Kann ich auf Schmerzensgeld klagen, wenn mich jemand als Christ, Moslem oder Jude bezeichnet?

7 Antworten

Versuchs, und du wirst sehen, ob das Erfolg hat.

Interessante Fragestellung. Anzeigen darfst du jeden für so ziemlich alles, ob du dann halt von der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ernst genommen wirst ist eine andere Frage. Du hast zudem die "Nachweispflicht" und müsstest nachweisen, dass die andere Person dich bewusst falsch religiös eingeordnet hat.

Aber ehrlicherweise ist das ein ziemlich sinnfreies Unterfangen - und ich persönlich denke, dass das "verklagen" wegen falschen Pronomen ein unding, undemokratisch und unrechtmäßig ist - und sich die Transcommunity mit derartigen Auswüchsen keinerlei Freunde und Akzeptanz erklagen wird - eher im Gegenteil. Weil sind wir mal ehrlich: Wenn bekannt wird, dass eine Person andere wegen falscher Pronomen verklagt - wie offen wird sie, außerhalb von "ideologisch gleichgesinnten" noch empfangen? Ich stelle mir das weder schön am Arbeitsplatz, noch schön in der Nachbarschaft vor, sondern eher wie ein ewiger Spießrutenlauf.


Mayahuel  18.05.2025, 16:07
"verklagen" wegen falschen Pronomen ein unding, undemokratisch und unrechtmäßig ist

Siehe:

Im April 2021 klagte eine trans Frau aus Waltrop beim Amtsgericht Recklinghausen auf Unterlassung gegen ihren ehemaligen Nachbarn, der sie wiederholt und öffentlich durch Deadnaming lächerlich gemacht habe.
Ihr Anwalt erklärte: „Juristisch sieht es so aus, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht meiner Mandantin einen Anspruch darauf verleiht, bei ihrem richtigen, weiblichen Vornamen genannt zu werden. Denn niemand muss es sich gefallen lassen, beim falschen Geschlechtervornamen genannt zu werden.“[31]
Das Amtsgericht untersagte die Benutzung des Deadnames und drohte ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro an

https://de.wikipedia.org/wiki/Deadnaming

Winterlimonade  18.05.2025, 16:17
@Mayahuel

Mh, hier bin ich ehrlicherweise zwiegespalten. Einerseits finde ich dieses "Deadname" Ding einfach nur absurd - andererseits kann ich durchaus nachvollziehen, dass das Persönlichkeitsrecht hier eine Rolle spielen kann - ein fiktiver Herr Blöman will ja auch nicht Herr Blödman genannt werden. Man könnte allerdings hier auch vermuten, dass es zwischen beiden Parteien generll kein gutes, nachbarschäftliches Verhältnis gegeben hat, was das Ganze nicht besser gemacht hat. Ich sehe das Problem eher darin, dass man mit einer derartigen "Klagemöglichkeit" Missbrauch möglich machen könnte.

Versuche es einfach, wenn dir das passieren sollte.

Aber wegen so etwas zu klagen wäre schon sehr schräg. Ich bin mal einem falschen Beruf zugeordnet worden, das war auch kein Grund zu klagen. 😉

Ich vermute, in Deutschland noch nicht, jedenfalls nicht mit 'Erfolgsaussicht.

Btw.:

Würde aber auch gerne klagen, wenn mich jemand als 'faul oder als 'fleißig bezeichnet.

Je nachdem, WER es sagt, UND in welchem Zusammenhang, kann beides sehr verletzend sein.

Mal unter uns Atheisten - das muss man an sich abperlen lassen, sonst macht man sich lächerlich.