Muss ich im Unterricht sitzen wenn ich die 12. neu machen muss?
heyy ich hab die 12. klasse nicht geschafft und somit die Abiturzulassung nicht bekommen. Ich muss jetzt in die darunter liegende Stufe. Da die Stufe unter mir noch im 2. Halbjahr der 11. Klasse ist, wird bei mir der Rest des Halbjahres nicht gewertet und somit wird mir kein Zeugnis gegeben. Das heißt ich fange erst nach den Sommerferien Anfang 12 wieder an also ab dann werden meine Klausuren gewertet und mir wird ein Zeugnis gegeben.
Meine Frage ist muss ich für den Rest des 2. Halbjahres der Klassenstufe 11 anwesend sein? Oder kann ich auch erst nach den Sommerferien wieder einspringen?
Ich bin volljährig und hab ja die 11. Klasse abgeschlossen, somit sitze ich dort unnötig
3 Antworten
Soweit ich weiß gilt die Schulpflicht auch dann, wenn du eine Stufe zurück musst.
Nein, das musst du nicht. Du bist nicht mehr schulpflichtig und kannst dir aussuchen, ob und wann du am Unterricht teilnimmst.
somit sitze ich dort unnötig
NÖ!
Fakt ist: Du hast die Zulassung zum Abi nicht geschafft - das heißt, Du hast noch erhebliche Defizite in Deinen schulischen Leistungen. Du solltest diese Zeit also nutzen, um Dir den 11er Stoff nochmal zu verinnerlichen, denn dieser ist ja die Basis für die 12.