Kann ich Leute anzeigen, die mich auf meinem 50 ccm Roller zu dicht Innerorts (<1,5 m) überholen?
Habe immer eine Kamera laufen von DJI.
7 Antworten
Das permanente Mitfilmen wird kritisch gesehen. Ferner wäre auf deinem Video auch nur das wieder Einscheren zu erkennen, was wenig über den Seitenabstand aussagt
Drittens reden wir hier von nur 30 Euro Verwarngeld.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/
sieht dieser Artikel etwa anders. Aber bitte, stelle deine Videos zur Verfügung und warte ab. 30 Euro Verwarngeld gegen ein fettes Bußgeld zu deine Ungunsten.
Nur mal so, es kommt auf den Einzelfall an!!!!
Es kommt immer auf den Einzelfall an, aber du filmst nach eigener Auskunft permanent und ohne Anlass.
Die Kamera überschreibt aber erst dann, wenn der Speicher voll ist. Das ist unzulässig.
Es dürfte immer nur ein Video gespeichert werden und das dann durch das neue ersetzt werden.
Ihr habt Probleme!!! Das interessiert keinen Menschen und wie gesagt, für den privaten Bereich darf man aufnehmen, nur nicht veröffentlichen.
Nee darf man nicht.
Wir gesagt probiere es doch einfach aus 👍🏻
Also mache ich natürlich nicht aber angeblich machen das Leute schon seit 5 Jahren und es gab nie Probleme :D
Wenn man nie kontrolliert wurde und nichts anzeigte, passiert ja auch nichts.
Man darf das außerdem, weil sonst würden Dashcams keinen sinn machen und es gäbe keine Dashcam kanäle, keine youtuber und streamer!
Wie gesagt man darf es so wie ich geschrieben habe.
Drückt man nun den Knopf der Aufnahme, wird dieses eine Video permanent gespeichert.
Wieso sind dann nicht alle YouTuber im Knast? wenn die vlogs machen? merkste selber!
Anzeigen kannst du jeden,
Allerdings solltest du dabei paar Dinge beachten.
Deine Kamera sollte nicht ununterbrochen den Straßenverkehr filmen.
Kennzeichen alleine reicht nicht, da damit nicht immer der Fahrer ermittelt werden kann.
Viele Anzeigen werden eingestellt, weil der Fahrer nicht ermittelt werden kann, bzw die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse an der Strafvervolgung bejaht.
(Dir ist ja dann oft nichts passiert, also nur geringe gefährdung).
Nein, bei der ermittlung stellt sich heraus ob eine strafbare Handlung vorliegt.
Es wäre ja auch blöd wenn der Seitenabstand eingehalten wird und es dadurch zu Straferfolgung kommen würde.
Erstmal wird das Verhalten nur angezeigt und es ist eben Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltchaft dann zu prüfen ob eine strafbare Handlung vorliegt.
Wir sind und soch beide einig, wenn jemand den anderen anfährt ist das vermutlich körperverletzung und strafbar.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html
Nun, der versuch ist auch strafbar und mit der anzeige kann eben geprüft werden ob hier eine mögliche straftat vorliegt.
In dem Fall liegt kein strafbares handeln sondern wenn dann ein ordnungswidriges. Herrin des Verfahrens ist die Bußgeldstelle. Die Staatsanwaltschaft hat damit nichts zutun.
Magst du denn mal was zum richtigen Ablauf schreiben?
Man geht also mit seinen Videodateien zur Polizei und die erklären dann das sie nicht zuständig sind und verweisen auf die Bußgeldstelle/Ordnungsamt?
Dann zeigt man es also dort an, wie gehts weiter?
Warum wird dann immer so oft gesagt das die Staatswanwaltschaft eingestellt hat, übernehmen die die Schreibarbeit für die Bußgeldstelle?
Oder wird das synonym verwendet wie ebay und kleinanzeigen?
Das Verfahren ist das man das Video der Polizei zeigt und die das ganze an die Bußgeldstelle weitergibt, wenn sich ein Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit ergibt.
Die Staatsanwaltschaft hat damit nichts zutun. Die ist für Straftaten zuständig.
Magst oder kannst du noch was zum weiteren Ablauf sagen?
Die Anzeige (von der Polizei aufgenommen) geht dann also an die Bußgeldstelle weiter.
Wird man als Anzeigenersteller zu irgend einem Zeitpunkt über den Ausgang informiert oder ist das nur einseitig?
Wie wäre der Ablauf bei einem Extrembeispiel?
beispielsweise 20 cm seitenabstand überholt.
Wann würde sich die staatsanwaltschaft dafür interessieren, oder mit ins Boot geholt werden?
Wer beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand einhält, muss mit einer Geldbuße von 30 Euro rechnen.
Wenn es ein Polizist sieht ist die Beweislage wohl klar. Aber sonst wird das schwierig zu beweisen sein
Jaja, mach das ruhig.
lg up
Du kannst grundsätzlich jeden wegen allem anzeigen. Was dabei rumkommen, muss sich zeigen.
Man darf Privat filmen was man will und so lange wie man will!!!! Außerdem habe ich eine Loop Funktion!!!!