1997 durfte man Legal seine Ehefrau vergewaltigen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du verwechselst hier sexuelle Handlungen gegen den Willen und Vergewaltigung. Sicherlich der Grat ist schmal und die Grenze fließend.

Das ist Wortklauberei, das weiß ich auch. und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung umfasst auch nicht umsonst seut 1997 dass es kein verbrieftes Recht auf Sex in der Ehe mehr gibt.

Ganz ehrlich, In einer Beziehung würde ich sofern ich rattig bin schon meine Partnerin drängen, wenn sie nicht mitspielt. Aber schlagen oder der gleichen? NEIN!

Nein, das hätte ich niemals getan. Nicht alles was erlaubt ist, ist auch für jeden in Ordnung. Andersherum ist auch nicht alles, was verboten ist, automatisch falsch, nur weil es Politiker am Schreibtisch mal eben so entscheiden und manchmal kaum Ahnung haben.

Wenn vor 1997 ein Mann seine Ehefrau "vergewaltigt" hatte,

dann war das juristisch "nur" eine Nötigung.

Die Strafe war also nur gering.

Naja Scheidung gab es schon. Die Zeiten eines hilflosen sexsklaven waren da schon ne Weile vorbei.

Ich selbst werde es nie tun