Muss das Jobcenter meine Krankenversicherung bezahlen?
Mein Vorfall liegt schon einige Zeit zurück, ließ mich aber seitdem nicht wirklich los
Vor fast genau einem Jahr bekam ich von meiner Krankenversicherung ein Schreiben in dem Sie mir mitteilten das meine Familienversicherung ab meinem 23. Geburtstag (von erhalt des Briefes noch ca. 3 Monate) enden wird. Daraufhin habe ich mich sofort mit Jobcenter und Arbeitsamt, mit denen ich vorher nie zu tun hatte, in Verbindung gesetzt und auf beiden Stellen einen Termin bekommen.
Nachdem mich meine Sachbearbeiterin darüber aufgeklärt hatte das die Krankenkasse nur in Verbindung mit Bürgergeld gezahlt wird machte ich direkt deutlich das es nicht mein Ziel ist jetzt auf ewig zu „hartzen“ und ich am liebsten gar kein Geld bekommen würde sondern nur meine Versicherung bezahlt wissen möchte und ohnehin plane so schnell wie möglich in Ausbildung zu gehen.
Zur Erklärung, ich hatte in meiner Jungend mit Drogensucht und Depressionen zu kämpfen und hatte deswegen bis dato nur sporadisch Vollzeit-Jobs und hab hauptsächlich einen Minijob ausgeübt und wurde von meinen Erziehungsberechtigten unterhalten. (Ich weiß, selbstverschuldet, ist mir alles klar)
Jedenfalls erklärte mir die Sachbearbeiterin das ich eigentlich keinen Anspruch auf Leistungen habe, sie aber sehen wird was sich machen lässt um mich eventuell in einer Maßnahme unterzubringen wo ich eine Ausbildung absolvieren kann und dann auch versichert wäre.
Nach ca. 2 Wochen ging es dann los mit Forderungen zur Offenlegung meines Vermögens und auch dem meiner Erziehungsberechtigten, was mir direkt komisch vorkam da ich ja nun schon fast 5 Jahre volljährig war. Wir haben aber alles sorgfältig offen gelegt und auf Rückfrage sogar noch Erklärungen zu bestimmten Punkten abgegeben.
Dann rief mich irgendwann ein weiterer, mir bis dato unbekannter Sachbearbeiter des Jobcenters an und fragte mich in einem fast schon verhöhnenden Ton „Was mir überhaupt einfalle so einen Antrag abzugeben“ und das „er meine Sorte kennen würde“…Antrag abgelehnt…und damit auch keine Ausbildung in der Maßnahme da diese „nur für Bürgergeld Empfänger“ sei
Das Ende vom Lied, meine Krankenversicherung wurde jetzt knapp ein Jahr von meinem Kindergeld bezahlt, ich habe nun aber zum Glück ab August einen Ausbildungsplatz, womit sich dieses Kapitel dann wohl endlich dem Ende neigt.
Nun aber zu dem was mich beschäftigt. Mir wurde als Kind und Jugendlicher immer gesagt „In Deutschland bekommt jeder eine Krankenversicherung“ und „In Deutschland muss keiner Obdachlos sein“ nun hab ich aber gelernt das dies nur zutrifft so lang man die bürokratischen Vorraussetzungen erfüllt. Hätte ich noch weitere Schritte einleiten können oder bin ich wirklich innerhalb von 5 Jahren herumtrödeln zum nicht mehr System relevanten Aussetzigen geworden?
5 Antworten
Nur bei bestehendem Bürgergeldanspruch.
Nein müssen die nicht, offensichtlich lebst du bei deinen Eltern, die dann dafür aufkommen müssen.
Zusammengefasst:
Du hast keinen Antrag gestellt, weil du keinen Bock auf Arbeit hattest.
Wolltest aber Krankenversicherung bezahlt haben. Diese rosinenpickerei geht halt nicht.
Und die Angaben deiner Erziehungsberechtigten müsstest machen, weil DIE zuständig sind, bis du 25 bist
Kein Leistungsanspruch = keine Übernahme deines KV - Beitrags, musst Du sehen wie Du deine Schulden bei deiner KK - zahlst.
Ich habe mir nicht die ganze Frage durchgelesen !
Wenn das so ist, verstehe ich die Frage nicht, dann gibt es doch keine Schulden und das solche Leistungen nur dann übernommen werden, wenn man auch Leistungen in irgendeiner Form bewilligt bekommen hat, sollte doch jedem klar sein.
Ich glaube, er regt sich auf, weil er sie selbst zahlen musste.
So ist es nun einmal im Leben, wenn kein Anspruch besteht, dann sollte dies auf schriftlichen Antrag auch entsprechend begründet worden sein.
Ist man mit einer Entscheidung nicht einverstanden, bleiben die üblichen Rechtsmittel wie schriftlicher Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht.
Kein Bezug von Leistungen nach dem SGB II = keine Leistungen nach dem SGB II, das betrifft auch die Krankenversicherung (... als Leistung nach dem SGB II)
Hat er doch, vom Kindergeld.