Wer muss die Entrümpelung zahlen in einer WG?

Guten Tag,

ich bin Hauptmieter einer WG geworden, zu welcher ein Kellerabteil gehört. Durch einen Stellenwechsel konnte ich fix ausziehen und mein Vermieter hat gestattet, dass in mein Zimmer ein 3. Untermieter in die WG ziehen darf bis zum Kündigungsende. Dennoch bin ich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der alleinige Hauptmieter und alle anderen Untermieter. Nach meinem Auszug wurde jetzt ein vollgestellter Kellerraum entdeckt, den ich auch schon so von dem letzten Hauptmieter übernommen habe, welcher nun allerdings ausgeräumt werden muss. Leider wohne ich schon 500km entfernt und auf Unterstützung meiner Mitbewohner kann ich bei der Entrümpelung nicht hoffen, da sie sich nicht verantwortlich sehen. Ich mich hingegen auch nicht, biete aber dennoch an Hilfe und Firmen zur Unterstützung zu kontaktieren. Leider bekomme ich keinerlei Unterstützung und muss eine Firma die Entsorgung übernehmen lassen, welche ich jetzt aus Sicht meiner Mitbewohner auch noch alleine bezahlen soll. Habe ich eine Chance, dass Sie sich finanziell beteiligen müssen? Als Bewohner wollten wir uns immer gleichrangig sehen, zahlen soll ich jetzt aber alles allein. Die vorherigen Mieter lassen sich nicht mehr kontaktieren. Kann ich ihnen diesbezüglich meinen Mitbewohnern ihren Anteil von der Kaution abziehen, wenn sie sich nicht beteiligen wollen? Die Entrümpelung würde so 2000 Euro kosten, welche ich selbst nicht habe.

Hoffe auf Eure Hilfe.

Finanzen, Mietwohnung, Untermiete, WG-Zimmer
Wie lange kann der Hauptmieter meine Kaution einbehalten?

Hallo ihr Lieben,

ich bin im Februar in eine WG gezogen, ich bin 38 Jahre alt. Es ist eine reine Frauen WG. Zu dem Zeitpunkt war ich alleine in der WG. Im März sind alle anderen eingezogen, alles junge Frauen im Alter von 18 bis 21. Ich habe einer WG Mitbewohnerin mein Zimmer überlassen. (Weil ständig jemand reingeschaut hat, entweder der Hauptmieter oder seine Mitarbeiter). Das Zimmer in welches ich ziehen sollte war zu dem Zeitpunkt noch nicht fertig. Sondern erst Ende März, Anfang April. Für März habe ich die Miete gekürzt weil im Zimmer keine Wand war, ich schlief auf dem Sofa im Wohnzimmer. Ich hatte daraufhin Stress mit dem Hauptmieter, der übrigens ein Mann ist. Dazu kam, daß ständig Männer in die WG gekommen sind mit dem Hauptmieter zusammen der aber nicht in der WG wohnt. Dazu muss ich sagen, das der Hauptmieter jedes Mädel mit Schatz anspricht, ich am Anfang Quai Liebesnachrichten erhalten habe. Der Typ aber eine Frau hat und ein Kind mit ihr.Als die neuen Mieteterinnen eingezogen sind fing er an einer davon 18 Jahre alt, an den Arsch zu fassen. Etc... Das war auch der Grund weshalb ich nicht wollte das die Typen da ein und ausgehen wie sie wollen.

Ich hatte mich dermaßen mit dem Hauptmieter verzofft, das er mich anschrie, ich soll ausziehen am besten sofort. Er wolle mich da nicht mehr haben und auch nicht mehr sehen. Ich habe am gleichen Tag Anfang April meine Sachen gepackt und bin ausgezogen. Nun behält er meine Kaution ein. Ignoriert meine Nachrichten und auch Anrufe. Außerdem finde ich das ich da nicht mehr richtig reingehört habe, mit meinen 38. Ich hatte das Gefühl ich muss sie mit Essen mitversorgen, dann sollte ich Amtsbesuche mit ihnen machen, also ich hab mich gefühlt als wäre ich die Mutti. Dann kamen Sprüche wie " du bist ja schon älter".

