Mache ich mich strafbar, wenn ich das "Bitte Folgen" der Polizei nicht beachte?
Und einfach weiterfahre? Oder ist es nur eine Ordnungswidrigkeit?
6 Antworten
Wenn du die Anweisungen der Polizei missachtest, wird dieses Ortungswidrigkeit folgendendermaßen geahndet:
- 70 € Regelbußgeldsatz (TBNR 136600; 129 BKat)
- 25 € Verwaltungsgebühren + 3,50 € Auslagen (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
- 1 Punkte im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.19 FeV)
- B-Verstoß gemäß Anlage 12 Abschnitt B Nr. 2 FeV
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Hm. Du magst Recht haben. Aber "Bitte folgen" als Haltzeichen zu interpretieren, halte ich zumindest für diskutabel. Hast du eine Rechtsquelle zur Hand, welche die Anweisung "Bitte folgen" einem "STOPP Polizei" gleichsetzt? Auch aus der Sicht der Verkehrssicherheit liegt es nahe, dahingehend zwischen einem Haltgebot und einer sonstigen Weisung zu unterscheiden.
Es ist eine Ordnungswidrigkeit, du kommst nicht ins Gefängnis aber es kostet Bußgeld. Zudem machst du dich verdächtig, da es den Anschein erweckt, dass du entweder unaufmerksam fährst (also die Anweisung zu folgen oder anzuhalten nicht wahrnimmst) oder die Anweisung bewusst und vorsätzlich missachtest. Da das Kfz-Kennzeichen bekannt ist, wird man dich spätestens im Nachhinein finden und sehr genau kontrollieren.
Wer den Weisungen oder Anweisung der Polizei zur Durchführung einer Verkehrskontrolle nicht folgt, muss laut Bußgeldtabelle mit einem Verwarngeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Hierbei sind aber nur Aufforderungen der Polizisten einbegriffen, die auch tatsächlich deren Rechten entsprechen!
Wie kommst Du jetzt auf 20,- €? Im Link steht für Anweisungen der Polizei nicht befolgt und 98,50 für Haltgebot der Polizei nicht befolgt.
Kostet 70 Euro und einen Punkt.
Und zudem eine sehr genaue Kontrolle. Denn wegfahren lassen, wird man dich nicht.
In der Fahrschule nicht aufgepasst und googeln kann er auch nicht.
https://www.bussgeldkatalog.org/polizei-bitte-folgen/
Setzen, 6
Bitte beachten: Die genannte Tatbestandsnummer bezieht sich auf §36 Abs 1 und 2 StVO, hier geht es aber nicht um die Verkehrsregelung durch Polizisten etwa nach einem Ampelausfall oder Unfall.
Die hier relevante Tatbestandsnummer wäre 136624, welche sich dann auch auf den passenden §36 Abs 5 StVO bezieht.
Das wäre dann auch ein vollwertiger A-Verstoß.