Auto verkaufen?
Hallo,
am Oktober 2021 hat unser Nachbar unser Auto gekauft, also nur Kaufvertrag unterschrieben. Zwei Wochen später wollte er den Wagen abholen und bezahlen
Das hat er bis Januar 2022 verschoben, und 01/22 hat er 300€ von 500€ angezahlt. Den Restbetrag wollte er zwei Wochen später bezahlen und den Wagen abschleppen lassen, weil er abgemeldet auf einem gemieteten privatparkplatz steht. Dafür zahle ich auch jeden Monat 20€ (seit Oktober).
Das ganze hat er bis heute immer und immer weiter verschoben. Immer eine Ausrede.
Er will sich immer am telefon melden, tut es aber nicht. Ich will einfach den Wagen an jemanden anderen verkaufen.
Er gibt mir dazu noch das Gefühl, dass er den Wagen nicht mehr haben will.
Können wir vom Kaufvertrag zurück treten? Kann ich die angezahlten 300€ behalten und den Wagen einfach an jemand anderes verkaufen?
Ich muss seit Oktober jeden Monat 20€ an Parkplatz Gebühren zahlen, obwohl der Wagen einen verkaufswert von 500€ hat, nur weil der Käufer den abholtermin seit Oktober verschiebt, ausreden sucht und mich ignoriert.
Anwalt ist keine Lösung, da wir Nachbarn sind.
6 Antworten
Ich habe zu einer ähnlichen Frage mal folgendes aus dem Juraforum gepostet:
Im vorliegenden Fall hat der Käufer keine Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten. Dagegen der Verkäufer schon, nämlich nach Fristsetzung dann, wenn die Zahlung ausbleibt. Die dann fällige Rückabwicklung würde m.E. zunächst bedeuten, dass der Verkäufer die erhaltene Anzahlung herausgeben müsste. Er könnte nach § 325 BGB jedoch Schadenersatz verlangen.
Im Beispielfall wird -wie schon erwähnt- der Käufer nur auf das Entgegenkommen des Verkäufers hoffen dürfen. Sollte es zu einem solchen kommen, wird die geleistete Anzahlung jedoch nicht "automatisch" in der Tasche des Verkäufers bleiben (können). Was davon beim Verkäufer verbleibt (= Schadenersatz für den Verkäufer, bzw. Reuegeld durch den Käufer), ist Gegenstand der Verhandlungen über die Vertragsaufhebung . Zugegebenermaßen wird die Verhandlungsposition des Käufers nicht die beste sein ...
https://www.juraforum.de/forum/t/ruecktritt-vom-kaufvertrag-nach-geleisteter-anzahlung.565396/
Kaufvertrag, da steht auch die Zahlungsmodalität und Abholtermin drin? damit ist er bereits in Verzug. du gibst ihm noch eine Frist von 7 Tagen - danach siehst du den Kaufvertag als nichtig an. die Parkplatzgebühren hat er zu tragen - der Rest ist eine Aufwandsentschädigung. das Ganze per Einwurfeinschreiben.
ob Anwalt, oder so, Ärger ist vorprogrammiert.
Setze ihm eine Frist zur Entfernung des PKW von deinem Stellplatz und kündige an, bei Nichteinhaltung der Frist den Kauf rück abzuwickeln. Wenn es sich dann nicht rührt, mußt du die 300 Euro zurück überweisen, bzw. kannst ihm 280 Euro überweisen, da du ja nachweislich Kosten hattest. Unter Nachbarn ist das aber immer noch keine gute Lösung :-(
du musst ihn schon schriftlich fristen setzen. Wenn er dann nicht spurt darfst du vom Kauf zurück treten.
die 300 darfst du nicht behalten, mit welcher Begründung? selbst die Stellplatzmiete wäre kein Grund, da es ja deine Privatangelegenheit ist wo du das auto abstellst. Eine Möglichkeit das Geld zu behalten sehe ich nicht.
Unter Nachbarn würde ich da mal klingeln und die Sache bereden. Fehlen ja nur noch 200€. Frag ihn ob er das Auto noch will. Und wenn nicht, dann bekommt er seine 300€ zurück und du suchst dir einen anderen Käufer. Gebrauchtwagen sind gerade heiß begehrt.
Naja, wenn du so lange wartest, dann bist du selbst schuld. Im Kaufvertrag steht genau, was passiert, wenn der Kaufpreis nicht fristgemäß bezahlt wurde. Lies doch mal nach.
So Was ist schädlich für Batterie und Motor! Du hast alle 14 Tage gestartet? Es war nicht mehr dein Auto.
Eine Batterie kann man Laden
Das Problem ist, dass nachdem Kaufvertrag der Wagen mehrere Monate (über den Winter) draußen stand. Alle zwei Wochen wurde er zwar gestartet aber nicht gefahren, weil er abgemeldet war.
Nun ist jetzt die Batterie komplett defekt. Kostenpunkt 100€. Adac kann nicht helfen, weil er abgemeldet ist. Der Wagen ist aber auch 24 Jahre alt.