Alle labern immer von FI-Schutzschalter sei Pflicht. Aber es ist doch nicht immer so. Oder nicht?
Es gibt ja Bestandsschutz.
6 Antworten
Nein, es gibt in der Elektrotechnik keinen "Bestandsschutz". Es gibt nur keine grundliegende Nachrüstpflicht, das ist was anderes. Sobald die elektrische Anlage aber erweitert oder ein Teil davon ihn ihrem Sinn und Zweck verändert wird, besteht die Nachrüstpflicht. Und zwar für die komplette elektrische Anlage.
Allerdings finde ist es sehr unvernünftig und auch absolut nicht nachvollziehbar, sich darum zu winden. Der RCCB ist schließlich dazu da, Menschenleben zu beschützen. Und das auch noch ohne Nachteile im Bezug auf die Nutzung der Anlage zu erschaffen. Es sollte also im Interesse jedes Hausbesitzers sein, diese Schutzfunktion nachzurüsten.
Es gibt Ausnahmen bei denen keine Nachrüstung erforderlich ist, das war es auch schon.
Es gibt elektrische Anlagen an denen kein FI möglich ist.
Bereits seit 1984 ist die Absicherung von Räumen mit Badewanne oder Dusche in Neubauten durch einen FI-Schutzschalter im Sicherungskasten in Deutschland Pflicht. Seit 2009 müssen ebenfalls alle Steckdosen-Stromkreise in Neubauten abgesichert sein. Bestandsschutz haben nach wie vor Altbauten.
Eine Nachrüstpflicht von Personenschutz-RCD (max. 30 mA Bemessungsfehlerstrom) besteht immer dann, wenn neue Steckdosen installiert werden, welche frei zugänglich sind. Sie gilt nicht für abschließbare Steckdosen. Bei Reparatur und Instandsetzung greift der Bestandsschutz.
In Neuanlagen ist der RCD in Stromkreisen mit Steckdosen und separat für's Bad immer Pflicht.
Interessiert doch eh' niemanden. Und wird auch nie von irgendwem kontrolliert. Wie oft wurde hier und da mal eine Steckdose gewechselt....
Nicht gewechselt! Neu installiert - also dort, wo vorher noch keine war!
Jain. Solange die Elektroinstallation nicht angefasst wird, besteht meines Wissens nach Bestandsschutz.
Sobald aber irgendwelche Arbeiten ausgeführt werden muss dieser nachgerüstet werden.
Nur in wenigen Ausnahmen darf auf einen FI verzichtet werden, welche aber nicht auf die einfache Hausinstallation zutreffen.
Nur in wenigen Ausnahmen darf auf einen FI verzichtet werden, welche aber nicht auf die einfache Hausinstallation zutreffen.
Doch wenn eine 2 Adrige Installation vorliegt.
Du hast doch auf meinen Kommentar geschrieben, in dem Bestand, Umbau und Neuinstallation ein sinngebender Inhalt meiner Gesamtantwort ist.
Das du in deinem Kommentar dich nur auf einen Teil der Gesamtantwort beziehst und den Rest der Antwort einfach ignorierst würde ich jetzt nicht erwarten.
Kriegen die hier nich hin.