Eine Verkürzung der Ausbildung durch einenvorbestehende passende Ausbildung ist nach §9 NotSanG grundsätzlich möglich, aber Einzelfallentscheidung. In Niedersachsen wird z.B. auf Antrag die Ausbildung zur/zum Gesundheits- und KrankenpflegerIn auf Antrag anerkannt und die Ausbildung zum NFS um 1 Jahr verkürzt - nicht aber für ATAs. Dies kann anderswo aber durchaus anders sein, wie gesagt ist es in der Regel mit einem Antrag bei der jeweiligen Landesschulbehörde verbunden. Genaueres müssten dir sicher die Rettungsschulen in deinem Bundesland dazu sagen können.
Grundsätzlich gilt während der Dienstzeit eine Grenze von 0,0 Promill. Das heißt, Trinken im Dienst ist genauso wenig gestattet, wie so kurz vor dem Dienst, dass man noch mit Restalkohol im Blut zum Dienst kommt.
Wie der Arbeitgeber darauf reagiert, wenn ein Notarzt beim Konsum alkoholischen Getränke erwischt wird, hängt vom Arbeitgeber und der Schwere des Konsums ab. Geht es wirklich nur um "ein bisschen Bier", also ein Glas z.B. , wird der Arbeitgeber möglicherweise nur verwarnen. Starker Konsum würde auf eine Abmahnung (und Beenden des laufenden Dienstes) hinauslaufen. Wiederholte derartige Situationen hätten eine Kündigung zur Folge. Würde ein Notarzt betrunken einen Patoenten schädigen, so würde der Arbeitgeber alle zivilrechtlichen Forderungen an den Arzt weiterreichen.
Ich weiß, dass es Ärzte gibt, die Probleme mit Alkohol haben. Ich hoffe, dass ich nie einem unter dem Einfluss von Alkohol im Doenst begegne...
Mit "Bezeichnungen" kann jetzt einiges gemeint sein
Zum einen berufliche Qualifikationen. Da hast du die im Rettungsdienst üblichen bereits aufgezählt, nämlich Rettungssanitäter (RS), Notfallsanitäter (NFS) und Notarzt (NA), wobei die Notärzte meiner Kenntnis nach keine Angehörigen der BF sind, sondern von den Kliniken entsandt werden.
Falls du Dienstgrade meinst: da gäbe es bei der BF HH den mittleren Dienst mit den Dienstgraden Brandmeister, Oberbrandmeister und Hauptbrandmeister. Das sind wohl diejenigen, die man meist auf der Straße und im Rettungswagen findet.
Im gehobenen Dienst gibt es Brandinspektor Brandoberinspektor, Brandhauptinspektor, Brandamtmann, Brandamtsrat und Brandrat , im höheren Dienst Brandrat, Oberbrandrat, Branddirektor und noch ein paar fancy Dienstgrade darüber.
Der Landesfeuerwehrarzt ist normalerweise nicht der ÄLRD. Der erste ist ja mehr so eine Art Betriebsarzt der Feuerwehr (BF und FF) und mit den medizinischen Belangen (Prävention, Einsatztauglichkeit etc) der Feuerwehrleute befasst. Der Ärztlicher Leiter Rettungsdienst organisiert und strukturiert den gesamten Rettungsdienst, also auch alles außerhalb der Feuerwehr. Theoretisch kann eine Person beide Posten haben, aber das ist bei einer so großen Organsiation wie der Feuerwehr Hamburg unwahrscheinlich. Ich habe leider den Namen des Leitenden Feuerwehrarztes nicht recherchieren können, um abzugleichen, würde aber davon ausgehen, dass es sich um unterschiedliche Personen handelt.
Es gibt keinen Sepsis-Strich. Also keine Panik.
Eine Sepsis ist eine den ganzen Körper betreffende Infektion, in der Regel mit Bakterien. Diese können aus jeder örtlichen begrenzten Infektion her kommen (Lungenentzündung, Nierenentzündung, Abszess...), wenn die Bedingungen stimmen. Sprich: höhe Keimzahl, Anschluss an die Blutbahn, schlechtes Immunsystem.
Der legendäre Strich kommt durch eine Infektion einer oberflächlichen Lymphbahn zustande. Das hat gar nichts mit Sepsis zu tun, es handelt sich lediglich um eine kleine oberflächliche Entzündung.
