Kann ich Fahrstunden anfechten und Geld zurückverlangen?

3 Antworten

Nun seh ich diese Fahrstunden als umsonst an, da diese mir ja nicht wirklich was gebracht haben

Fahrstunden haben in erster Linie den Sinn zu lernen wie man sich in echten Verkehrssituation verhält und wie man die gelernten aregeln anwendet.

Dann haben sie noch den Zweck ein Gefühl für das Führen eines Fahrzeuges zu geben.

Zu lernen wie man eine Gangschaltung bedient ist der kleinste Teil der Ausbildung. Es macht meiner Meinung auch Sinn erst mit Automatik zu fahren. Das Fahrzeug zu führen und gleichzeit den Verkehr zu überblicken + Einhalten der Regeln ist ja schon eine ganze Menge. Da muss man ja noch nicht zusätzlich das Erlernen der Gangschaltung drauf packen. Das kann man auch noch lernen, wenn man sich bereits mit dem Fahren auf der Straße vertraut gemacht hat.

Ich hab mind. 10 Fahrstunden Automatik gefahren und nicht von Anfang an mit Schaltgetriebe gefahren wie es (wie ich später erfahren hab)

Dir ist erst nach 10 Fahrstunden aufgefallen, dass du keinen Schaltwagen fährst? Und dann bist du so frech deinen Fahrlehrer als inkompetent zu bezeichnen? Denk da Mal drüber nach.

Hättest schon zur ersten Fahrstunde sagen können: Ähhmmm. Und wo ist hier nun die Kupplung? Ich wollte doch nur mit Schaltwagen fahren.

Kann ich das Geld das ich für die Automatik-Fahrstunden gezahlt habe, zurückverlangen?

Was wurde denn vertraglich (schriftlich) vereinbart?

Schalten ist ja nur ein kleiner Teil des Autofahrens, und daher ist es keinesfalls so dass du in den 10 Fahrstunden nichts gelernt hättest. Daher dürfte es schwierig werden an das Geld zu kommen. Aber natürlich muss das mit der Fahrschule besprochen werden, vielleicht haben die was falsch eingetragen.

Wärst du bereits nahe an der Prüfung, ohne eine einzige Stunde Schaltwagen gefahren zu sein, könnte die Sache anders aussehen.

Woher ich das weiß:Recherche

Du hast doch in den 10 Stunden nicht nichts gelernt. Auch ohne Handschaltung muss man lernen wie man ein Auto allgemein im Verkehr bewegt. Bspw. abbiegen, einparken, Autobahnfahrten etc....