Wie soll ich vorgehen? Ich bin auf Wunsch des Hauptmieter ausgezogen. Er möchte mir aber scheinbar die) Kaution nicht mehr wieder geben.

Mieter, Mietwohnung, Mietvertrag, Untermiete, WG, Wohngemeinschaft, Hauptmieter, WG-Zimmer
Untermiete im Studentenwohnheim?

Hallo,

Ich beginne im April ein Studium und hatte mich für mehrere Wohnheime beworben aber leider noch keine Rückmeldung bekommen. Habe jetzt eine Untermiete, aber leider nur für 1 Monat im Studentenwohnheim ab April, aber ich bin mir bei allem ziemlich unsicher und hab so meine Bedenken. Ich musste eine Kopie von meinem Ausweis, Studienbescheinigung und einen ausgefüllten Mietvertrag(ohne Unterschrift) ausfüllen und es wurde genehmigt, aber ich habe bisschen Zweifel dran, ob das wirklich so echt ist, dass ich jetzt eine Untermiete hab, weil ich hab ja nur diese Daten angegeben, aber nix unterschrieben.

Außerdem muss ich dem Bafög-Amt mitteilen, wenn sich was an meiner Wohnsituation ändert. Soll ich das jetzt schon Bescheid sagen und den Antrag für die Untermiete mitsenden oder soll ich warten bis ich wirklich am 1.April da einziehe?

Und wenn alles klappt und ich da wirklich einziehe, erhöht das meine Chancen an diesem Studentenwohnheim eine Zusage zu bekommen? (Habe am 4.März eine Bewerbung gesendet und diese Bewerbung gilt für 3 katholische Studentenwohnheime vom selben Verein). Habe erfahren, dass jemand schon nach 4 Wochen (also vor paar Tagen)eine Zusage bekommen hat und am 1.Mai einziehen kann. Denkt ihr wenn ich da jetzt als Untermiete wohne und mit dem Wohnheimreferat rede, würden die mir dann eher ein Platz geben (wenn was frei ist)?

Das alles macht mir immer panische Angst, da ich eine große Angst vor Veränderungen habe(metathesiopobia) fühlt es sich noch schlimmer an und ich hab immer ein starkes Angstgefühl und mir wird übel. Mir fällt es sehr viel schwerer als einer durchschnittlichen Person, mit Veränderungen klar zu kommen, meine Gewohnheiten zu ändern und in einer neuen Umgebung klarzukommen, in der ich 24/7 bin und nicht einfach so nachhause kann. Und wenn alles auf einmal neu ist und ich muss mich gleichzeitig noch um den Uni-Kram kümmern und verschiedene Sachen im Kopf behalten, auch die Sache mit dem Bafög - ich weiß noch nicht mal ob mein Antrag genehmigt wird und wann ich das Geld bekomme.

Bewerbung, Angst, Umzug, Veränderung, Angstzustände, BAföG, Student, Universität, Unsicherheit, Untermiete, Erstsemester, Sommersemester, Studentenwohnheim
Bin auf Wohnungssuche in Berlin und ich habe dieses Angebot bekommen, was denkt ihr?

Hallo! Ich bin 20 und habe auf Ebay Kleinanzeigen ein Inserat gepostet das ich eine WG/Wohnung wegen meinem Unistart suche. Promt haben mich einige Perverslinge abgeschrieben die ich aber sofort geblockt hab. Irgendwann habe ich eine Nachricht von einem 40 jährigen Mann erhalten, der sich eine Wohnung gekauft hat und die eine Hälfte eigentlich in eine Ferienwohnung oder riesen Küchenecke umwandeln wollte, das aber zu viel Aufwand gemacht hätte.

Er meinte Er würde mir die Hälfte mit eigenem Bad usw für meine Vorstellung von 300-400€ zur Untermiete zur Verfügung stellen. Ich habe sofort geschrieben das ich Interesse habe, jedoch nur an der potentiellen WG und keinen anderen Dingen und, dass wir das Gespräch sofort beenden, wenn er irgendwelche Hintergedanken haben sollte.

