Kann man einen Fehler machen, wenn man selber nicht wusste, dass es einer sein kann?
Leicht sagt es sich immer: "Da hab ich wohl einen Fehler gemacht !" Aber wenn man es nicht vorher wusste, kann man doch eigentlich auch nichts falsch gemacht haben.
Wie seht Ihr das ?
Ihr könnt abstimmen aber bitte auch begründen :)
22 Stimmen
11 Antworten
Es ist aber erst ab dann ein Fehler, wenn man bemerkt und einsieht, dass es falsch war. Vorher ist es einfach nur eine Entscheidung mit unklarem Ausgang.
Mit der Zeit kann sich die Einschätzung einer Entscheidung ändern. Es gibt auch die Möglichkeit, dass man später zu der Erkenntnis kommt, dass es doch kein Fehler war. Dass die Entscheidung nicht falsch, sondern richtig war.
"Entscheidung mit unklarem Ausgang."
Sehr gut ausgedrückt !
👍
Ob es ein Fehler ist oder nicht, wird nicht durch die Absicht oder das Wissen um den möglichen Fehler, sondern durch das Ergebnis bestimmt.
Wenn man etwas tut, das sich als falsch herausstellt, bleibt es immer ein Fehler, egal ob man gewusst hat, dass es falsch ist oder nicht.
Die Auswahlmöglichkeit „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.” lässt vermuten, dass es in Deiner Frage um eine Straftat geht.
Die Strafbarkeit ist gegeben, wenn jemand durch die Tat geschädigt wird; egal in welchem Umfang.
In diesem Fall gilt tatsächlich der Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Hier wird aber unterschieden zwischen der Absicht, das Opfer zu schädigen oder dem nicht wissen, dass die Tat das Opfer schädigen kann. In letzterem Fall ist es eine fahrlässige Tat, die milder bestraft wird. Wenn die Tat vorsätzlich begangen wird, ist die Strafe härter.
Die Tatsache, dass es die falsche Wahl war, bleibt. Dass Du das nicht vorher gewusst hast, ändert nichts daran, dass es ein Fehler war.
Besser wäre vielleicht gewesen "Unwissenheit schützt vor Konsequenzen nicht". Denn Konsequenzen hat jede Entscheidung, nicht nur Straftaten.
Ob man einen Fehler aus böser Absicht oder aus Unwissenheit macht, ist zwar relevant für Deine Schuld - ein Fehler bleibt es aber natürlich trotzdem.
Und unschuldig bist Du nicht, lediglich weniger schuldig.
Unbewusst kann man zumindest nicht bösartig handeln, weil es ja keine Absicht ist.
Und wie ist es, wenn jemand eine falsche Entscheidung trifft. Beispielsweise fängt jemand ein Studium an, anstatt eine Ausbildung zu machen. Erst viel später erkennt er, dass er sich besser für das andere hätte entscheiden sollen. Würdest Du da von einem Fehler reden ?
Es ist zwar ein Fehler, aber es ist mit einem Unfall vergleichbar.
Na ja, ein Unterschied besteht für mich da schon. "Ein Unfall ist kein Zufall." sagt man. Jeder kennt beispielsweise ausreichend viele Verkehrsregeln.
Dagegen ist eine berufliche Entscheidung etwas, was nicht unbedingt vorhersehbar ist.
Zumindest musst Du Dir kein schlechtes Gewissen machen, wenn Du eine verkehrte Wahl bei Studium oder Beruf getroffen hast.
Das ist eine falsche Entscheidung gewesen. Da kann man nicht von Schuld sprechen.
Das hättest Du so in die Frage schreiben sollen, wenn es darum geht.
Du weißt es ja hinterher das es einer war. "Hinterher ist man immer schlauer" stimmt.
Das stimmt.
Und trotzdem...
Kann man jemandem denn vorwerfen einen Fehler gemacht zu haben, für den er nichts konnte ?
Diese Anklickantwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." habe ich nur hinzugefügt, damit eine Wahlmöglichkeit bei den Auswahlantworten mehr besteht. Am liebsten hätte ich natürlich 7 Verschedene gehabt - aber mir fiel einfach nicht mehr ein :)
Wie ist es, wenn sich jemand beispielsweise für einen falschen Beruf entscheidet ? Kann er dann hinterher sagen: "Da hab ich einen Fehler gemacht ?" Er wusste ja nicht vorher, worauf er sich einlässt.