Gebrauchtwagen weiterverkauft?

4 Antworten

Ja, du kannst das Fahrzeug auch verkaufen ohne es jemals angemeldet zu haben.

Es gilt aber zu beachten das du beim Verkauf beide Verträge gut aufbewahrst, also deinen Kaufvertrag als du ihn gekauft hast und den Kaufvertrag wenn du ihn verkaufst.

Es ist nicht mit Sicherheit zu sagen, aber wenn das Finanzamt mitbekommt das du ein Fahrzeug verkaufst ohne es jemals angemeldet zu haben, könnte es sein das die das näher Untersuchen. Bei einer einmaligen Sache sollte das kein Problem sein, aber beim Finanzamt kann man sich nie sicher sein.

Wenn Gewinn beim Verkauf herausspringen sollte könnte das Finanzamt Steuern davon sehen wollen, was das betrifft solltest du also vorsichtig sein um am Ende nicht drauf zahlen zu müssen.

Ein Kumpel hatte mal den Fall, er hat in einem Jahr 6x das Fahrzeug gewechselt und den vorgehenden Wagen immer verkauft. Beim 4. Fahrzeug hat sich das Finanzamt gemeldet und ihm unterstellt er würde gewerblichen Handel betreiben. Er musste dann nachweisen das es sich dabei tatsächlich um private Käufe/Verkäufe gehandelt hat und dabei kein gewerblicher Nutzen erkennbar war.

Ja, kannst du. Du solltest ihn aber vorher schon abmelden und nicht mit der Vorgängerzulassung den neuen Käufer fahren lassen.

Er muss abgemeldet sein, wie du es im Kaufvertrag versprochen hast.

Du musst deinen Vertrag erfüllen!