eine Katastrophe. Die AfD würde das als Sieg verkaufen, und es als Beweis verkaufen, dass sie eine verfassungskonforme, demokratische Partei sind! Sie würden das geradezu ausschlachten und exzessiv ausnutzen.

Viele Wähler, die vorher noch soziale und etische Hemmungen hat, die AfD zu wählen, würde dann die AfD wählen, die die sie vorher schon die AfD gewählt haben würde, es bestärken und sie würden noch mehr in die Offensive gehen. Auch wären der Weg und die Akzeptanz für eine Koalition der CDU/CSU mit der AfD deutlich größer als jetzt und es stünde einer Koalition kaum noch etwas entgegen.

In diesem Szenario könnte die AfD bei den drauffolgenden Wahlen tatsächlich die Mehrheit erreichen! 

Nein, sollte man nicht

Durch Merz` Bekanntgabe, dass die Grünen sein bevorzugter Koalitionspartner ist, wird nur mit der AfD die aktuelle Fortsetzung der Grünen -Politik verhindert !!

Die Frage ist falsch gestellt.

Schauen wir mal

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 21 

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.

(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Das Bundesverfassungsgericht sagt dazu

Das Verfahren ist in  Art. 21 Abs. 2 GG und  §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Parteiverbotsverfahren erhalten das Aktenzeichen „BvB“.
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig (vgl.  Art. 21 Abs. 2 GG). Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.

Sind diese Punkte bei der AfD erfüllt, so ist ein Verbotsverfahren eigentlich zwingend. Das ist keine Frage des Wollens, Sollens oder ob es opportun ist.

Derzeit erfüllt die AfD die Anforderungen nicht. Sollte sie irgendwo allerdings auf 34% der Stimmen kommen ( Landesparlament oder Bundestag) und damit eine Sperrminorität haben, ist im Hinblick auf die Aussagen vieler AfD-Mitglieder meines Erachtens ein Verbotsverfahren unumgänglich.