DER FLUGZEUGABSCHUSS – Darf der Staat im Notfall Passagierflugzeuge abschießen?

RedPanther  22.01.2021, 17:51

Möchtest du, dass jemand deine Hausaufgaben macht? Oder was ist jetzt deine Frage?

ahsar2 
Fragesteller
 22.01.2021, 17:52

Ich habe es nicht hier reingestellt, damit es mir jemand löst, sondern wollte ich es mit jemanden besprechen. So ein Schwachsinn, was ihr hier schreibt🤦🏼‍♀️

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
DER FLUGZEUGABSCHUSS – Darf der Staat im Notfall Passagierflugzeuge abschießen?

Nein, so hat das Bundesverfassungsgericht, auch wenn der Text(-auszug) vielleicht schwer verständlich ist, entschieden.

Bleibt gesund und vernünftig!

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
DER FLUGZEUGABSCHUSS – Darf der Staat im Notfall Passagierflugzeuge abschießen?

Diese Frage hast du dir selbst beantwortet, indem du den Auszug aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zitiert hast.

Ich persönlich würde mir als Passagier des Flugzeuges wünschen, dass es abgeschossen wird. Und ich würde als Luftwaffenpilot auch schießen, wenn meine komplette Familie an Bord dieses Flugzeuges wäre. Denn letztendlich ist der Tod der Passagiere schon beschlossene Sache. Es ist nur die Frage, ob dabei noch andere sterben.

Ein Bisschen Interpretationsspielraum lässt der Punkt "die Passagiere aber versuchen, das Unglück zu verhindern". Ohne mich nun allzu genau mit (versuchten) Flugzeugentführungen auszukennen, fällt mir auf die Schnelle kein Fall ein, in dem Passagiere ihre Entführer überwältigen und damit ihr Leben retten konnten. Das scheint mir also ein sehr unwahrscheinliches Szenario zu sein. Ich denke, dass die Passagiere für ihre Selbsthilfeversuche bis zur Frage "abschießen oder nicht" schon ausreichend Gelegenheit hatten.

Hinterher steht derjenige, der das Flugzeug abgeschossen hat, natürlich gemeinsam mit jenem, der diesen Abschuss befohlen hat, unter Mordanklage. Wir sind ein Rechtsstaat und die Tötung eines Menschen ist normalerweise ein schweres Verbrechen, sodass der Fall auf jeden Fall juristisch aufgearbeitet werden muss.

Persönlich bin ich der Meinung, dass hier der rechtfertigende Notstand greift. Es gab kein milderes Mittel, um den Tod von 50.000 Menschen abzuwenden. Dementsprechend würde der Gerichtsprozess meiner Meinung nach mit einem Freispruch enden - und trotzdem mit mindestens einem Schützen, der seines Lebens nie wieder froh wird.

Aus praktischen Gründen ist klar, dass es so eine Regelung wie "entführte Flugzeuge werden abgeschossen" niemals offiziell geben darf. Denn dann bräuchten Flugzeugentführer das Flugzeug gar nicht mehr zum Absturz bringen oder in Fußballstadien fliegen... sie könnten einfach warten, bis sie abgeschossen werden und ihr Ziel, nämlich Unschuldige zu töten, wäre erreicht.

ahsar2 
Fragesteller
 22.01.2021, 18:24

Vielen Dank für deine Meinung

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Tipp: Selbst denken und machen

ahsar2 
Fragesteller
 22.01.2021, 17:50

Ich habe es nicht hier reingestellt, damit es mir jemand löst, sondern wollte ich es mit jemanden besprechen. So ein Schwachsinn, was ihr hier schreibt🤦🏼‍♀️

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Lorenz786  22.01.2021, 17:54
@ahsar2

Ja gut, kann ich ja nicht wissen. Gibt ja diese Leute

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