Theoretisch kann aus so einer kleinen Entzündung eine Sepsis werden. Aber das ist außerordentlich selten. Ehrlich gesagt habe ich in vielen Jahren Medizin noch nie eine Lymphangiitis gesehen, die zur Sepsis wird.
Wenn man eine Sepsis hat sind typische Symptome Fieber oder eine eher niedrige Körpertemperatur, erhöhter Puls (>100/min), niedriger Blutdruck, beschleunigte Atmung, Verwirrtheit. Wenn man all solche Dinge hat, darf man mit dem Gedanken an Sepsis spielen und sollte dann auch zügig den Arzt aufsuchen. Aber ein Strich macht genauso oft eine Sepsis, wie ein X auf einer Karte einen Schatz markiert...
Google ist übrigens ein extrem schlechter Ratgeber, was Krankheiten angeht. Wenn du zu Panik neigst - google nicht
Im Schockraum wird man immer komplett entkleidet, um nichts zu übersehen. Es kann ja auch Verletzungen z.B. mit schweren Blutungen oder einem Fremdkörper, der im Leib steckt, unter der Kleidung versteckt sein. Es gilt die Devise "keine Diagnose durch die Hose".
Ein Blasenkathteeter wird meist gelegt, um Blutungen im Urin (und damit Verletzungen der Niere) finden zu können. Und natürlich um später dafür keine Zeit zu verlieren, wenn es wirklich schlimm ist.
Operieren ohne deine Einwilligung ist in Notfällen ebenfalls erlaubt. Das muss nicht mal zwingend akut lebensbedrohlich sein, es gibt auch so genug Verletzungen, die umgehend operiert werden müssen. Bei solchen Eingriffen wird nicht gewartet, bis die ganzen Medikamente vom Notarzt (die dich ja auch nicht zurechnungsfähig machen) aus deinem Blut sind, sondern du wirst wegen Gefahr im Verzug operiert. Man nennt das "Handeln im mutmaßlichen Patientenwillen" und "rechtfertigenden Notstand".
Wenn Einatmen dein Problem ist, dann ist es weder Asthma noch COPD, denn da ist Ausatmen das Problem. Tatsächlich passen deine Symptome auch einfach auf das Rauchen selbst.
Letzten Endes kann das aber hier online keiner wissen. Du müsstest wohl deinen Hausarzt und ggf einen Lungenfacharzt besuchen, nur dort wirst du eine vernünftige Diagnose kriegen
In deinem Alter ist das etwas schwierig. Grundsätzlich prallen hier mehrere Pflichten aufeinander. Die Schweigepflicht kann auch in deinem Alter schon gelten bzw. gilt. Aber: die Fürsorgepflicht der Eltern kann dagegen stehen. Der Arzt muss entscheiden, ob deine geistige Entwicklung so weit ist, dass du Konsequenzen deines Tuns erkennen und tragen kannst. Wenn er zu dem Schluss kommt, dass du klar überblickst was Drogenkonsum gerade im Alter des Heranwachsenden bedeutet und ob du wirklich aufhören willst und nicht z.B. noch auf härtere Drogen kommst, dann müsste er deinen Eltern gegenüber schweigen. Kommt er aber zu dem Schluss, dass du mich nicht so reif bist und die Gefahr für dich und deine Gesundheit in der Zulunft erheblich ist, dann muss er deine Eltern informieren.
Ich behaupte mal, dass in deinem Alter die meisten Ärzte die Eltern informieren werden - mit Recht. Erst, wenn durch die Info an die Eltern größere Gefahr droht als durch die Gesundheitsschädigung, müsste man dann wieder sehen, ob Schweigen nicht angezeigt wäre. Grundsätzlich aber muss man zu dem Mist, den man angestellt hat, auch stehen...
Wir hatten so einen mal, da hat der Fahrer kurz angehalten und dem Angehörigen gesagt, entweder er hält sich an die Regeln oder der RTW würde die Sondersignale aus machen und ganz normal im Verkehrsfluss zum Krankenhaus fahren, damit er keinen gefährdet. Damit würde dann eher der Patient gefährdet als unschuldige andere. Hat gezogen...
Insgesamt gibt es denke ich dazu aber keine festen Regeln. Man hat sicher auch als Rettungsdienst gewisse Verpflichtungen der Allgemeinheit gegenüber, in erster Linie aber ja dem eigenen Patienten. Letzten Endes liegt es vermutlich in der Entscheidung des jeweiligen Teams, was es tut.
