40min Hin- & Rückfahrt für eine Fahrstunde (A) zusätzlich berechnet. Ist das legitim?
Liebe Community,
meine Frau macht gerade den Motorradführerschein. Die ersten 2 Fahrstunden liefen wie folgt: man traf sich an der Fahrschule, Fahrlehrer steigt aufs Motorrad und fährt 20 min zum Übungsplatz. Meine Frau in unserem Auto hinterher (in der 2. Stunde fuhr meine Frau hinten auf dem Motorrad mit). Dann wurden ca. 80 Minuten auf dem Übungsplatz gefahren. Anschließend wieder 20 Minuten zurück zur Fahrschule.
Ist die Berechnung dieser Fahrzeit legitim? Prinzipiell hieße das, dass die Fahrschule fast eine ganze Fahrstunde zusätzlich berechnet, nur weil sie der Meinung ist, dass es genau dieser Übungsparkplatz sein muss. Das passiert quasi jedes Mal, wenn Grundfahrübungen praktiziert werden müssen. Dafür wird dann immer eine Extrafahrstunde nur für die Anfahrt berechnet.
Vielen Dank liebe Community und ich freue mich auf eure Antworten und Einblicke.
1 Antwort
Es kommt wie üblich auf die genauen Umstände und den Inhalt des Ausbildungsvertrags an. Wenn dieser dem Muster des Fahrlehrerverbandes entspricht, steht dort Folgendes:
Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Gemäß dieser Regelung müsste sich deine Frau also bei der Fahrschule einfinden, dort aufs Motorrad steigen und in Begleitung des Fahrlehrers zum Übungsplatz fahren. Das würde dann als Übungsstunde berechnet werden, was ja auch völlig in Ordnung wäre.
Wenn sie hingegen sagt, dass sie sich noch nicht traut, selbstständig dort hinzufahren und der Fahrlehrer das doch bitte übernehmen soll, würde auf Wunsch des Fahrschülers vom vereinbarten Ort abgewichen werden, die Fahrstunde würde am Übungsplatz beginnen und die aufgewendete Fahrzeit würde zum Stundensatz berechnet werden.
Eine andere Option sehe ich, zumindest anhand des Mustervertrags, nicht. Der Fahrlehrer könnte zwar argumentieren, dass der Fahrschüler das Motorrad noch nicht sicher beherrscht und er daher erst auf dem Übungsplatz üben soll, aber die Fahrt dahin könnte er nicht in Rechnung stellen, wenn im Vertrag ausdrücklich steht, dass die Stunden grundsätzlich an der Fahrschule beginnen.
Danke dir! Letzteres ist tatsächlich der Fall. Es lag weder der Wunsch seitens meiner Frau vor, erst auf dem Übungsplatz zu fahren, noch wurde irgendwie darüber gesprochen. Viel mehr schien es Voraussetzung und galt als selbstverständlich seitens des Fahrlehrers, dass es so gehandhabt wird.
Dann schauen wir mal, ob und wie wir etwas im Vertrag finden können.