Rechte des Ehepartners im Fall von Krankheit/Tod?
Zur Vorgeschichte: Ich bin (noch) verheiratet aber aktuell schon im Trennungsjahr. Die Kommunikation mit meiner Frau ist nicht vorhanden und wenn dann endet es immer im Streit. Von ihr ist auch keine Zusammenarbeit zu erwarten in den wichtigen Dingen die noch geklärt werden müssen...
Nun ist es ja so, dass im Falle eines Unfalls meine Familie keine Rechte hat - über lebenserhaltende Maßnahmen (Maschinen abstellen oder nicht) würde also im Zweifelsfall immer noch meine Frau entscheiden. Das möchte ich jedoch nicht und würde ihr dieses Recht gerne entziehen. Um darüber weitergehend zu recherchieren müsste ich aber erstmal wissen wie man diese Situation überhaupt nennt, ich verwende nämlich scheinbar bei Google die falschen Suchbegriffe denn ich kann leider nichts finden...
Kann mir jemand die passenden Stichworte nennen?
Und: Hat sowas überhaupt Aussicht auf Erfolg während der noch laufenden Ehe? Vor allem wenn von ihr gar keine Zusammenarbeit zu erwarten ist?
4 Antworten
Ich habe gute Nachrichten für dich. Das Ehegattenvertretungsrecht, was es erst seit 1.1.2023 überhaupt gibt, gilt unter verschiedenen Umständen nicht. Einer davon ist, wenn die Ehepartner getrennt leben. Des weiteren gilt eine Betreuungsverfügung, also wenn du als Patient bestimmst, wer für dich die Entscheidungen treffen soll, vorrangig vor dem Ehegattenvertretungsrecht. Heißt, du stellst eine Vorsorgevollmacht aus und deine (Noch)Ehefrau kann das Vertretungsrecht definitiv nicht mehr in Anspruch nehmen, sollte die Tatsache des Trennungsjahrs nicht reichen
Eine Vorsorgevollmacht kommt meistens gemeinsam mit einer Patientenverfügung, die wiederum z.B. bei den Ärztekammern heruntergeladen werden kann oder auch beim Gesundheitsministerium. Du kannst aber auch eine Vorsorgevollmacht einzeln ausstellen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.
Vielen Dank für die Ergänzung. Dem FS ging es ja um medizinische Dinge, da muss nichts beglaubigt werden. Im übrigen mag eine Patientenverfügung dennoch schlau sein, weil man dadurch immer selbst entscheiden kann. Und wenn in der Patientenverfügung steht, dass man maximale Therapie wünscht, könnte eine böswillige Ehepartnerin nicht versuchen, eine lebenserhaltende Therapie beenden zu lassen.
Dass ich erwähnte, eine Vorsorgevollmacht käme mit Patientenverfügung bezog sich darauf, dass bei den von mir vorgeschlagenen Patientenverfügungen zum Download auch immer eine Vorsorgevollmacht anhängt, selbstverständlich sind das aber getrennte Dokumente.
Somit natürlich klar, deine Ergänzungen sind vollkommen korrekt, vielen Dank
Ja, ich hab schon gesehen, dass du weißt wovon du redest. :)
Sowohl Patientenverfügung als auch (insbesondere) Vorsorgevollmacht halte ich für ganz wichtig. Bei der Betreuungsverfügung erschließt sich der Sinn nur in Ausnahmefällen, weil da kann man mMn gleich ne Vollmacht erteilen:D
Ich verstehe die Betreuungsverfügung als Wunsch, wer langfristig Betreuer werden soll, falls notwendig und die Vorsorgevollmacht mehr als Lösung für kurzfristige Notfälle. Ich habe in meiner Vorsorgevollmacht z.B. einen befreundeten Arzt eingesetzt, der medizinischen weitaus besser den Durchblick hat als meine Familie und wo ich mir sicher bin, dsss er meinen Willen auch umsetzt. In der Betreuungsverfügung ist er aber nicht eingesetzt, weil ich ihn nicht mit meinen Bankgeschäften belästigen möchte,solle es mal so weit kommen. Ob das alles klappt, wird man dann sehen 😁
Auf jeden Fall und für den FS: Vorsorgevollmacht hebelt Ehegattenvetretungsrecht aus - und ist auch so sehr wichtig
Tatsächlich soll die Vorsorgevollmacht eben eine Betreuung verhindern, also eben schon etwas langfristiges sein. Ein Betreuungsverfahren kostet ja auch etwas und belastet den Betreuer mehr mit weiteren Pflichten (Berichts-/Rechnungslegungspflichten, Genehmigungen, etc.) die ein Bevollmächtigter nicht hätte.
