Einberufung verschieben wegen Abendschule?

2 Antworten

Nach deutschem Recht konntest Du trotzdem einberufen werden, wenn die Ausbildung noch nicht weitgehend gefördert war. Von einer weitgehenden Förderung ging man aus, wenn zum Einberufungstermin ein Drittel der Ausbildung absolviert war. Das wäre bei Dir nicht der Fall. Vielleicht gelten in Deinem Land andere Regeln.

Wenn §26 des WG aus 2001 auf dich zutrifft dann ja, ansonsten nein.

Aber die Leute vom Militärkommando sind nett einfach anrufen und fragen die können dir da sicher genaueres dazu sagen.

Lg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Interesse