Er meinte das dies nicht der Fall wäre und das er nur helfen wollen würde da für ihn das Geld jetzt keine große Rolle spielt. Wir haben noch ein wenig geschrieben und ich habe ihn von den monatlichen Kosten meiner Privatuni erzählt woraufhin er meinte, dass ich sehr Nett bin und, dass er mir anbietet für ein paar Monate keine Miete zahlen zu müssen, und, dass diese dann auf 275€ gesenkt werden würde.

Er meinte, dass er mir nur aushelfen will, und das es ihm Leid tut, dass ich bereits schlechte Erfahrungen mit ekligen Menschen in dieser Art hatte. Ich bin sehr skeptisch und weiß nicht was ich davon halten soll.. Ich habe ausdrücklich meine Grenzen geäußert und er hat keine Anzeichen gegeben weitere Leistungen von mir zu wollen aber naja nicht alles was glänzt ist Gold.

Das Auswechseln des Schlafzimmerschlosses hat er such zugestimmt und er meinte er hat kein Problem damit. Eine Freundin und ich würden noch nach Kameras suchen wenn sie sie mit mir anschaut aber ja. Was sind eure Gedanken und Meinungen? Auf was soll ich noch achten und welche Fragen soll/muss ich stellen? Danke euch!

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ich habe ein problem mit meiner wohnung?

Ich bin untermieter und bewohne momentan ein kleines zimmer zur untermiete.

das ist ein mega altbau und er wurde wohl nie saniert, jedenfalls wurden baum bau des hauses wohl bleirohre benutzt(wasseranalyse)

ich habe dem vermieter dann angeschrieben, er sagte zu mir das er sich nicht erinnern kann, das überhaupt eine untervermietung erlaubt sei!

Meine Vermieterin die Hauptmieterin, durfte wohl untervermieten, das aber mit dem vorherigen Vermieter, der im März diesen Jahres sein Objekt verkauft hatte.

  • Ich darf hier gar nicht Mieten, ich wollte das die Bleirhohre ersetzt werden, aber nichts ist passiert.

Das Gesundheitsamt stellt sich ein wenig quer nach mehrmaligen Mailkontakt.

Die chemische Analyse wurde von einem Akkreditieren Labor gemacht, allerdings habe ich die Wasserprobe genommen(5h Stagnationswasser, 1 Liter ablaufen lassen und dann in das Behähltnis fliessen lassen)
Die Eisen Werte waren Extrem Hoch und die Bleiwerte viel viel zu hoch, man soll damit nicht mehr kochen und es nicht trinken.

Da ich hier warscheinlich relativ schnell rausfliege, wenn ich da weiter stress mache wegen den Bleirohren, würde ich was anderes suchen wollen, ich lebe seit Monatn am Exxistenzminimum weil ich zusätzlich wasser schleppen muss, bin autoimmunerkrankt und muss auf eine spezielle ernährung achten.

Das Problem ist, ist dass ich momentan Alg2 bezieher bin und ich nicht ohne weiteres umziehen kann.

ist das ein grund fürs jobcenter umzuzeiehen?

ich kann vieles im normalen handel nicht essen und brauche eine Küche ohne Bleiwasser und das ist das Problem.

Auf Dauer würde ich mich so kaputt machen, ich merke das wenn ich mich ein üpaar tage falsch ernähre, sieht es schlecht aus,mir geht es sehr viel schlechter usw.

ich habe beim arbeitsamt geguckt bleiwasser in dem sinne ist kein umzugsgrund.

seit 6 Monaten habe ich mit gesundheitsämtern hin und her geschrieben da kommt nix, der vermieter antwortet nicht mehr insofern, habe ich pech und muss gucken wo ich bleibe oder das gift wasser trinken.

meine Hauptmieterin ist konfliktscheu so dass sie quasi nichts macht, sie sagt immer ja, das macht sie, macht es aber dann nicht. und da jetzt bereits einige zeit um ist, will ich einfach umziehen.

welche mölgichkeiten gibt um dem Arbeitsamt dies klar zu machen?

das die das erlauben? Ich kann Chatverkehre usw, - die wassertestung, das ergebnis usw. alles nachweisen. auch das mir nicht mehr geantwortet wird vom u.a. vermieter( der mich wenn ich ihm weiter stresse, vermutlich ganz schnell rauswirft).

was ist zu tun, ich bitte dringend um hilfe

ALG II, Altbau, umziehen, Untermiete, Chancenlos
Untermiete werde ich abgezockt?

ich bin Student und am 01.09.21 neu in eine Stadt gezogen .

