Gebrauchtwagen beschädigt zurückgeben?

7 Antworten

Du hast beim privaten Kauf von einem Fahrzeug natürlich kein Widerrufsrecht. Wenn der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hat, dann haftet er nur für Schäden, die ihm vorher bekannt waren und die er dir arglistig verschwiegen hat.

Warst Du bei nem unabhängigen Sachverständigen wie der DEKRA und hast nen Gebrauchtwagencheck gemacht vor dem Kauf?

Aber man hat doch ein Widerrufsrecht.

Nein, nicht mal wenn du im Laden einkaufst und von Privat erst recht nicht.

Dieses Recht hast du nur im Ferngeschäft, sprich Onlinehandel.

ihr habt einen Kaufvertrag aus dem Internet, Mobile.de z.B. da gibt es ein Haftungsausschluss. bei Privatverkauf ist das zulässig, das ist jetzt deiner

Widerrufsrecht ist auch ausgeschlossen

Nein leider nicht, das war ganz klar dein Fehler.

Zuerst Auto checken lassen und dann kaufen.

Der Verkäufer ( privat) haftet nämlich nur für Mängel die ihm VOR dem Kauf bekannt waren, nicht danach.

Gruß David

14tägiges Widerrufsrecht im Internet

Mmits  26.04.2024, 18:11

Nix gibt’s.

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