Darf das Krankenhaus einem Betreuer den Besuch verbieten?

4 Antworten

Infektionsschutzgesetz zählt natürlich mehr als Dein Besuchsrecht.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/BMG_C-19_200315_info_VT_Krankenhaus.pdf

Es sollen wirklich nur notwendige Besuche stattfinden.

Tatsächlich würde ich da aber immer wieder nachhaken, wie es mit dem Besuchstecht für Dich aussieht..und passende Gründe anführen.

Das Du als Betreuer für einen geistig Behinderten auch die Gespräche mitführen möchtest, leuchtet schon ein. Es besteht ja nicht umsonst eine Betreuung, der Betreute braucht eben Hilfe/ Unterstützung bei Dingen, die ein anderer so kann.

UNd mal ehrlich, selbst ein sonst Gesunder ist oft froh, wenn er in solche Gespräche nicht alleine rein muss

Hartnäckig bleiben!

Sofern Du in Deiner Funktion als gesetzliche Betreuerin ins Krankenhaus willst, darf das Krankenhaus Dir den Zugang nicht verwehren, weil Du eine Aufgabe wahrnimmt, die Dir gesetzlich übertragen worden ist. Dir das zu verweigern ist rechtswidrig.

Mit Blick auf Corona gibt es dazu auch einen konkreten Beschluss: Oberverwaltungsgericht Lüneburg vom 17.04.2020 (13 ME 85/20)

Ich habe kurz rumtelefoniert. Betreuern muss, so eine Notwendigkeit dargelegt wird, der Besuch gestattet werden.