Kann man das jährliche Nazi-Treffen in Schnellroda verbieten lassen?
Es findet ja jedes Jahr ein Nazi Buchclub Treffen in dem ostdeutschen Dorf Schnellroda statt. Warum macht der Staat nichts dagegen und wie könnte man am besten dagegen vorgehen
3 Antworten
Theoretisch kann man das verbieten, wenn entsprechende Verbotsgründe vorliegen. Diese zu finden ist eben nicht immer einfach:
https://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/BJNR006840953.html
Querdenker und Reichsbürger beim Sturm auf den Reichstag
"Alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."
Der Artikel 8 unserer Verfassung garantiert allen Deutschen das Recht sich ohne Erlaubnis oder Anmeldung friedlich zu versammeln! Allen Deutschen! Und alle Deutsche meint, dass alle Deutschen sich versammeln dürfen, egal welche politische Meinung sie haben. Das gilt sogar dann, wenn es Menschen sind, die du als Nazis verunglimpfst!
Dies gilt noch viel mehr, wenn diese Versammlungen auf privatem Grund stattfinden!
Dagegen hat niemand "vorzugehen", weil es ein unveräußerliches Recht ist, dass Du zu respektieren und der Staat zu garantieren hat!
Bitte das Grundgesetz nicht nur vor dir hertragen, sondern auch anwenden!
Danke
Nein, nicht unbedingt:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Wenn es Grund gibt, dass Ausschreitungen vorkommen können, wäre es möglich. Wenn es die jedoch nicht gab und auch kein Anzeichen, dass sowas passiert, kann man leider kaum was gegen machen
Sehr schade. Dort wird nämlich öffentlich Volksverhetzung betrieben
Mag sein, dennoch darf die Polizei nicht durchgreifen, solange sie bloß dumm quatschen... Leider
Ach, werden dort Russen als Nichtmenschen bezeichnet oder ähnliches?
Gegen ein gerichtliches Verbot dürften die Betroffenen sogar gemäß GG 20 Widerstand leisten.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.