Therapiefreigaben für Notfallsanitäter im Sanitätsdienst?
Guten Morgen allerseits!
Da ich zukünftig neben meiner Tätigkeit im Rettungsdienst auch Sanitätsdienste besetzen will, stellt sich mir die Frage, wer mir dort die therapeutischen Maßnahmen freigibt. Im Rettungsdienst ist das ja die entsprechende Feuerwehr, da sie die Durchsetzung des Rettungsdienstgesetzes und Notfallsanitätergesetzes zu überwachen hat. Der Sanitätsdienst unterliegt ja aber nicht dem Rettungsdienstgesetz, also stellt sich für mich diese Frage.
Viele Grüße, Dennis
Frage erledigt
3 Antworten
Naja, "die Feuerwehr" direkt gibt dir nichts frei, sondern der Ärztliche Leiter Rettungsdienst, ist aber vielleicht Haarspalterei.
In der Sache jedenfalls hast du recht, der Sanitätsdienst ist kein Rettungsdienst und damit gilt deine Freigabe nicht. Natürlich kann man den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst fragen, ob seine Freigaben für den RD auch im SanDienst gelten oder (sofern du in diesem Kreis auch arbeitest) das zumindest für dich gelten kann. Er würde sich allerdings- da nicht zuständig- weit aus dem Fenster lehnen.
Besser wäre wohl eine Freigabe durch den ärztlich Verantwortlichen deines Sanitätsdienstes, je nachdem, bei wem du das machst wird das Recht leicht sein, den Zuständigen zu finden . Ob die das wiederum tun sei dahingestellt . Dann kannst du nur nach 2a Maßnahmen auf eigene Kappe durchführen, die du gelernt hast und beherrschst
Der ÄLRD ist eine Funktion, die vom Träger des Rettungsdienstes eingerichtet ist, das sind in den allermeisten Bundesländern die Landkreise ud die kreisfreien Städte. WO in der Verwaltung der Träger den ÄLRD ansiedelt, ist natürlich ihm überlassen, das kann durchaus als Stabsstelle im Amt für Feuerwehr ud Rettungsdienst sein (und ich verweise darauf, dass das Amt nicht nur "Feuerwehr" heißt und damit die Zuordnung zur BF damit nicht so ganz eindeutig ist...). Bei uns ist es eine Stabsstelle des Referats Rettungsdienstangelegenheiten, im Nachbarlandkreis ist es keine Stabsstelle, sondern der ÄLRD ist direkt beim Kreis angestellt mit eigenem Büro und Wirkungskreis. Aber der Punkt ist: Der ÄLRD gehört niemals zur Feuerwehr direkt, sondern zum Träger. Denn mit Feuerwehr an sich hat der nichts zu tun, nur mit Rettungsdienst (inkl. Leitstelle und Erweitertem Rettungsdienst... den in der Regelnie die Feuerwehr komplett stellt). Aber Haarspalterei mag es dennoch sein, denn es ist total egal wo der ÄLRD sitzt, er gibt die SOP-basierten Maßnahmen für NFS frei, aber eben nur für RD und erweiterten RD. Nicht für Sanitätsdienste...
Auch Sanitätsdienste werden von einem Arzt medizinisch verantwortet. Das kann z.B. der medizinische Verantwortliche des ausführenden Vereins sein.
Im Rettungsdienst ist das ja die entsprechende Feuerwehr
By the Way, in den allermeisten Teilen Deutschlands hat der Rettungsdienst absolut nichts mit der Feuerwehr zu tun. Und selbst wenn bei dir der RD von der Feuerwehr ausgeführt wird: Medizinisch verantwortlich ist trotzdem ein Arzt. Meistens ein ÄLRD.
Okay, dann muss ich mich da mal informieren, wer das ist.
Aha, welches Amt ist denn dann dafür zuständig? Das Tiefbauamt, das Grünflächenamt etc? Der ÄLRD ist eine Stabsstelle der Feuerwehr und ist dann damit gemeint.