Ich habe mich im August  auf Wohnungssuche begeben und bin schließlich auf eine Ebay Anzeige gestoßen. Er bat die Wohnung zunächst zur Untermiete an mit dem Hinweis, dass sie später dann komplett übernommen werden soll für 480 warm,was sich vom Preis-Leistungsverhältnis sensationell anhörte .

 Leider musste ich jedoch bis jetzt immer wieder feststellen, dass immer mehr kuriose und ungewöhnliche Dinge geschehen , die ich viel zu lange und viel zu blauäugig mitgemacht habe. 

Der Hauptmieter konnte bei der Besichtigung nicht da sein, da er sich zur Zeit in den Usa befindet. Die Wohnung war eindeutig mein Favorit, was ich dem Vertreter bei der Besichtigung auch sagte. Dieser meinte dann : Wenn ich bereit bin 50€ mehr Miete zu bezahlen, dann würden wir die Wohnung sicher bekommen ,trotz vielen anderen Interessenten . Ich habe erstmal gestutzt, da ich noch nie von sowas gehört habe und war zunächst auch nicht bereit mehr als 20€ Mietaufschlag hinzunehmen. Er blieb jedoch dabei, dass das immer so gehandhabt wird ab 50€. Das kam mir alles andere als seriös vor, aber ich war froh endlich was gutes gefunden zu haben und nahm dann schließlich die Wohnung . .In meinem unterschriebenen Mietvertrag (Anhang Fotoauszug) steht eindeutig, dass in den 530€ alles drin ist inklusive Wlan,warmes Wasser etc. . Dennoch fordert der Hauptmieter weitere 50€ für Wlan , Strom etc. , was aber laut Vertrag in gar keinen Fall stimmen kann. Somit wären wir dann bei 580€ warm. Die Krönung kam dann vorgestern, als er meinte ,er habe von der Wohnungsgesellschaft also seinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung sowie Stromrechnung bekommen und müsste über 100€ nachzahlen. Dies sagte er mir ohne irgendeine Rechnung zu zeigen, ich sollte es ihm einfach glauben. Er meinte , dass er wegen dieser Nachzahlung die Beiträge um 20-30€ erhöhen müsste. Ich erwiderte ( zurecht …) darauf , dass ich erst seit einem Monat hier wohne und somit gar keinen Einfluss auf diese Rechnung hatte. Was habe ich als 1 monatiger Mieter zur Untermiete denn bitte mit einer Nachzahlung zu tun , die sich auf einen Zeitraum bezieht, in dem ich noch garnicht hier gewohnt habe? Zudem darf jemand der untervermietet doch nicht mehr verlangen als er selbst für die Wohnung bezahlt oder nicht? Als ich ihn fragte , ob ich als Untermieter vielleicht mal Einblick in gewisse Verträge wie Strom, Wasser etc. bekommen könnte, um eben solch eine Nachzahlung vermeiden zu können ,durch beispielsweise Strom sparen , war seine Antwort folgende: „ meine privaten Verträge gehen dich nichts an wir können höchstens das Wlan etwas günstiger machen“. Ich bin hier zur Untermiete und habe keinerlei Einblick in Verträge, das kann doch nicht rechtens sein. Des Weiteren weiß weder der Hausmeister noch sonst irgendjemand etwas von dieser Untermiete, was mich sehr stutzig macht .

Recht, Mietrecht, Untermiete
Untermietung Anspruch auf Kindergeld und Bafög?