Die Betreuungsverfügung ist mMn nur sinnvoll, wenn man jemanden hat, der für einen handeln könnte, man ihm aber nicht so weit vertraut, dass man ihn ohne Überwachung des Gerichts handeln lassen will.
Wenn ich nicht irre, kann die Vorsorgevollmacht aber nicht unendlich weit wirken und eine Betreuung auf Dauer verhindern, oder? War da nicht was, dass es irgendwann gerichtlich formalisiert werden muss (wie beim Ehegattenvertretungsrecht ja auch, nach maximal 6 Monaten ist es da glaube ich)?
Ne, eine Vorsorgevollmacht gilt in der Regel bis zum Tod des Vollmachtgebers, wenn nichts anderes in der VM geregelt ist. Theoretisch kann sie sogar als transmortale Vollmacht über den Tod hinaus gelten.
Die Betreuung ist als „Auffangnetz“ für Fälle ohne Vollmacht gedacht. Das geht auch aus §1814 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BGB hervor, wonach die Betreuung nur angeordnet werden darf, wenn sie erforderlich ist. Sie ist eben nicht erforderlich, wenn durch die Vollmacht schon alles geregelt ist.
Erstmal hoffe ich das du ganz lange lebst! Einfach einen Anwalt aufsuchen..der soll ein Schriftstück fertig machen...es geht ja nur ums Trennungsjahr...richtig? Eventuell muss man damit zu einem Notar.
Danke!
Nein das Trennungsjahr hat bereits begonnen und daran gibt's auch nichts mehr zu rütteln. Ich möchte nur nicht, dass sie das Recht hat über lebenserhaltende Maßnahmen entscheidet während wir noch verheiratet sind. Es gab so einen Fall im Freundeskreis wo der Mann die Maschinen abstellen ließ und dann das ganze Erbe kassiert hat weil er ja noch mit ihr verheiratet war...
Du meinst wahrscheinlich § 1358 BGB, der relativ neu ist. Demnach kann der andere Ehegatte den erkrankten Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten vertreten.
In Absatz 3 Nr. 1 wird aber schon geregelt, dass die Vertretungsbefugnis nicht gilt, wenn die Ehegatten getrennt leben.
Was du meinst, ist eine Patientenverfügung.
Die kannst du z. B. mit Deinem Hausarzt besprechen und erstellen, dort ein Exemplar hinterlegen und weitere Kopien anderen Angehörigen oder Freunden geben und darin festlegen, was Du möchtest.
Mit der Patient Verfügung kann man bestimmen, welche Maßnahmen man nicht möchte. Wenn sie Verfügung nicht auf die vorliegende Notfallsituation passt, hat Sue keine Wirkung.
Sie bestimmt nicht, welche Personen)mitbestimmen können.
Ja aber zuerst muss ich ja mal meiner Frau ihre Rechte entziehen oder? Fraglich, ob sie da zustimmt oder das überhaupt muss 🤔
Grundsätzlich grob richtig, aber bitte die Begriffe nicht durcheinander bringen :)
Eine Patientenverfügung betrifft nur Behandlungsmethoden.
Eine Betreuungsverfügung bestimmt lediglich, wer Betreuer werden soll, wenn man seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Das betrifft alle oder nur bestimmte Bereiche, aber ggf. nicht nur Medizinisches, sondern auch Behörden-/finanzielle Angelegenheiten etc. Hier muss durch das Gericht aber trotzdem erst ein Betreuer bestellt werden.
Eine Vorsorgevollmacht erübrigt die Bestellung eines Betreuers, weil sie selbst schon zur Vertretung legitimiert. Diese muss aber beglaubigt/beurkundet sein, wenn es um Immobilienangelegenheiten geht. Das geht bei der Stadt übrigens wesentlich billiger als beim Notar.