MPU Pflicht?
Hi. Ist eine MPU Pflicht, wenn man in der Probezeit zweimal geblitzt wurde ? Einmal Rotlichtverstoß (Aufbauseminar + Probezeitverlängerung 2024) und einmal seit neuem wegen Geschwindigkeit (Straße ging steil nach oben, KMh falsch eingeschätzt). Kann da ein Rechtsanwalt was klären ? -> Kein Drogeneinfluss!
Und hat einer hier Erfahrung mit den Kosten (NRW Raum)
4 Antworten
Nein. Beim zweiten A-Verstoß wird dir nur nahegelegt, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Ist aber keine Pflicht. Siehe § 2a Abs. 2 Nr. 2 StVG.
Beim dritten A-Verstoß erfolgt direkt die Entziehung der Fahrerlaubnis, also ohne vorherige MPU.
Nach der Wiedererteilung (frühestens drei Monate nach der Entziehung und grundsätzlich ebenfalls ohne vorherige MPU) erfolgt bei einem vierten A-Verstoß dann endlich eine MPU.
Nein, siehe §2a StVG:
(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
Also… ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube nicht, dass man automatisch eine MPU machen muss nur weil man in der Probezeit zweimal geblitzt wurde.
MPU ist ja eher so bei Alkohol, Drogen oder wenn man richtig heftig und immer wieder auffällig fährt… zumindest dachte ich das. Zwei Verstöße – einmal Rotlicht (mit Aufbauseminar und Verlängerung) und jetzt Geschwindigkeit – klingt erstmal nach „typische Probezeitprobleme“, aber nicht direkt nach Fahreignungszweifel.
Ich weiß aber auch nicht, wie streng die Führerscheinstelle das im Einzelfall sieht. Manchmal bewerten die ja, ob sich ein Muster zeigt oder ob jemand „uneinsichtig“ wirkt. Das macht mich selbst etwas unsicher, weil es halt nicht immer schwarz-weiß ist.
Ein Anwalt könnte wahrscheinlich genauer sagen, ob da realistisch eine MPU droht oder nicht. Zumindest um beruhigt zu sein. Die Kosten sind halt wieder so ein Thema… paar hundert Euro können da schnell weg sein.
Aber rein vom Gefühl her… nur diese zwei Sachen, ohne Alkohol oder Drogen, klingt für mich nicht nach automatischer MPU. Ganz ausschließen würde ich’s aber auch nicht, weil ich eben nicht weiß, wie genau deine Geschwindigkeit drüber war.
Verstehe das mit der Ampel nicht. Soweit ich mich erinnere blitzt der Blitzer bei einer Ampel nur wenn es rot ist. Da gab es aber keine Probleme mit der Geschwindigkeit. Und war unter einer Sekunde.
Auch unter einer Sekunde ist ein Rotlicht Verstoß ein A Verstoß
Du schreibst dass du innerorts mit 50 zu schnell geblitzt wurdest.
Du solltest nie wieder ein Auto fahren dürfen.
Noch ein 3. Verstoß in deiner sowieso schon verlängerten Probezeit und dann ist die MPU auf jeden Fall Pflicht, obwohl sie bereits jetzt schon Pflicht sein sollte.
Ne, MPU ist bei A Verstößen.
21km/h nach Toleranz ist ein A Verstoß, über die Rote Ampel gefahren -> A Verstoß
2x zu Schnell (einmal mit 50km/h) + Rot Licht Verstoß wären mindestens 2.
Ja nachdem wie schnell er beim 2. Blitzer zu schnell war sinds 3 was heißt MPU