Notarzt - Trinken im Dient?

6 Antworten

Von Abmahnung über Kündigung, kann es alles sein.

Besteht Gefahr für dich oder andere, weil im Dienst getrunken hast, dann fristlose Kündigung.

Bestädigt man etwas oder fährt betrunken Auto, dann zahlt man selbst bis hin zu Anzeige(n)

Es gilt das Prinzip, dass man bei Dienstantritt kein Alkohol im Blut hat und während des Dienstes auch nichts alkoholhaltiges konsumiert. Die Konsequenzen eines solch gearteten Verstosses reichen von einer (idR schriftlichen) Abmahnung, bis zur Kündigung (u.U. sogar fristlos).

„Polizei trinkt ja auch manchmal“

Keines der mir bekannten Korps erlaubt dies (In- & Ausland); es gilt die obengenannte Regel = 0,00 Promille im Blut und dies von Dienstbeginn, bis Dienstschluss. Dringlichkeitsfahrten, Einsätze usw, verlangen absolute Professionalität und volle Konzentration; dies gilt für alle Blaulichtorganisationen o.ä. Institutionen.

Der Konsum von Alkohol und gewissen anderen Substanzen, hat m.E. generell nichts im Berufsleben zu suchen.

Btw: Würde ich bei jemandem aus meinem Team Alkohol im Atem & Blut feststellen, hätte dies entsprechende Konsequenzen.

EDIT

Wer ein Alkoholproblem hat, deshalb auch alkoholisiert seinen Dienst/seine Arbeit versieht, sollte sich unbedingt Hilfe suchen. Ich hatte selbst schon mal jemanden mit diesem Problem in meinem Team. Ihm wurde die benötigte Hilfe vollumfänglich zuteil und er ist glücklicherweise seit Jahren wieder gesund/trocken. In solchen Situationen wird keiner unser Korpsangehörigen allein gelassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter (CH) mit Zusatzausb.(forens.Psych)

Im Berufsleben da sollte Alkohol ein absolutes Tabu sein während der Dienstzeit, vorallem wenn jemand einen klaren Kopf und sichere Motorik dazu braucht.

Nein, es ist nicht verständlich, bei langen Dirnsten zu trinken. Das sehen auch die meisten Arbeitgeber so.

Je nach dem, was dazu im Arbeitsvertrag oder in entsprechenden Dienstvereinbarungen geregelt ist.

Wahrscheinlich gibt es in dem Fall eine Abmahnung und Gespräche zur Suchtberatung, bei Wiederholung eine Kündigung.

Wenn es um Fremdgefährdung geht, ist meist auch eine fristlose Kündigung möglich.

sehr hoch in der hierarchischen Ordnung 

So etwas gibt es nicht, wir sind eine Demokratie.