auto unwissend als totalschaden verkauft?
ich verkaufe heute mein auto an einen autohändler.
ich hatte mit dem wagen einen unfall, ich bin in einen baum gerutscht im winter. die türe ist etwas eingedellt, aber man würde nicht denken es sei ein totalschaden.
nur von einem kumpel weis ich, dass der Rahmen einen knick hat und der wagen desshalb ein totalschaden ist. sieht man aber von außen nicht.
ich habe also keine offizielle bestätigung. dass der wagen ein totalschaden ist.
wie soll ich das beim verkauf angeben?
wenn davon nichts im kaufvertrag steht, kann ich probleme bekommen?
oder zählt hier das motto " wie gesehen so gekauft"? der wagen wird ja trotzdem als unfallwagen verkauft
4 Antworten
Gekauft wie gesehen. Mehr als wahrheitsgemäß sagen, wie die Beule entstand, musst Du nicht und als Profi sich an der Stelle mit Täuschung herausreden funktioniert vor Gericht im Zweifel ganz sicher nicht.
Von "wirtschaftlichem Totalschaden" spricht man, wenn die Reparatur teurer ist, als der Restwert des Fahrzeuges. Wenn du es an einen Händler verkaufst, darfst du nur nicht verschweigen, dass es ein Unfallwagen ist.
Ein Händler muss ja wohl selbst einschätzen können, ob er das Fahrzeug noch wirtschaftlich verwerten kann.
Der Händler wird das Auto nicht einfach blind abkaufen. Du kannst dich zu 99% darauf verlassen, dass die das Fahrzeug zuerst einmal in der Werkstatt checken lassen.
Ob es ein Totalschaden ist erfährst du dann. Erzähl dem Händler bestenfalls von dem Schaden und wie es passiert ist, dann bist du diesbezüglich auf der sicheren Seite
Du musst den Schaden angeben, bitte schriftlich im KV festhalten. Nicht mehr und nicht weniger. Ob Totalschaden oder nicht obliegt nicht deinem Urteil