Auf der Autobahn einen Unfall gefilmt - Strafbar?
War heute auf der A3 unterwegs, und sah einen heftigen Unfall. Da habe ich während des Staus nur ein Foto gemacht. Ist das jetzt strafbar?
Wollte nämlich echt nicht gaffen. Hab auch keine Menschen gefilmt sondern nur den Crash der Fahrzeuge.
6 Antworten
Als Fahrer: Ja.
Handynutzung während der Fahrt. Gaffen. Evtl. noch unterlassene Hilfeleistung, wenn noch keine Sanitäter/genug andere Ersthelfer vor Ort waren. Evtl. Behinderung des Verkehrs (langsamer fahren als nötig, falls Unfallstelle schon abgesichert).
Als Beifahrer: Ja.
Gaffen.
Natürlich ist das strafbar, du sollst fahren und nicht fotografieren....
Soweit mir bekannt ist, ist das nicht mehr erlaubt und wurde verboten.
Du bist ein ekelhafter Gaffer und Spanner. Hoffentlich hat das jemand von der Behörde gefilmt und Du bekommst eine fette Strafe.
Neben der Behinderung der Einsatzkräfte durch Gaffer ist das Fotografieren oder Filmen von verunglückten Autos und Verletzten zu unterlassen. Dieses Vergehen ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Fotos weitergegeben oder veröffentlicht werden; was zählt ist allein die Anfertigung einer solchen Aufnahme, die laut § 201a des StGB “die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt”. Übrigens dürfen die Polizeibeamten in einem solchen Fall sogar unmittelbar die Handys der Gaffer einziehen. Seit dem 1. Januar 2021 sind wohlgemerkt auch Aufnahmen von Unfalltoten verboten.
Quelle:
Ist ja erst seit 3,5J in Kraft stimmt. Hat ich nicht bedacht…
Dem gibt's nix hinzuzufügen
Und schlimm, daß von in 2024 immer noch genügend machen. Die Strafen sind scheinbar immer noch nicht hoch genug