BSW doch im Bundestag?
Was wäre wenn nach 2 Jahren das BSW die 5% doch durch eine landesweite Neuzählung erreicht hat. Welche Schadensersatzansprüche hätte das BSW und was wäre mit den geklauten 2 Jahren?
8 Antworten
Nun kann ich zwar nicht in die Zukunft schauen, aber ich denke nicht, dass es in zwei Jahren eine landesweite Neuauszählung gibt.
Was genau soll denn passieren, was das rechtfertigt bzw. notwendig macht?
Ich weiß zwar, dass das BSW (besonders de Masi und Wagenknecht selbst) immer wieder behauptet, dass ihnen die Wahl eigentlich geklaut wurde und dass das BSW die 5% gerissen hat. Aber letztlich sind das einfach Behauptungen ohne jeden Beleg. Einfach zu sagen, dass die Stimmen "irgendwo da draußen" noch sind, ist kein Grund für eine Neuauszählung. Auch wenn es sehr knapp war. Und auch zu sagen "wir zählen nochmal nach, damit wir sicher sind" ist kein Grund.
Mit Feststellung der endgültigen Wahlkreisergebnisse durch die Kreiswahlausschüsse haben diese jeweils ein Ergebnis übermittelt, von dem sie (nach mehrfacher Überprüfung) sicher sind, dass sie stimmen.
Bei diesen endgültigen amtlichen Endergebnissen in den Wahlkreisen wird ja nicht einfach nur das Ergebnis vom Wahltag nochmal bestätigt, sondern das wird tatsächlich auf Plausibilität geprüft und gegebenenfalls nochmal nachgezählt. Das heißt jeder Wahlkreis mit einem offiziellen amtlichen Endergebnis wurde mindestens 3x gezählt (2x am Wahlabend im Wahllokal und dann nochmal danach). Es gab ja auch eine ganze Reihe Korrekturen.
Es wurden in rund 3/4 der Wahlkreise beim amtlichen Endergebnis einzelne Wahllokale gefunden, in denen BSW-Stimmen falsch zugeordnet wurden. Oft waren es einfach 1-2 Stimmen (was aber auch bei anderen Parteien passiert ist) in rund einem Drittel wurden aber auch einzelne Wahllokale festgestellt in denen Stimmen im Block falsch zugeordnet wurden. Meistens wurde das "Bündnis Sahra Wagenknecht" mit dem "Bündnis Deutschland" verwechselt, die auf dem Wahlzettel auch unmittelbar nebeneinander standen. Das heißt konkret dass die größeren gefundenen Fehler in der Regel keinen Auszählfehler waren, sondern (inzwischen korrigierte) Zuordenfehler.
In einigen Wahlkreisen waren es sogar ziemlich viele (In Wolfsburg, in Essen, in Gera-Altenburg und in München West/Mitte waren es tatsächlich um die hundert Stimmen) und man kann davon ausgehen, dass die großen Differenzen alle gefunden wurden und dabei aber eben immer noch fast 10.000 Stimmen fehlen. Im Schnitt waren es so um die 15 Stimmen pro Wahlkreis um die das Ergebnis korrigiert wurde. In knapp über einem Viertel wurden gar keine Falschzuordnungen festgestellt und in mindestens 6 Wahlkreisen hat das BSW durch eine Nachzählung sogar Stimmen verloren. In der Summe wurden so rund 4.300 Stimmen gefunden um die das Ergebnis des BSW erst zu niedrig angegeben war.
Das ändert aber nichts daran, dass auch nach mehrmaligem Nachprüfen (und aufgrund der Situation kann man sicher sein, das beim BSW besonders sorgfältig geprüft wurde) noch immer rund 9.500 Stimmen fehlen. Und (jenseits der Behauptungen von BSW-Leuten) gibt es auch keine belastbaren Indizien, dass es diese fehlenden Stimmen noch irgendwo gibt. Und auch wenn das vom BSW behauptet wird - das insgesamt noch rund 4.300 zusätzliche Stimmen für das BSW gefunden wurden heißt nicht, dass man wenn man alles noch ein weiteres Mal zählt noch weitere Stimmen findet. Eher das Gegenteil ist der Fall. Das man die Stimmen gefunden hat heißt, dass man bereits sorgfältig geprüft hat.
Zu sagen, dass es erst dann richtig ausgezählt ist, wenn das BSW über 5% liegt ist einfach nur eine Behauptung ohne jeglichen Beweis. Und es ist auch kein Grund neu aus zu zählen. Womöglich wird das BVerfG eine Neuauszählung in einzelnen Wahllokalen anordnen, wenn es belastbare Belege gibt, dass die Ergebnisse dort nicht stimmen. Aber mehr wird nicht passieren. Rein rechtlich gilt das amtliche Endergebnis als korrekt und die fehlenden Stimmen als objektiv nicht da.
Und falls das BSW nachträglich doch noch in den Bundestag kommt - da gibt es keine Schadensersatzansprüche. Wofür soll es die geben? Schadenersatz gibt es für erlittenen materiellen Schaden. Das BSW hat keinen materiellen Schaden davon getragen. Und auch die Bundestagsabgeordneten hätten durch eine spätere Berufung keine Schadensansprüche. Worauf denn? Verdienstausfall? MdB ist man nicht um sich die Taschen voll zu machen, sondern MdB ist man um nach bestem Wissen und Gewissen über die Zukunft des Landes mit zu entscheiden.
Es wird keine landesweite Neuauszählung in zwei Jahren geben. So etwas gab es noch nie und wird es auch nicht geben. Das endgültige amtliche Ergebnis steht fest.
Für nicht regieren können, bekommt man keinen Schadensersatz. Geklaut hat niemand, nicht einmal die Wähler.
Trotzdem ist der Fall natürlich interessant, und ich würde gern einmal in die Verhandlung des BVG in diesem Fall hineinhören. So knapp hat meiner Kenntnis nach noch nie eine Partei das Quorum verpasst, und die Ähnlichkeit der Namen ganz am Schluss der Liste war auch irritierend.
und die Ähnlichkeit der Namen ganz am Schluss der Liste war auch irritierend.
Wenn man nicht aufpasst und nicht alles liest. Und Verstehen muss natürlich auch dabei sein.
Das Wahlergebnis wurde offiziell bestätigt und ist damit fix.
Klar, kann sie 25 mal am Tag machen - nützt nur nichts
Du hast keine Ahnung. Hauptsache für punkte kommentieren. Das Verfassungsgericht hat es abgelehnt da es erst vom Bundestag entschieden werden muss, erst bei einer Ablehnung ist das Verfassungsgericht zuständig
Der Bundestag entscheidet nicht über Neuauszählungen. Bestenfalls die Wahlkommission. Nachdem das amtliche Endergebnis verkündet wurde wurde die Wahlkommission aufgelöst.
Das wäre nicht verkehrt wenn die in den Bundestag kommt denke ja es kommt was
Nein, das BSW kann weiterhin klagen.