Gebrauchtwagen beschädigt zurückgeben?
Hallo zusammen,
habe mir vor einer Woche einen gebrauchten 1er bmw vom Jahr 2008 geholt über Kleinanzeigen privat für 4.000€. Der Verkäufer hat mir die kleinen Schäden wie Kratzer gezeigt, aber sonst wäre alles super, vieles erneuert. Im Kaufvertrag hat er auch geschrieben das, nachdem das Auto von mir gekauft wird, er mit nichts mehr zu tun hat. Ich habe es unterschrieben. Wir haben es uns dort soweit möglich angeschaut und alles sah gut aus. Ja und noch am selben Tag waren wir in der Werkstatt wegen Lenkgetriebe. Muss ausgetauscht werden. Alle drücken sich, keiner will es machen, weil es viel Arbeit ist. Und auch sehr teuer. Habe den Verkäufer angerufen, der meint, der ist da raus, steht ja im Vertrag. Aber man hat doch ein Widerrufsrecht. Weiß jemand genau darüber bescheid ?
7 Antworten
Du hast beim privaten Kauf von einem Fahrzeug natürlich kein Widerrufsrecht. Wenn der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hat, dann haftet er nur für Schäden, die ihm vorher bekannt waren und die er dir arglistig verschwiegen hat.
Warst Du bei nem unabhängigen Sachverständigen wie der DEKRA und hast nen Gebrauchtwagencheck gemacht vor dem Kauf?
Aber man hat doch ein Widerrufsrecht.
Nein, nicht mal wenn du im Laden einkaufst und von Privat erst recht nicht.
Dieses Recht hast du nur im Ferngeschäft, sprich Onlinehandel.
ihr habt einen Kaufvertrag aus dem Internet, Mobile.de z.B. da gibt es ein Haftungsausschluss. bei Privatverkauf ist das zulässig, das ist jetzt deiner
Widerrufsrecht ist auch ausgeschlossen
Nein leider nicht, das war ganz klar dein Fehler.
Zuerst Auto checken lassen und dann kaufen.
Der Verkäufer ( privat) haftet nämlich nur für Mängel die ihm VOR dem Kauf bekannt waren, nicht danach.
Gruß David
14tägiges Widerrufsrecht im Internet