Wie findest du es, wenn Lehrer, zu deren Followern auch ihre Schüler (11 bis 18) zählen, ihre privaten Besäufnisse auf Social Media posten?

Das Ergebnis basiert auf 29 Abstimmungen

Schlechtes Beispiel für ihre Schüler, geht gar nicht 45%
Ist völlig okay, prinzipiell nichts zu beanstanden 41%
Wäre okay, wenn Schüler ihnen nicht folgen würden 7%
Das sollte einen Ordnungsgong der Schulleitung nach sich ziehen 7%

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Schlechtes Beispiel für ihre Schüler, geht gar nicht

Ein Grund, weshalb in einigen BL der Austausch von solchen AcooutInfos zwischen Schülern und Lehrern verboten ist.

Generell sollte man sich ü30, bzw. nach dem Studium mit sowas zurückhalten...

Das sollte einen Ordnungsgong der Schulleitung nach sich ziehen

Leider gibt es hier gleich mehrere Ansätze, die die Anstellungssituation der Lehrer:innen in Gefahr bringen:

  • (bürgerliche) Ruf der Schule gefährdet, da sie als Lehrer:innen Schuler:innen folgen et v.v. Könnte egal sein? Kann es nicht, da es in die gebotene Loyalitätspflicht des Arbeitgebers störend eingreift.
  • Spannend wäre auch eine Bewertung der Bilder auf mögliche Jugendgefährdung (also nicht eine "gefühlte" Jugendgefährdung, sondern nach den Kriterien der Gesetzgebung). Das könnte demnach sogar Strafe nach sich ziehen.

Was tun?

  • Lehrer:innen ansprechen, ob der ungünstigen Darstellungen.
  • Vertrauensleherer:in einbeziehen.

Gerne dürfen sich alle Menschen privat so verhalten, wie sie es für sich mögen. Nur in der Rolle als Lehrer:in ein Follow eingehen impliziert halt die Schulbindung, was ungünstig ist. Hätten die Lehrer:innen eine Account mit den Schüler:innen verknüpft und einen davon getrennten Account, auf dem sie "über die Stränge schlagen", wären die beiden o. g. Punkte nicht gegeben.

Schlechtes Beispiel für ihre Schüler, geht gar nicht

Ich find's peinlich und unangebracht im Sinne der Vorbildfunktion, die ein Lehrer bzw. ein Pädagoge haben sollte, zumal es gerade bei Pubertierenden noch einen Rattenschwanz an Problemen nachziehen dürfte, dessen Tragweite sich spontan keiner bewusst sein wird: So was ist ein gefundenes Fressen für Jugendliche, die sich über so was hermachen ohne Rücksicht aufs Menschliche und den guten Geschmack (dazu werden sie durch solchen Quatsch ja auch regelrecht angestiftet). Das ist einigermaßen eklig!

Wir damals hätten eine solche Lehrerin hemmungslos zerfleischt und nicht mehr für voll genommen. Wir hätten mit der Dame gemacht, was wir gewollt hätten, wären ihr bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auf der Nase herumgetanzt und ihr aufs Dach gestiegen. Ich war zwar eher "der Nette" und hätte ihr nix gesagt und nix gegen sie gemacht, aber ich hätte sie für unseriös gehalten - ich hielt auch eine Lehrerin für unseriös, die einen Freund hatte, der so alt war wie ihre Tochter und so auf jung gemacht hat; Gott sei Dank war diese Person bald weg vom Fenster, eine furchtbare Person.

Und die Kiddies heute sind noch schlimmer bzw. abgestumpfter und teilweise asozialer als wir damals vor 20 Jahren - meine Mitschüler waren teilweise mehr als grenzwertig und verhielten sich gemein und dreist zu anderen, deren Schwäche sie erkannten (auch gegenüber Lehrern), aber heute wird so was umso mehr ausgeschlachtet. Eine entfernte Verwandte (28) hat mir am Sonntag glaubhaft berichtet, ihr Lehramtsstudium abgebrochen zu haben, weil die Kinder (Sekundarstufe I / Realschule) sie als kleine, zierliche und kindlich wirkende Person schon im Vorpraktikum komplett fertig gemacht haben. Kein Einzelfall.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
SchakKlusoh  20.07.2023, 10:11

Auch das Verhalten im Privaten kann eine Abmahnung oder eine Kündigung nach sich ziehen, wenn es das Dienstverhältnis beschädigt oder Auswirkungen auf den Arbeitgeber hat. Im Beamtenverhältnis ist das noch einmal strenger geregelt.

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Schlechtes Beispiel für ihre Schüler, geht gar nicht

Der Lehrer wird so zum Angriffs- oder gar Erpressungsobjekt. Für mich ein Unding.

SchakKlusoh  20.07.2023, 21:23

Nicht nur das.

Sie müssen insbesondere die geistige und sittliche Entwicklung der ihnen anvertrauten Kinder fördern und schützen (Urteil vom 19. August 2012: BVerwG, Az: 2 C 5/10). Sie haben insoweit eine Vorbildfunktion, der sie auch im Rahmen ihrer privaten Lebensführung gerecht werden müssen. Von Lehrerinnen und Lehrern wird daher erwartet, dass sie sich aufgrund ihres Erziehungsauftrags gegenüber den Schülerinnen und Schülern innerhalb und außerhalb des Dienstes regelgerecht verhalten.

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Das sollte einen Ordnungsgong der Schulleitung nach sich ziehen

Lehrer sollten gar nichts aus ihrem Privatleben ihren Schülern zugänglich machen.

Ich würde so einen Lehrer sofort abmahnen.