Der ÄLRD ist eine Stabsstelle der Feuerwehr und ist dann damit gemeint.
Nicht überall, das können auch sonstige Ärzte sein, die mit der Feuerwehr nichts zu tun haben!
Hält jeder Rettungsdienstbezirk wie er will! Hängt vom Träger der Rettungsdienstes und des Bundeslandes ab!
Inwiefern ist ein ÄLRD denn diese Position, ohne Stabstelle der Trägerbehörde zu sein?
Und welche Behörde außer der Feuerwehr trägt denn den Rettungsdienst?
Das regeln die einzelnen Landesrettungsdienstgesetze unterschiedlich!
Nicht alle Kreise haben eine Berufsfeuerwehr, dort ist zum Beispiel der Kreis träger der Rettungsdienstes, dieser kann die Organisation an sonst wen ausgeben. So das ein Arzt der großen Hirgs die Arztlicher Leiter ist, oder einfach ein beauftragter Hausarzt.
In NRW ist historisch die Feuerwehr sehr stark im Rettungsdienst beteiligt, in anderen Bundesländern ist es zum Beispiel eher das DRK was dort mehr oder minder die Hoheit hat! Hier und da sogar Privatunternehmen, die im Auftrag des Kreises der Stadt die Funktionen ausfüllen.
Aha, welches Amt ist denn dann dafür zuständig?
Welches Amt auch immer der zuständige Landkreis damit beauftragt hat. Es sind ja fast überall in Deutschland die Landkreise die Träger des Rettungsdienstes.
Im Fall meines Landkreises (in Thüringen) beispielsweise das Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Sachgebiet Katastrophenschutz/Leitstelle/Rettungswesen. Dort sitzt auch die ÄLRD.
Das Tiefbauamt, das Grünflächenamt etc?
Mach' dich nicht lächerlich.
Der ÄLRD ist eine Stabsstelle der Feuerwehr
Feuerwehr ist kommunal. Und in der Regel umfassen Landkreise mehr als nur die eine Kommune. Wieso sollte die Feuerwehr der Gemeinde Musterhausen eine Stabsstelle haben, die drüber entscheidet was der Rettungsdienst im restlichen Landkreis um Musterhausen herum macht?
Im Fall der Stadtstaaten, wo der Landkreis kein Bisschen größer ist als die Kommune, die von der BF abgedeckt wird, macht's Sinn. Aber bitte tue nicht so, als bestünde Deutschland nur aus Berlin, Hamburg und Bremen.
Nicht alle Kreise haben eine Berufsfeuerwehr
Ich wusste gar nicht, dass es überhaupt Orte in Deutschland gibt, in denen die Kommunen ihre Verantwortung für den Brandschutz an den jeweiligen Landkreis übertragen haben und der Landkreis dafür zentral eine Berufsfeuerwehr unterhält...
Mal abgesehen von den Stadtstaaten.
Es gibt ganze Landkreise ohne eine Berufsfeuerwehr, dort fährt dien Fuerwehr auch oft keinen Rettungsdienst, wenn überhaupt nur zur Eigenabsicherung
Es ist für den Landkreis allgemein relativ bums, ob irgendeine seiner Kommunen eine BF unterhält...
wenn überhaupt nur zur Eigenabsicherung
Sei' mir bloß still. Letztens VKU mit 4 Verletzten gehabt, Sternfahrt der Rettungsdienste im letzten Winkel des Landkreises, ich auf dem 1. RTW... wer kommt als 2. RTW? Der Zug-RTW der BF aus dem Nachbarlandkreis. Hat sich hingestellt, die Kollegen blieben im RTW vorne sitzen (es regnete kräftig) und auf Nachfrage gaben sie an, dass sie ausschließlich der Eigenabsicherung des anrückenden Rüstzugs dienen und keine Patientenversorgung machen.
