Kann ich mich da beschweren?
Hey,
Ich bin männlich und 20 Jahre alt. Bin seit 1,1/2 Jahre in einer Therapie für Suchterkrankungen. Und dort habe ich einen Unterbringungsbeschluss bis diesen Jahr November. Von meinem Betreuer habe ich dies schriftlich bekommen, dass ich nach Beendigung des Beschlusses wieder zurück in meine Wohnung komme, zu meiner Mutter.
Nun ja, soweit so gut. Mein Bezugstherapeut von der Einrichtung, versucht permanent mich zu überreden in ein Berufsbildungswerk zu gehen, für Körperliche und Geistig behinderte mit einer anschließenden Wohngruppe dazu. Letztens wollte er meine Schulzeugnisse haben, denn laut seiner Aussage habe ich eine Lese und Rechtschreibschwäche, dies versucht er mir immer zu erzählen. Mein Bezugstherapeut steht in sehr engen Kontakt mit meinem Betreuer, und erzählt da so einiges..... Der Bezugstherapeut versucht mich wirklich mit allem zu überreden, laut dem Gespräch von gestern.
Nun meine Frage, kann ich mich bei dem Einrichtungsträger, Geschäftsleitung über meinen Bezugstherapeut beschweren, dass er so permanent und unfähig handelt, ohne meine Zustimmung oder mich zu Wort kommen zu lassen.
Kann ich mich da beschweren?
5 Antworten
Also, wenn Du diesen Text hier selbst geschrieben hast, ohne fremde Hilfe in Orthographie oder Formulierung, dann hast Du ganz sicher keine Lese- und Rechtschreibschwäche. Im Gegenteil, Du drückst Dich gut aus, eigentlich sogar gebildet, und von Rechtschreibfehlern kann ich auch nur wenig erkennen.
Dein Bildungsstand und Deine Fähigkeiten müssten allemal für einen normalen, mittleren Schul- und Berufsabschluss reichen. Und fürs Handwerk sowieso.
Nix da mit Behinderten- Werdegang. Beschwere Dich bei der Einrichtungsleitung, aber nenne Deinen Bezugstherapeuten nicht "penetrant" oder "unfähig". Damit machst Du Dir nur unnötig Feinde.
Drücke Dich so vorsichtig und höflich wie möglich aus, aber stelle sehr klar, dass Du Dich nicht als behindert siehst und es zunächst mit einem normalen Werdegang versuchen möchtest. Evtl. fehlende Schulabschlüsse lassen sich übrigens auf dem zweiten Bildungsweg, und sogar zu Hause über Fernstudium, nachholen.
Von Herzen alles Gute wünsche ich Dir : )
Ja, das kannst Du tun. Sachlich und mit nachvollziehbaren Fakten. Persönliche Angriffe sind bei einer Beschwerde kontraproduktiv. Eine Idee wäre, Dir verletzende oder nötigende Wortlaute des Therapeuten mit Datum/Uhrzeit aufzuschreiben und bei der Beschwerde vorzulegen.
Beschweren kannst du dich so ziemlich über alles. Aber dein Therapeut handelt nicht für sich, sondern zu deinem Wohl und wenn er dir etwas vorschlägt, dann hat das sicher berechtigte Gründe.
Aber zwingen kann er mich nicht, er versucht mich permanent zu überreden und einzuschüchtern
Vielleicht handelt er ja genau richtig.
Nur weil dir nicht gefällt was er sagt heißt es nicht, dass es falsch ist.
Ich denke eher nicht, dass er sich daran aufgeilt, sondern er es für richtig und sinnvoll erachtet. Vielleicht ist er der Meinung, dass du am normalen Arbeitsmarkt nicht klarkommst bzw. dich dort keiner will.
Zum Arbeitseinstieg kann das sicher nicht schaden mit dem Berufsbildungswerk.
Welche Ausbildung hast du denn?
Ich hab keine Ausbildung bis jetzt, aber für behinderte gehe ich bestimmt nicht rein, nicht gegen behinderte Menschen, aber das ist nicht für meine Weiterentwicklung und Qualifikation
Wenn du bisher keine Ausbildung hast wäre es eine gute Möglichkeit eine Ausbildung zu machen. Danach kannst du dich immer noch nach etwas anderem umsehen.
Wende Dich an die Vorgesetzten dessen, über den Du Dich beschweren willst.
Aber er kann mich nicht zwingen, mich wo hin zu tun, wo ich unterqualifiziert bin. Nur dass sich mein Bezugstherapeut aufgeilt