Tiere sind nicht Aufgabe des Rettungsdienstes. Hat ein Patient Tiere dabei, wird man sie in der Wohnung lassen und ggf. Angehörige informieren. Ist man draußen unterwegs, informiert der Rettungsdienst ggf. zunächst mal die Polizei oder andere Dienste, die das Tier vorübergehend betreuen.
Einzige Ausnahme sind Assistenztiere wie z.B. Blindenhunde, die dürfen (und sollten, wenn möglich) tatsächlich mitgenommen werden.
Der Unterschied ist die Ausbildung. Der Rettungssanitäter hat eine Ausbildung von etwa 520 Stunden, das Sind etwa 3 Monate. Er lernt die Grundlagen der Notfallmedizin. In der Rettung wird er üblicherweise als Fahrer des Rettungswagens und Assistent des Notfallsanitäters eingesetzt, um Krankentransport als Fahrzeugführer des KTW.
Der Notfallsanitäter durchlebt eine Ausbildung von 3 Jahren. Das sind 4.600 Stunden - 8 mal länger als beim Rettungssanitäter. Der Notfallsanitäter lernt deutlich mehr Notfallmedizin, kann mehr und vor allem darf er mehr als der Rettungssanitäter. Der Notfallsanitäter darf z.B. als einzige medizinische Assistenzausbildung heilkundliche Maßnahmen eigenständig anwenden - das bedeutet, Medikamente geben und bestimmte Maßnahmen durchführen, die sonst nur Ärzte dürfen. All das darf der Rettungssanitäter nicht. Notfallsanitäter sind eingesetzt als Fahrzeugführer von RTW und als Fahrer und Assistenten des Notarztes auf dem NEF.
Nein, du musst nicht fliegen. Tatsächlich ist die Luftrettung innerhalb des Rettungsdienstes ein sehr beliebter Ziel für die meisten Notfallsanitäter (Rettungssanitäter fliegen nicht), so dass alle verfügbaren Stellen heiß umkämpft sind. Wer nicht wirklich Himmel und Hölle in Bewegung setzt, um in der Luftrettung zu landen, wird vermutlich nicht mal in die Nähe eines Hubschraubers kommen. Keine Sorge 😁
Tatsächlich wird weder in der Ausbildung noch in der Praxis rotiert. Hubschrauber sind viel zu selten und das Abfluggewicht ist viel zu wichtig, als dass man Azubis als Praktikanten mitnehmen. Und später im Beruf ähnlich: Du hast deine regulären Stelle bei einem regulären Arbeitgeber - wenn dieser keine Hubschrauber betreibt, kannst du da auch nicht drauf gesetzt werden.
Du wirst im Einsatz nach der Versorgung eines Patienten diesen ab und an mal mit in einen Hubschrauber einladen, wenn die Luftrettung ihn übernimmt. Das geschieht aber am Boden und bei stehenden Rotoren. Du wirst also kaum Probleme haben.
Durch die ärztliche Schweigepflicht darf ein Arzt nichts über Behandlungen von Patienten erzählen. Zumindest dann nicht, wenn daraus Rückschlüsse auf die Identität, den Behandlungsort oder andere persönliche Informationen des Patienten zulassen.
Solche Informationen dürfen nur an anderes medizinische Personal weitergegeben werden, wenn diese in der Behandlung eingebunden sind (also z.B. eine Übergabe des Notarztes an den Klinikarzt oder eine Nachfrage des Klinikarztes beim Hausarzt).
Also, du dürftest als Arzt am Abendbrottisch nicht erzählen, dass Herr Müller aus Niedergoblinheim an einem echt unschönen Pickel am Hintern leidet und du ihn vor zwei Tagen deswegen behandelt hast. Was du sagen dürftest wäre, dass dir demletzt im Dienst ein echt imposanter Pickel begegnet ist. Wobei man vielleicht beim Essen lieber gar nicht über Pickel redet...
Moin!
Der Rettungsdienst kann Menschen zu Hause lassen, die keiner akuten medizinischen Begandlung oder eines Transports durch den Rettungsdienst bedürfen, ja. Notfalls auch gegen deren Willen, je nach Situation und Region.
Allerdings: wäre die Situation so gewesen, wie du sie schilderst, ist es nahezu ausgeschlossen, dass man den Patienten zuhause gelassen hätte. Insbesondere die Begründung
da der Patient ihm nicht all seine Fragen beantworten konnte und nur seine derzeitigen Symptome nennen kann
ist nicht glaubhaft, denn immer wieder bewusstlose Patienten werden natürlich besonders kritisch eingestuft. Naja - es sei denn, sie sind sternhagelvoll, bestens als Simulanten bekannt oder irgendwie sowas in die Richtung.