Ist es bei BFs der Standard, die UVV dermaßen zu missachten dass man mit dem Bedarf eines RTW rechnet? In der FF habe ich im Regelfall keinen RTW dabei und wir versuchen auch, so zu arbeiten dass wir den nicht (für uns selbst) brauchen...
Na ja am Ende kann immer was passieren.
Wenn möglich setzen hier viele Feuerwehren RTW zur Eigensicherung ein. KTW zur Not auch. Mal eigene, einige FF haben eigene Rettungsmittel.
Das der RTW aber keine Erstversorgung übernimmt ist eher unübersichtlich. Dann bleibt halt der Regelrtw dort stehen, bis der Eigenschutz oder Kats vor Ort ist.
Da ich zukünftig neben meiner Tätigkeit im Rettungsdienst auch Sanitätsdienste besetzen will, stellt sich mir die Frage, wer mir dort die therapeutischen Maßnahmen freigibt.
Der zuständige Arzt!
Das ist in jeder Organisation unterschiedlich veranlagt!
Bei der einen macht es der Landesbereitschaftsarzt, woanders der Kreisbereitschaftsarzt, oder halt der ärztliche Leiter des Sanitätsdienstes.
Betriebsarzt etc.
Ah okay. DAS wäre doch eine sinnvolle Antwort gewesen.
Wobei ein "Betriebsarzt" doch wohl gar nichts mit Sanitätsdiensten zu tun hat.
Wobei ein "Betriebsarzt" doch wohl gar nichts mit Sanitätsdiensten zu tun hat.
Nicht wenige Firmen haben einen eigenen Sanitätsdienst, dort ist es der Betriebsarzt der den leitet!
Eine vernünftige Antwort auf die Frage kann man aber nur geben, wenn diese auch über die Fakten verfügt:
Welcher Sanitätsdienst? Wer ist der Kostenträger und der Leistungserbringer des Sanitätsdienstes? Wie ist Dein Verhältnis zum Träger?
Dann ist das kein Sanitätsdienst im herkömmlichen Sinne 🤦 Sanitätsdienste sind sanitätsdienstliche Absicherung von Veranstaltungen. Was du meinst ist ein arbeitsmedizinischer Dienst.
Eine DRK- Gliederung. Kostenträger ist natürlich immer variabel. Leistungserbringer ist diese DRK- Gliederung. Ich habe einen "Übungsleitervertrag".
Dann ist das kein Sanitätsdienst im herkömmlichen Sinne 🤦 Sanitätsdienste sind sanitätsdienstliche Absicherung von Veranstaltungen. Was du meinst ist ein arbeitsmedizinischer Dienst.
Viele Firmen/Einrichtungen ab einer bestimmten Größe und oder Gefährdung müssen einen Sanitätsdienst vorhalten, den sogenannten betrieblichen Rettungsdienst! Das hat nur am Rande was mit den arbeitsmedizinischen Dienst was zu tun. Betriebliche Gefahrenabwehr. Grundsätzlich ist
So beim DRK macht es in der Regel der (Landes)Bereitschaftsarzt, der für seine Bereitschaft gewisse Maßnahmen zulässt oder eben nicht! Dieses kann durchaus abweichen von den Vorgaben des Rettungsdienstes vor Ort.
Fährst Du RTW im Regelrettungsdienst, stehen Dir unter Umständen mehr oder andere Maßnahmen zur Verfügung als im Sanitätsdienst!
Naja, der ÄLRD ist eine Stabstelle der Feuerwehr, diese ist mein Dienstherr und führt als Amt für "Feuerwehr und Rettungsdienst" Aufsicht 🤷
Ja, daraufhin läuft es hinaus. Habe mich heute bei dem zuständigen Mitarbeiter informiert, es ist in dieser DRK- Gliederung so geregelt, dass die Ausstattung und die Freigaben 1:1 von der hiesigen Feuerwehr übernommen werden.