Ist das illegal was Bärbel Bas gemacht hat, einfach eine Sondersitzung wegen dem Milliardenpaket einzuberufen, AfD hat geklagt?

3 Antworten

Egal wie man das Vorhaben findet, aber die Formalien passen schon. Der alte Bundestag ist noch im Amt und zwar mit sämtlichen Befugnissen. Und zwar bis zu exakt dem Moment, an dem der neue Bundestag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentritt.

Daran hat auch die Wahl nichts geändert. Es steht ja noch nichtmal das amtliche Endergebnis fest. Das wird (voraussichtlich) erst an diesem Freitag verkündet. Und erst dann kann sich der neue Bundestag überhaupt konstituieren. Das kann frühestens nach Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses passieren (was ja noch nicht vorliegt) und muss spätestens am 30. Tag nach der Wahl geschehen. Das wäre Dienstag der 25. März.

Von daher: doch es gibt ein Gesetz, dass das erlaubt. Das ist Artikel 39 des Grundgesetzes. Da heißt es im ersten Absatz unter anderem "Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages." und im zweiten Absatz "Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen."

Und bis zu diesem Moment ist der alte Bundestag ohne Einschränkungen im Amt. Er kann (Sonder-)Sitzungen einberufen, Finanzbeschlüsse treffen und Gesetze verabschieden. Rechtlich ist das korrekt und nicht zu beanstanden. Es muss nur vor dem Beginn der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages liegen. Theoretisch könnte der alte Bundestag sich sogar noch früh morgens am Tag der Konstituierung des neuen Bundestages treffen und Gesetze verabschieden. 

Die andere Frage ist, ob es moralisch legitim ist, noch schnell weitreichende Entscheidungen zu treffen, weil man weiß, dass der Bundestag in der aktuellen Zusammensetzung nicht mehr dem Wählerwillen entspricht und dass diese Entscheidung so nach dem 25. März nicht mehr möglich wäre.


hubertheiner604 
Beitragsersteller
 14.03.2025, 18:45

Das ist ja viel zu wenig Zeit um das alles durchzusehen, es geht ja um viele Milliarden

Charalambos  16.03.2025, 10:20
@hubertheiner604

So viel gibt es da nicht durchzusehen. Das ist ja (zumindest soweit ich es weiß) nicht mit inhaltlichen Einzelpunkten untersetzt, sondern das sind Fonds aus denen sich dann bedient werden soll. Es ist also nur der grundsätzliche Zweck vorbestimmt. Um das "durchzusehen" ist man wahrscheinlich an einem Nachmittag fertig.

Nach den Eilanträgen wird noch entscheiden werden, ob es eine einstweilige Anordnung geben wird, die die Anberaumung für unzulässig erklärt.