ALG1 und eltern schmeißen ihn raus?

7 Antworten

An sich selbst oder du lässt ihn bei dir einziehen.

Auch wenn er vielleicht aktuell nicht seinen Traumjob findet - es gibt mit Sicherheit genug um zumindest Arbeit zu finden. Selbst wenn es mit weniger Verdienst verbunden ist - ein Arbeitsverhältnis überzeugt einen Vermieter.

Bei Jobsuche hilft das Internet und das Arbeitsamt

Bei Wohnungssuche - hilft niemand, vielleicht ein Wohnungsberechtigungsschein - kenne ich mich aber nicht aus.

Und ja ein Kind welches noch zu Hause wohnt - würde ich auch mit Aufgaben einteilen. Der Einkauf für alle ist ja dann eher eine Selbstverständlichkeit. Innerlich würde ich allerdings erwarten, dass das Geschirr gespült wurde und gekocht ist, wenn ich von der Arbeit nach Hause komme. Immerhin ist hier viel Freizeit vorhanden, die man auch sinnvoll nutzen kann.

Er ist 24! Er hat eine Abgeschlossene Berufsausbildung. Seine Eltern dürfen ihn also durchaus rauswerfen und sind ihm auch keinen cent mehr schuldig.

Also sollte er sich schnellstmöglich einen neuen JOb suchen. Und auch wenn es nicht gerade DER Traumjob ist: Alles ist besser als nichts. Und noch nie in den letzen 50 Jahren war es leichter einen Stelle zu finden als jetzt.

Desweiteren kann er - wenn er sich ne Wohnung sucht - auch Wohngeld beantragen.

Auch eine WG käme fürs erste in Frage.

Cariatas, Diakonie und co helfen da auch mit Beratung weiter

Tand0r  14.10.2023, 18:28
Seine Eltern dürfen ihn also durchaus rauswerfen

De facto hat er einen Untermietvertrag mit seinen Eltern.

Den können Sie natürlich fristgerecht kündigen.

So einfach vor die Tür setzen können Sie ihn also nicht.

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Nordseefan  14.10.2023, 18:42
@Tand0r

Er gibt was von seinem GEld ab. Ist ganz normal. Mit Untermietvertrag hat das nicht zwangsäufig was zu tun.

WENN er einen hat dann hast du natürlich recht

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Tand0r  14.10.2023, 18:46
@Nordseefan

Doch das ist genau das, dafür braucht es auch keinen schriftlichen Vertrag, es reicht vollkommen aus das er seinen Eltern regelmäßig Geld gibt und dafür da wohnen darf.

Da er sich seine Lebensmittel selber kauft ist es auch kein Kostgeld sondern tatsächlich eine Miete.

Das wird nicht anders bewertet als jeder andere Untermietvertrag.

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Nordseefan  14.10.2023, 18:48
@Tand0r

Nein, das langt eben nicht. Es ist eine beteiligung an den Hauhaltskosten, nicht mehr nicht weniger.

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Tand0r  14.10.2023, 18:49
@Nordseefan

Ja wie jeder andere Untermietvertrag auch. Und 270,- € für ein 10 m2 Zimmer ist wahrscheinlich nicht so unüblich.

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Nordseefan  14.10.2023, 18:53
@Tand0r

Nö, ist ein Unterschied. Er hat nun mal (gehe ich jetzt mal davon aus, weil da nichts aber auch gar nichts in der Richtung in der Frage stand) keine VERTRAG.

Ok ja den könnte man auch mündlich schließen, DAS aber muss man dann beweisen können. Ich zahle solagen ich Annehmlikeiten der Bude nutze ist kein Vertrag.

Und "Kostgeld" meint nicht das Essen sondern die KOSTEN die er verursacht

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kabbes69  14.10.2023, 18:55
@Tand0r

Bei mir war der Begriff Hausgeld oder Kostgeld, sofern es noch eine Barzahlung ist - hat er keine Grundlage um ein Mietverhältnis nachzuweisen.

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Tand0r  14.10.2023, 18:58
@Nordseefan

Man kann einen Vertrag sogar durch konkludentes Handeln schließen.

Er zahlt regelmäßig Geld seine Eltern lassen ihn dafür da wohnen. Schon hast du einen Vertrag. Und wahrscheinlich auch einen den man problemlos nachweisen kann, denn er wird wohl per Überweisung zahlen.

Selbst wenn ein Richter das als Kostgeld bewertet dürfen ihn seine Eltern nicht einfach vor die Tür setzen sondern müssen eine angemessene Frist für die Wohnungssuche einhalten. Viel würde sich dadurch gar nicht ändern.

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Tand0r  14.10.2023, 19:03
@kabbes69

Wenn er es bar bezahlt, das wäre aber doch eher unüblich.

Und du gehst einfach mal davon aus das seine Eltern da vor Gericht behaupten er hat gar nichts bezahlt. Davon würde ich eher nicht ausgehen.

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270 Euro fÜr 10 qm ist sehr teuer! Dafür kriegt er an kleineren Orten oder auf dem Lande wahrscheinlich eine 1-2 Zimmerwohnung mit 20-35 qm. Es scheint mir so ziemlich sinnlos, dass er weiter bei den Eltern wohnt. Wenn er Probleme hat eine Wohnung anzumieten kann er seine Eltern oder Freunde bitten eine Bürgschaft zu übernehmen um den Vermieter abzusichern. Gegebenenfalls könntest du auch mit ihm zusammen den Mietvertrag machen (wenn du Einkommensnachweise hast) selbst wenn Ihr derzeit nicht dauerhaft zusammen wohnen wollt.

Er soll sich einen Job und dann eine eigene Wohnung suchen, bis dahin muss er mit seiner jetzigen Situation klar kommen.

Wer zu stolz zum Arbeiten ist, muss sich eben in der Familien-WG schikanieren lassen. Sorry, aber ich kenne kaum ein Geschäft, in dem gerade KEINE neuen Mitarbeiter gesucht werden...

Jana99210 
Fragesteller
 14.10.2023, 17:03

Dann kannst du ihm ja sicherlich eine Firma empfehlen wo er sich bewerben kann :)

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ErsterSchnee  14.10.2023, 17:04
@Jana99210

Ich kenne keine, die nicht nach fähigen Mitarbeitern sucht! Aber wer weiß, vielleicht scheitert es ja daran...

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DODOsBACK  14.10.2023, 17:08
@Jana99210

Jede Zeitarbeitsfirma, fast jeder Supermarkt, die meisten Restaurants, ein Großteil der Einzelhandelsgeschäfte usw. Auch Handwerker suchen händeringend Helfer, die bereit sind zuzupacken, und das sind nur ungelernte Jobs, weil du vor lauter Mitleid wohl vergessen hast, seine exzellenten Qualifikationen zu erwähnen

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Jana99210 
Fragesteller
 14.10.2023, 17:17
@DODOsBACK

Ich habe lediglich gefragt an wen man sich wenden muss wenn man eine Wohnung sucht aber zu wenig geld hat sich eine in der momentanen zeit zu finanzieren. Ihr habt tausend Antworten gegeben auf Fragen die ich euch NICHT gestellt habe anstatt eine einzige hilfreiche Antwort zu geben.

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ErsterSchnee  14.10.2023, 18:27
@Jana99210

Dann wendet man sich an den besten Geldgeber, den es gibt - nämlich den Arbeitgeber...

Aber das willst du ja nicht hören!

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