Richtig gelöst--DER FLUGZEUGABSCHUSS – Darf der Staat im Notfall Passagierflugzeuge abschießen-?

Unsinkable2  22.01.2021, 20:47

Bist du sicher, dass du verstanden hast, was du da zusammenkopiert hast?

ahsar2 
Fragesteller
 22.01.2021, 21:47

Warum denn nicht?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für Aufgabe 1 ist dies als Lösung ungeeignet. Danach soll ein Plädoyer für die Rolle „Anklage" vorbereitet werden. Der Text ist aber eine Grundlage für die Rolle „Verteidigung“.

Erforderlich ist eine vollständig neue Lösung.

Ich versuche einen Entwurf, ohne Anspruch auf juristische Fachkenntnisse und sehr geschickte Rhetorik.

Erläuterung:

Bei der zentralen Frage einer grundsätzlichen Erlaubtheit des Abschusses ist die ethische Argumentation kantisch. Denn diese stützt einen schwerwiegenden Vorwurf, die Vernichtung des Leben nicht schuldiger Menschen herbeigeführt zu haben. Eine utilitaristische Ethik hält eine Abwägung, wessen Leben mehr schützenswert ist, für erlaubt. Von einer solche Auffassung aus würde eine Anklage auf wesentliche Argumente verzichten.

In Bezug auf andere bestehende Handlungsmöglichkeiten und ihre Folgen kann auch utilitaristisch argumentiert. werden. Dies sind aber zusätzliche Überlegungen unterhalb der grundsätzlichen Ebene.

Anklage-Plädoyer

Die Entscheidungen und Handlungen des Verteidigungsministers und des Piloten des Bundeswehrflugzeugs haben den Tod aller Passagiere und Besatzungsmitglieder des entführten Flugzeugs herbeigeführt.

Dies geschah in einer Lage, in der das Leben einer großen Zahl von Menschen durch den Einsatzes des entführten Flugzeugs bedroht war. Die Anklage anerkennt und berücksichtigt diesen Umstand. Aber auch wenn Überlegungen und Absichten, ein Übel zu verhindern, Beweggründe waren, sind die getroffenen Entscheidungen und vollzogenen Handlungen falsch gewesen.

Der Verteidigungsminister hat wissentlich und willentlich dem Piloten des Bundeswehrflugzeugs eine Genehmigung zum Abschießen gegeben. Er besaß den Informationsstand und die Intelligenz, die mit dem Abschießen verbundene Tötung der Passagiere und Besatzungsmitglieder und die Rechtsverletzung bei dieser Tötung zu erkennen.

Gegen die Passagiere und die Besatzungsmitglieder lag keine Notwehr (Strafgesetzbuch § 32) vor.

Gegen die Passagiere und die Besatzungsmitglieder lag kein rechtfertigender Notstand (Strafgesetzbuch § 34) vor. Denn zum einen ging die gegenwärtige Gefahr nicht von den Passagiere und den Besatzungsmitglieder aus. Zum anderen ging es sowohl beim geschützten Interesse als auch beim beeinträchtigten Interesse um Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit und eine Abwägung Leben gegen Leben mit einer Beurteilung, das eine Lebensrecht überwiege das andere Lebensrecht wesentlich, ist aufgrund des Schutzes der Menschenwürde jeder einzelnen Person nach dem Grundgesetz Artikel 1 Ansatz ausgeschlossen.

Gegen die Passagiere und die Besatzungsmitglieder lag kein entschuldigender Notstand (Strafgesetzbuch § 35) vor. Die Gefahr ging nicht von den Passagieren und den Besatzungsmitgliedern aus. Es handelte sich auch nicht um den Schutz von Angehörigen oder nahestehenden Personen.

Es liegt kein Notstand in einem nicht durch Recht und Gesetz geregelten Bereich vor. Es gelten die Grundrechte. Alle haben eine Recht auf Unantastbarkeit ihrer Menschenwürde nach dem Grundgesetz Artikel 1 und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach dem Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2 Satz 1. Ein Grundrecht darf in keinem Fall in seinem Wesensgehalt angetastet werden (Grundgesetz Artikel 19 Absatz 2). Daher ist eine rechtliche Zulässigkeit eines Eingreifen mit einer vorsätzlichen Vernichtung des Lebens nicht an einer gegenwärtigen Straftat schuldiger Menschen ausgeschlossen.

In der Lage einer großen Anzahl durch Einsetzen des Flugzeugs in ihrem Leben bedrohten Menschen ist eine Überlegung nachvollziehbar, sowohl bei einem eingreifenden Abschießen des entführten Flugzeugs als auch bei einem Unterlassen des Abschießens geschehe mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Übel und bei einem Abschießen vor einem Einschlagen im Stadion sei die Anzahl der Toten geringer.

