Was heißt das genau beim Auto?

PolierteMurmel  19.04.2025, 17:00

Worum geht es denn genau? Was ist am geändert und was ist zulässig?

hsjyh122 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 17:05

reifendimension

PolierteMurmel  19.04.2025, 17:14

Die Rad/Reifenkombi muss mit Kfz-Schein bzw CoC übereinstimmen. Es sei denn, die Kombi, die nun montiert ist, ist durch TÜV-Abnahme bzw ABE bescheinigt.

hsjyh122 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 17:21

derVerkäuferHat das tüv diese woche bekommen heißt das dann automatisch das drauf geschaut wurde? ich weiß nicht genau ob der verkäufer dem tüv gesagt hat das erAndere dimensionHat

PolierteMurmel  19.04.2025, 17:27

Wenn das Auto mit der besagten und montierten Rad/Reifenkombi beim TÜV vorgeführt wurde, dann sollte das in Ordnung sein.

hsjyh122 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 18:04

👍👍danke

6 Antworten

Beide Begriffe haben nichts in einem KFZ - Kaufvertrag zu suchen, weil sie alles und doch auch nichts aussagen.

Es muß drinstehen welche Teile verbaut sind, ob diese mit einer ABE versehen sind, oder ob eintragungs- und abnahmepflichtige Teile verbaut sind, und die Abnahme und Eintragung auch erfolgt ist.


hsjyh122 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 18:05

weiß auch nicht warum das so drinnen steht. den vertrag haben wir von der offziellen seite von öamtc(österreich) ausgedeuckt

ZuumZuum  19.04.2025, 18:14
@hsjyh122

Naja Österreich ist wieder mal alles anders wie hier in Deutschland.

Ich vermute folgendes:

  • Bei manchen Sachen brauchst du nur eine Prüfnr. am Teil oder eine ABE. Du brauchst also keine Genehmigung spez. für dein Fahrzeug.
  • Andere Sachen musst du dir spez. für dieses Fahrzeug eintragen = genehmigen lassen.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

hsjyh122 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 16:50

der verkäufer ist 18.

ich glaube er hat unterschied zwischen genehmigt bzw zulässig nicht verstanden.

zulässig wäre dann für das erste was du sagst.

und genehmigt das zweite logischerweise

PolierteMurmel  19.04.2025, 17:17
@hsjyh122

Hat der Bub das Auto auch selbst gefahren, oder verkauft er es für seinen Onkel , oder den Nachbarn, der keine Zeit dafür hat?

Ein bisschen wie ein weißer Schimmel: wenn sie genehmigt sind, sind sie automatisch auch zulässig.

Im Wort "zulässig" steckt Zulassung. Ich gehe also davon aus, dass der Wagen so zugelassen wird. Mich irritiert nur, dass diese Formulierung überhaupt nötig ist. Braucht es vielleicht eine kostenerhöhende Sonderzulassung? Gibt es einen Haken? Ich würde mal bei der nächsten TÜV-Stelle freundlich nachfragen.


hsjyh122 
Beitragsersteller
 19.04.2025, 18:49

das auto ist ja schon zugelassen und hat auch diese woche frischen tüv bekommen.

mich hat es eben verwirrt, weil der verkäufer meinte(er ist keine 20 jahre alt), dass man das nicht ankreuzen braucht. aif dem heimweg habe ich mir das angeschaut und mir gedacht, dass die zulassungsstelle das auto nicht zulässt und mir unnötig fragen stellt.

aber kann sein, dass er das aich falsch verstanden hat. er war auch nervös und ich auch ehrlich gesagt ^^

Wenn man das ignorieren kann würde das nicht drinne stehen.