Was muss man tun um fristlos gekündigt zu werden?

8 Antworten

Beim Bürgergeld vom Jobcenter gibt es keine Sperren. Das wäre beim Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur der Fall.

Das Jobcenter kann eine Pflichtverletzung feststellen, die zu einer Leistungsminderung führt. Im ersten Fall einer Pflichtverletzung wird die Leistung um 10% des Regelsatzes für einen (1) Monat gemindert; in zweiten um 20% für zwei, ab dann um 30% für drei Monate.

Den Grund der Kündigung kann das Jobcenter beim Arbeitgeber abfagen.

In die Kasse greifen, Geld entwenden.

Eine fristlose Kündigung wird vom Arbeitsamt hinterfragt, man will wissen, warum. Selbst verschuldet gibt eine Sperrzeit.

Auch bei anderer Kündigung Frage die nach.

Rede ehrlich mit deinem Chef, vielleicht kündigt der dich fristgerecht, wenn du nicht mehr dort arbeiten willst .

Bist du in der Probezeit? Dann geht es schnell.

Bist du schon lange dabei, muss der Arbeitgeber mit einer Kündigungsschutzklage rechnen.

Sprich mit dem Arbeitgeber und bitte um deine Kündigung, das ist zwar nicht rechtens und könnte den Arbeitgeber anschliessend die Höhe der Ausfälle der Arbeitsagentur kosten, wenn es raus kommt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Personal Assistentin

Kündige selbst….

Woher ich das weiß:Hobby

CittyCatCarina 
Beitragsersteller
 31.05.2025, 22:34

Frage nicht gelesen.

Du willst eine verhaltensbedingte Kuendigung provozieren. Bei einer verhaltensbedingten Kuendigung bekommst du aber die gleichen Sanktionen wie bei einer Eigenkuendigung.


CittyCatCarina 
Beitragsersteller
 30.05.2025, 04:48

Nö wieso. Weis ja keiner das die kündigung extra provoziert wurde. Kündigung ist kündigung.

DerCaveman  30.05.2025, 04:59
@CittyCatCarina

Der Arbeitgeber muss fuer das Jobcenter eine Arbeitsbescheinigung ausstellen. Aus der geht hervor, ob es sich um eine verhaltensbedingte Kuendigung handelt oder nicht.

xKikilein  30.05.2025, 14:05
@CittyCatCarina

Wenn der Arbeitgeber den Grund angibt warum du gekündigt wurdest, was er übrigens tun muss, dann weiß das Jobcenter sehr wohl ob es dein eigenes verschulden ist.

CittyCatCarina 
Beitragsersteller
 31.05.2025, 22:30
@xKikilein

Ne kündigung ist IMMER eigenes verschulden. Ob absichtlich fehler gemacht um gekündigt zu werden oder unabsichtlich. Ohne fehler gemacht zu haven wird man ja nur gekündigt wenn firmal z.b pleite geht bzw personalkosten sänken muss. Steht aber nirgendswo das dies der einzige grund wäre wessegen man gekündigt werden darf. Sonst hätte ja grundsätzlich niemand jemals anspruch auf leistungen vom jobcenter, ausser eben vesagte leute dessen firma nicht mehr existiert.