Ohne Prüfbescheinigung Bf17 fahren?
Hallo. Blöde Frage:
Habe an einem Feiertag Geburtstag und könnte meine Bf17 Bescheinigung frühestens 4 Tage danach abholen.
Wie sähe es rechtlich aus, wenn ich innerhalb dieser 4 Tage angehalten werden würde? Ich erfülle ja dann alle Anforderungen, habe lediglich das Dokument nicht dabei. Wird das dann genau wie ,, Führerschein zuhause vergessen " bestraft (10€) ?
3 Antworten
Ich erfülle ja dann alle Anforderungen, habe lediglich das Dokument nicht dabei
Falsch: Erst mit Aushändigung des Führerscheins bist du berechtigt zu fahren.
Alles andere wäre Fahren ohne Führerschein und kann dir richtig Probleme machen.
Also lass das und warte die Tage ab
Ja genau das hab ich damit gemeint. Fahrerlaubnis und Führerschein ist in dem Moment für DICH das gleiche. Du hast beides nicht
Nein wirst du nicht.
Die Fahrerlaubnis bekommst du erst mit der Aushändigung der Prüferlaubnis/ des Führerscheins.
Somit würdest du eine Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. §21/1 Nr. 1 StVG begehen.
Also warte noch die 4 Tage bis du die Prüfbescheinigung ausgehändigst bekommst.
Gibt es eine Möglichkeit, die Bescheinigung früher abzuholen?
Einen Führerschein kann man sich zuschicken lassen. Der kommt dann am Tag des Geburtstages oder evtl. auch mal 1 Tag früher oder später. Fahren darfst du dann aber erst, wenn du das Mindestalter erreicht hast
Hm, dann entweder warten, oder hoffenn, dass sie am 23. Schon kommt. Kannst ja beim Landratsamt auch Mal anrufen und nachfragen, wie die das verschicken
Das ganze ist durch §22 Absatz 4 der Fahrerlaubnisverordnung geregelt, falls du das nochmal nachlesen willst.
Das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis, damit machtest du dich strafbar, wahrscheinlich Bewährung und/oder Geldstrafe und eine Fahrerlaubnissperre, geschätzt 6-9 Monate. Aber so genau kenne ich die Fristen nicht.
Fahren ohne Führerschein ist ja nicht so schlimm. Die Frage ist eher, ob es dann ohne Fahrerlaubnis ist