Dies berechtigt aber nicht dazu, aktiv den Tod unschuldiger Menschen herbeizuführen. Eine gegeneinander vorgenommene Abwägung von Lebensrechten, bei der quantitativ im Ergebnis nach einer Zahl oder Menge eine Seite überwiegt und danach einer Seite ein schützenswertes Lebensrecht in irgendeiner Lage abgesprochen wird, verstößt gegen die unveräußerliche Menschenwürde. Das Bundesverfassungsgericht hat dies 2006 in einem Urteil auch deutlich ausgesprochen.

Eine Absicht, Leib und Leben von Menschen zu retten und so zum Schutz eines Rechtsgutes helfend einzugreifen, hat in der Würde des Menschen eine Grundlage. Würde als zu schützenden obersten Grundsatz zu haben, aber die Würde auch zu verletzen, indem der Tod unschuldiger (nämlich nicht an der Planung eines gegenwärtigen Verbrechens beteiligter) Menschen herbeigeführt wird, ist ein Widerspruch.

Es ist richtig, sich um Schutz für die bedrohten Menschen zu bemühen. Deren Menschenwürde wird durch eine Bedrohung ihres Lebens verletzt, aber von anderen als den Passagieren und den Besatzungsmitgliedern. Mit der Herbeiführung des Todes unschuldiger Menschen als Mittel, um einen Flugzeuganschlag zu verhindern, verletzt ein Handelnder selbst die Würde. Ein Zulassen einer vom eigenen Handeln ausgeführten Verletzung der Würde würde auch eine Aufhebung der Rechtsstaatlichkeit bedeuten.

Die Abschießerlaubnis hat die entführten Passagiere und Besatzungsmitgliedern zu bloßen Objekten staatlichen Handelns herabgesetzt. Sie wurden dadurch in ihrer Behandlung zu nichts weiter als Mitteln einer Rettungsmaßnahme, zu Dingen. Über ihr Leben wurde einseitig verfügt. Die entführten Passagiere und Besatzungsmitgliedern konnten zu diese Zeit dem Aufenthalt im Flugzeug und dem Handeln des Staates wegen von ihnen in keiner Weise beherrschbaren Gegebenheiten nicht ausweichen, sondern waren ihm wehr- und hilflos ausgeliefert. Das Abschießen hatte im Augenblick der Entscheidung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Folge, dass die entführten Passagiere und Besatzungsmitglieder getötet werden.

Menschen sind keine Sachen, sondern Personen. Sie sind vernunftbegabten Wesen, können sich in ihrem Handeln von Grundsätzen und Gesetzen leiten lassen, haben Interessen, Überzeugungen, Gedanken, Gefühle und Bestrebungen. Wie der Philosoph Immanuel Kant es ausgedrückt hat, dürfen Menschen keinesfalls als bloßes Mittel gebraucht werden, sondern müssen immer auch als Wesen, deren Dasein einen Zweck an sich selbst hat, betrachtet und behandelt werden. Zur Würde gibt es keinen berechenbaren Gegenwert, dem sie in einer Verrechnung geopfert werden kann.

Die Würde eines Menschen und ihre Anrecht auf Schutz sind nicht von der Dauer bzw. voraussichtlichen Dauer der physischen Existenz des einzelnen Menschen abhängig.

Es ist ein Unterschied, ob der Tod nicht an einem gegenwärtiger Verbrechen schuldiger Menschen aktiv und mit Vorsatz herbeigeführt wird oder ob Bemühungen um Rettung im Rahmen des Rechts keinen Erfolg haben. Der Tod unschuldiger Menschen bei Ausführung eines terroristischen Anschlags ist den Terroristen zuzurechnen und anzulasten. Wer ein Abschießen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Vernichtung des Lebens der unschuldigen Menschen als Folge genehmigt, bejaht ihre Tötung, auch wenn dies unter einem sehr starkem Druck der Umstände geschieht. Eine Pflicht zum Schutz des Lebens bedrohter Menschen enthält keine Pflicht zur Vernichtung des Lebens unschuldiger Menschen.

Die Wahl von Rettungsbemühungen darf nur auf solche Mittel fallen, deren Einsatz mit der Verfassung in Einklang steht.

Das Vorgehen ist rechtswidrig und ethisch nicht in Ordnung gewesen.

Der Verteidigungsminister und der Piloten des Bundeswehrflugzeugs hatten den Schutz bedrohter Menschen als Beweggrund. Dies rechtfertigt keine Feststellung völliger Schuldlosigkeit oder Straffreiheit, ist aber ein bedeutender Milderungsgrund in der Frage eines Strafmaßes.

Ein wenig entgegengehalten kann, dass der Verteidigungsminister und der Pilot sich von einen Hinweis auf einen Versuch der Passagiere zur Verhinderung des Unglücks von einem Abschießen nicht haben abhalten lassen. Möglicherweise gab es eine zumindest kleine Chance, eine Verwendung des Flugzeugs für einen Anschlag zu verhindern, was unter einem Gesichtspunkt nützlicher Folgen ein günstigeres Ergebnis bei der Minimierung von Unglück und Leid gehabt hätte. Beachtet werden sollte auch die grundsätzliche Wichtigkeit, keine verfassungsverletzende Entscheidung und Handlung zu billigen und einer Wiederholung vorzubeugen.

