Muss ich die komplette Miete zahlen wenn ich zu meinem Vater ziehe der Bürgergeld bezieht?

Nordlicht979  27.04.2024, 14:55

wohnst Du alleine dort? Bist Du nur in eine Wohnung gezogen, die dein Mann - der dort nicht wohnt - angemietet hat?

Menderes123 
Fragesteller
 27.04.2024, 15:00

Mein Vater wohnt dort und ich wohne mit ihm.

4 Antworten

Seine Miete zahlt man grundsätzlich selbst. Jobcenter erstatten die angemessene Miete lediglich.

Du wirst Deinen Mietanteil selbst zahlen müssen.

Wird das Jobcenter mein ganzes Gehalt nehmen bzw des meines Mannes ...?

Weder, noch.

Wie alt bist Du?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
Menderes123 
Fragesteller
 28.04.2024, 08:15

Bin 25

in ein Monat fertig mit Ausbildung dann geh ich Elternzeit.

verdiene nur 1000€ hab ja auch ein Kind .

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Deine Vergütung nimmt dir keiner, dass Einkommen deines Mannes der nicht mit in der Wohnung lebt interessiert beim Bürgergeld deines Vaters auch nicht.

Das könnte nur Einfluss auf deinen evtl. Anspruch haben.

Wie alt bist Du denn, was muss dein Vater für die Warmmiete zahlen und was für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom ?

Die Warmmiete wird durch 2 Personen geteilt, dein Vater bekommt dann also nur noch seine sonstigen Leistungen vom Jobcenter gezahlt und dazu dann nur noch 50 % von der Warmmiete.

Je nachdem wie alt Du bist, wird deine Vergütung nur auf deinen eigenen Bedarf angerechnet, es müssen da natürlich entsprechend auch Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt werden.

Die werden dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht und ergeben dann mit evtl.sonstigem Einkommen wie Kindergeld unter 25 Jahren dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen.

Je nachdem wie hoch das ist, käme unter Umständen eine Aufstockung vom Jobcenter in Betracht, aber dann kommt es wie erklärt auf das Einkommen deines Mannes an, denn auch wenn ihr nicht zusammen in einem Haushalt lebt, seid ihr euch nach dem BGB - zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet, soweit es das Einkommen erlaubt, also Leistungsfähigkeit vorliegen würde.

Im schlimmsten Fall musst Du dann die Hälfte der Warmmiete zahlen, dazu dann noch die Hälfte vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom und wenn Du dich nicht selber verpflegst und versorgst, musst Du dich mit ihm über ein angemessenes Kostgeld einigen.

Dann ziehst du mit deinem Kind und später mit dem zweiten (da du ja schwanger bist) zu deinem Vater in die bestehende Wohnung. Wo lebt/wohnt dein Mann?

Menderes123 
Fragesteller
 27.04.2024, 15:11

Ja und ?

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baerenhausen  27.04.2024, 17:49
@Menderes123

Es war nur eine Frage zum besseren Verständnis. Lebt und arbeitet dein Mann auch in Deutschland?

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Dein Vater und Du bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn diese Bedarfsgemeinschaft (Dein Vater) Bürgergeld / Sozialleistungen bezieht, ist die Wohnsituation bzw. Dein Einzug erheblich.

Es wird vermutlich zu einer Neuberechnung der Sozialleistungen kommen, bei dem Dein Azubilohn berücksichtigt werden wird.

Menderes123 
Fragesteller
 27.04.2024, 15:42

Meine Ausbildung geht nur noch ein Monat dann müssen die das eh wieder umändern weil ich dann Elternteil geh

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Nordlicht979  27.04.2024, 15:43
@Menderes123

ja, dann teilt das dem Amt mit. Dann können die das gleich mitberücksichtigen.

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