Also, ich glaube, deine Schilderung entspricht nicht ganz den Tatsachen. Das ändert aber nichts an der Frage, ob Sanitäter Patienten zu Hause lassen dürfen und auf diese Frage lautet die Antwort halt: ja, dürfen sie, wenn offensichtlich kein Behandlungsbedarf besteht. Gegen den Willen eines Patienten den Transport abzulehnen ist eine Nummer komplizierter, meist auch erlaubt, dies kann aber je nach Region unterschiedlich sein. Die Sanitäter übernehmen für diese Entscheidung aber die Verantwortung, sollten Folgeschäden auftreten.
Ich glaube, so im Alltag kann man sagen, dass sich Rettungskräfte gleich viel Mühe mit jedem geben, wenn man denn nach Alter sortieren möchte. Tatsächlich ist es aber so, dass gerade junge Patienten sehr viel fordernder auftreten als ältere und vor allem bei weitaus weniger dringenden Sachen den Notruf wählen. Bei älteren Menschen ist es oft zwar auch Hilflosigkeit, statt echter Not, aber man kann eher den Anruf einer 89jährige Witwe nachvollziehen,, die schlecht zu Fuß ist und keinen hat, der ihr hilft, wenn sie gestürzt ist und wegen der Schmerzen noch schlechter laufen kann (und sehr dankbar ist, auch wenn man eigentlich gar nichts für die tun kann), als den eines 28jährigen, der sich wegen 38,5°C Fieber so derart echauffiert, dass er den Notruf wählt und dann mit Klage droht, weil man ihn nicht mitnehmen möchte (und ja, das ist so passiert). Und auch wenn das Extremfälle sind: Somit kann ich mir tatsächlich vorstellen, dass sich Rettungskräfte bei älteren menschen tatsächlich MEHR Mühe geben könnten als bei jungen, wenn ich ehrlich sein soll...
Rein ethisch ist die Frage übrigens auch klar: Jedes leben ist gleich viel wert. Jeder bekommt die Behandlung, die er braucht. Das ist auch so. Es kann allerdings sein, dass in bestimmten Fällen aufgrund des Alters anders behandelt wird. Die Aussichten für eine erfolgreiche Reanimation mit einem lebenswerten Ausgang sind bei jungen Menschen auch bei längerer Wiederbelebung besser, als bei älteren, daher wird bei älteren Menschen möglicherweise früher die Maßnahme eingestellt (aber bis zu dem Punkt natürlich genauso professionell durchgeführt, wie bei einem jungen menschen). Bei der Gabe bestimmter Medikamente muss anders dosiert werden, weil alte Menschen oft viel empfindlicher reagieren, als jüngere und Traumata, also Verletzungen durch Stürze etc, sind bei alten Menschen oft anders als bei jungen, da sie anders stürzen und Begleitumstände wie Blutverdünner oder Osteoporose mitbringen können. Also, auch wenn jeder den gleichen Behandlungsanspruch hat, kann Behandlung bei unterschiedlich alten Menschen anders aussehen und man könnte meinen, dass man sich dann bei der einen oder anderen Gruppe weniger "Mühe gibt" - aber in der Regel sind das dann nur die Besonderheiten der jeweiligen Altersgruppe, die berücksichtigt werden müssen.
"Grundsätzlich" ist ein schwieriges Wort. In der Ausbildung zum RS ist das Legen von Zugängen Bestandteil des Lehrplans. Als RS in der Praxis darfst du Zugänge allerdings nicht selbständig legen, nur in Delegation.
In sofern ist es durchaus möglich, so gedacht und gewünscht, dass du im Krankenhauspraktikum das Legen von Zugängen übst - gelernt am Phantom solltest du es in der Schule haben. Aber "grundsätzlich" bist du nicht derjenige, der die Zugänge legt. Du wirst ab und an mal dazu kommen, vermutlich, aber sicher weniger, als du es dir wünschen würdest.
Naja, "die Feuerwehr" direkt gibt dir nichts frei, sondern der Ärztliche Leiter Rettungsdienst, ist aber vielleicht Haarspalterei.
In der Sache jedenfalls hast du recht, der Sanitätsdienst ist kein Rettungsdienst und damit gilt deine Freigabe nicht. Natürlich kann man den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst fragen, ob seine Freigaben für den RD auch im SanDienst gelten oder (sofern du in diesem Kreis auch arbeitest) das zumindest für dich gelten kann. Er würde sich allerdings- da nicht zuständig- weit aus dem Fenster lehnen.