Ich beantrage eine Verurteilung des Angeklagten wegen einer Anstiftung zu Totschlag an allen entführten Passagieren und Besatzungsmitgliedern.

ahsar2 
Fragesteller
 24.01.2021, 18:23

Vielen Dank :-)! Kannst du mir vielleicht auf bei der 2.Aufgaben helfen, die lautet: Bereite ein persönliches Urteil vor.😊🙏🏼

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Ich habe eine ähnliche Aufgabe zum Film "Terror - Ihr Urteil" bearbeitet.

https://www.daserste.de/unterhaltung/film/terror-ihr-urteil/voting/index.html

Dort hatte ein Großteil von Deutschland für einen Freispruch gestimmt.

Meine Antwort, die Daten sind etwas anders, da es sich um den Film handelte:

Ich plädiere für nicht schuldig.

Major Koch wurde in die Situation gebracht eine Entscheidung zu fällen ob nun 70.164 oder „nur“ 164 Menschen sterben.

Die *NLFZ ging davon aus, dass Major Koch das Flugzeug egal wie abschießt, weshalb eine Evakuierung der Allianzarena nicht erfolgte, dagegen konnte Herr Koch nichts tun.

Die Menschen in dem Passierflugzeug waren dem Tod geweiht und wären mit hoher Wahrscheinlichkeit in fast jedem Szenario gestorben.

Eine Cockpittür ist kugelsicher und für einen normal Sterblichen fast nicht zu öffnen, weshalb dieses Argument der Staatsanwaltschaft widerlegt ist.

Ich hätte in diesem Fall wie der Major Koch entschieden und hierbei die 70.000 Menschen gerettet und damit das Flugzeug abgeschossen

Aequitas49  23.01.2021, 11:21

Du bist auch dem tod geweiht. Das gilt für jeden Menschen. Ich finde das immer das problematischste Argument in diesem Zusammenhang.

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dazu gibt es einern fernsehfilm, wo die zuschauer den ausgang per vote bestimmten.

meine meinunmg ja, weil wenn ziele von verherrender art getroffen werden und das sicher ist, ist das ok.

absturz auf atomkraftwerk.

generell ist abzuwägen wie viel ein leben wert ist. wenn laut versicherung der mensch 1 million zu bezahlen ist und 180 passagiere in einer maschine sind, hat das flugzeug einen verlustwert von unter 400 millionen. wenn also kraftwerke mit milliardenkosten zerstört werden würden, wäre das abzuwägen.

ahsar2 
Fragesteller
 23.01.2021, 10:52

Stimmt also meine Lösung?

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Aequitas49  23.01.2021, 11:14

Selbst ein überzeugter Utilitarist würde sich für diese Art der Argumentation schämen.

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Die Kritik am philosophischen Hintergrund des BVerfG ist beliebig, rein polemisch und stellt falsche Behauptungen auf.

Der Teil kommt also nicht über ein mangelhaft hinaus.

ahsar2 
Fragesteller
 23.01.2021, 11:00

ist meine Lösung also falsch?

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Atzej  23.01.2021, 11:14
@ahsar2

Nein. Die ist Ansichtssache. Die Polemik gegen die Position des BVerfG aber ist schlicht unseriös.

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Es gibt einen sehr guten Film, den man aus der Sicht von Schöffen sieht. Terror heißt der. Am Ende konnten die Zuschauer auswählen ob er schuldig oder unschuldig ist. Die DVD-Besitzer können natürlich beides ;)

Der junge Offizier der deutschen Luftwaffe hat das Flugzeug abgeschossen, weil es wahrscheinlich in ein vollbesezztes Stadion geflogen wär. Sein ehemaliger Vorgesetzter ist mittlerweile im Luftsicherheitshauptquartier der NATO (oder so) und hatte mit ihm Funkkontakt. Die haben gesagt, er soll nichts machen und erstmal diskutiert. Die Staatsanwälte findet später im Prozess heraus, dass die nicht mal die Idee hatten, das Stadion zu evakuieren.

Dann kommt die Frau von einem Passagier in den Zeugenstand. Die letzte SMS von ihm war "wir versuchen, did Cockpittür aufzubrechen, wir haben es gleich" (o.ä.)

Woher ich das weiß:Hobby – Ich bin in der Freizeit viel am PC
ahsar2 
Fragesteller
 22.01.2021, 20:45

Und wie findest du meine Antwort :-)?

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FloAusSchwaben  22.01.2021, 20:49
@ahsar2

Blocksatz, keine Absätze

Und vielleicht Schlüsselwörter hervorheben

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ahsar2 
Fragesteller
 22.01.2021, 20:50
@FloAusSchwaben

Ja, das ist nur eine "Skizze" ich werde noch schriftart und vieles ändern :-)

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DerBayer80  23.01.2021, 10:42

Ich hab den im Fernsehen gesehen. Genial gemacht. Das ganze ist ein durchaus strittiges Thema. Wobei ich damals dafür gestimmt habe das der Pilot unschuldig ist

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