Darf man als Richter oder Staatsanwalt bei einer Partei aktiv sein?

6 Antworten

In Deutschland gibt es hunderte von Bürgermeisterinnen.

Muss man diese kennen/aufzählen können = nein

Jeder kennt doch allenfalls seine/seinen "eigenen" Bürgermeister und ggf. noch den/die von größeren Städten in der Nähe, mit denen man ggf. manchmal Berührung hat, weil man dort arbeitet oder häufiger mal mal dort ist.

Als Hamburger kenne ich z.B. auch nicht den/die Bürgermeister/in aus Wuppertal , Essen , Freiburg oder Dresden ...muss ich das ?

Ja und nein, ich kann aber nicht mal 5 BürgermeisterInnen aufzählen.

Ich kenne die Bürgermeisterin aus meinem Dorf, das reicht denn aber auch

Richter und parteipolitisches Engagement

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Parteimitglied

Ich kann nichtmal 5 Bürgermeister aufzählen. :P

Nein, ernsthaft, bei uns in der Region sind tatsächlich jetzt in den letzten paar Jahren ein paar auch recht junge Bürgermeisterinnen ins Amt gekommen, das finde ich sehr erfrischend.

1. Richter und Staatsanwälte dürfen sich auch politsch engagieren. Wenn sie ämter dort anstreben müssen sie ihr Richteramt zeitweise niederlegen.

2. OB Reker von Köln ist nicht unbekannt.