Besser wäre wohl eine Freigabe durch den ärztlich Verantwortlichen deines Sanitätsdienstes, je nachdem, bei wem du das machst wird das Recht leicht sein, den Zuständigen zu finden . Ob die das wiederum tun sei dahingestellt . Dann kannst du nur nach 2a Maßnahmen auf eigene Kappe durchführen, die du gelernt hast und beherrschst
Das AMLS-Konzept ist durchaus geeignet für das Personal der Notaufnahmen, also brauchst du dir nicht unsicher sein, ob es sinnvoll ist, den Kurs zu machen. Was Vorkenntnisse angeht: wie alle Buchstabenkurse hat auch AMLS ein eigenes Schema, das allerdings durchaus gängige Akronyme (Sampler, ABCDE und OPQRS fallen mir spontan ein) nutzt. Das musst du allerdings nicht im Vorfeld wissen - 4 Wochen vor Kursbeginn erhältst du das Kursbuch zur Vorbereitung und wirst daher genau lesen können, welche Schemata du lernen musst. Praktische Kenntnisse, also wie die von dir angesprochene Auskultation etc, sind natürlich hilfreich, aber du musst sie nicht zwingend gut beherrschen. Der Kurs richtet sich an Teilnehmer aller Erfahrungsstufen.
Insofern: leg einfach los, ist ne gute Sache.
Die Aussage ist einfach: So lange der Patient nicht widerspricht, kommt der Helm vorsichtig runter.
Begründung: Da Motorradfahrer keine Knautschzone haben, hat man Angst vor Schäden an der Wirbelsäule. Dementsprechend will man da möglichst wenig manipulieren. Verständlich, irgendwo. Und so lange ein Patient selbst nicht möchte, dass der Helm runter kommt, bleibt er eben drauf. Aber: Wenn der Patient NICHT widerspricht, sondern verwirrt ist, "unter Schock steht" oder gar bewusstlos ist, haben wir andere Probleme als die Wirbelsäule. Ist die Bewusstseinslage schlecht, besteht zum einen die Gefahr, dass der Patient immer schlechter wird und man es unter dem Helm gar nicht mitbekommt. Ist der Patient gar bewusstlos, ist zum einen die Gefahr hoch, dass er im Falle von Erbrechen daran erstickt und noch blöder - es ist mit einem Helm auf dem Kopf fast unmöglich so zu liegen, dass man noch atmen kann. Und superwichtig ist ja die Atemkontrolle beim Bewusstlosen. Auch die ist nicht möglich mit Helm. Sprich: Bei einem bewusstseinsgetrübten Motorradfahrer ist es schlichtweg lebensgefährlich, den Helm auf zu lassen.
Ist der Motorradfahrer bei Bewusstsein und klar, mag es weniger dramatisch sein. Wer möchte, der kann den Helm natürlich aufbehalten. Tatsächlich habe ich in meiner langen Karriere aber nur sehr wenige Motorradfahrer gesehen, die das auch getan haben. Die meisten Menschen empfinden den Helm eher beengend und werden ihn gern los.
Für dich als Ersthelfer aber gilt: Der Helm kommt runter. Ende der Durchsage ;)
Die erste Frage wäre wohl dann "was ist denn für Sie ganz schlimm?" Sprich: diese Aussage hilft keinem weiter. Da man aber natürlich erkannt hat, dass aufgeregte Anrufer von sich auch nicht unbedingt sinnvolle Informationen preisgeben, ist es inzwischen so, dass der Disponent auf der Leitstelle durch den Anrif führt. Das Gespräch beginnt in der Regel mit "Hoernist der Notruf von Feuerwehr und Retrungsdienst, wo genau ist der Notfallort?" , woraufhin der Anrufer meist erst mal Luft holt, weil er mit einer direkten Frage nicht gerechnet hat, etwas überlegt und dann die wichtigste Frage (nämlich nach dem Eimsatzort) beantwortet. Danach folgen weitere Fragen zu Art und Schwere des Notfalls. Der Disponent arbeitet dabei eine Liste ab, die ihm alle Informationen verschafft,die er für eine richtige Entsendung von Rettungskräften braucht. In der Regel kommen daher Meldungen wie in deiner Frage nicht mehr wirklich vor oder werden schnell zu etwas sinnvollem.