Guten Abend,

und zwar lebe ich mit meinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft und alles was wir verdienen wird auf den Hartz 4 Satz angerechnet. (Mein Dad hat ein Teilzeit Job und 450 Job und mum 450€ + früh Rentnerin bekommt Rente/ die Kosten für das Haus ist zu hoch deswegen Hartz 4) nun ist es so das ich fragen wollte, ob ich nach dem Abi mit meinen Eltern und dem Vermieter fragen würde ob er mich Untermieten lassen könnte in unserem Haus (unser Haus ist nicht gekauft sondern wir mieten es) ich dann mehr Anspruch auf Bafög hätte und Fälle somit aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Die Frage ist:

als Untermietern auf was hätte ich dann Anspruch ?

Kindergeld ?

bafög (wurde ich glaube ich auch kein mietzuschuss bekommen, da ich bei meinen Eltern lebe ?? Keine Ahnung)

Unterhalt ? Meine Eltern leben getrennt und sind nie verheiratet gewesen

wenn es nicht klappen würde mit dem mietzuschuss könnte ich allein als Untermieterin mit einem 450€ + den wenigen Bafög Geld dann die Miete dann mit meinen Eltern bezahlen ? Miete ist 1200€ monatlich

oder ist es am besten ausziehen, da würde ich auch den Bafög Höchstsatz bekommen und bin raus der BG - würde meine Eltern belasten da sie höchstwahrscheinlich ausziehen müssten

lebe mit meinen kleinen Bruder bei meiner mum

eltern sind getrennt

bin 20

danke im Voraus

Studium, Schule, Recht, Arbeitslosengeld II, BAföG, eigene Wohnung, Jobcenter, Student, Untermiete, Ausbildung und Studium
Ersatzmieter für Untermietvertrag?

Hallo ihr Lieben,

ich hätte eine Frage bzgl. des Untermietvertrages, den ich mit meinem Mitbewohner abgeschlossen habe. Der Untermietvertrag ist an das Ende des Hauptmietvertrages gebunden, für den Untermieter besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten, Kündigung muss schriftlich und nach gesetzlichen Vorschriften erfolgen, und es ist eine Ersatzuntermieter-Klausel vorhanden.

Heute hat mein U mir mündlich mitgeteilt, dass er ab dem 1.5. einen Job im Ausland hat und entsprechend in drei Wochen auszieht.
Er würde sich aber, wegen einer Nachmieter/innen-Suche entgegenkommend zeigen, und notfalls auch noch für den halben Mai die Miete zahlen. Jetzt meine erste Frage: Da die Kündigung auf jeden Fall schriftlich erfolgen muss und der dritte Werktag des Monats selbst bei persönlicher Übergabe bereits verstrichen ist, ist das nächstmögliche Vertragsende doch eigentlich der 31.7., d.h. er müsste den entsprechenden Anteil an der Miete bis dahin auf jeden Fall übernehmen?
Bis dahin dachte ich eigentlich, es sei alles klar, aber da es eine Ersatzuntermieter-Klausel gibt, bin ich jetzt etwas verwirrt:

Dort steht: "Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mind. drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer einzutreten, und wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen."

Meine Fragen:
a) Stellt unter Einhaltung der gesetzlichen Frist auf §573c BGB ab?
D.h. für mich bedeutet die Klausel letztlich: U kündigt mir gegenüber fristgerecht zum 31.7., kann aber stattdessen jemanden vorschlagen, der den Mietvertrag an seiner Stelle erfüllt - vermutlich dann auch ab sofort? Wie sieht die vertragliche Bindung aus? Besteht die weiterhin zwischen mir und U - und der Ersatz wird quasi nur als Ergänzungsvereinbarung in den Untermietvertrag mit aufgenommen - oder muss hier ein neuer Vertrag abgeschlossen werden?

- Habe ich als Hauptmieterin dann auch die Möglichkeit, eine verkürzte Kündigungsfrist in Anspruch zu nehmen, da ich finanziell von der Untermiete abhängig bin? Der U-Mieter wäre ja in dem Szenario "vorzeitig" raus, wenn ich das oben richtig lese - wäre dann der U-Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aufgehoben?

c) Wenn ich die Wohnung - nach Zugang der Kündigung von U - nun auch selbst zum 31.7. kündigen würde, könnte ich da keine Probleme mit dem Ersatzuntermieter bekommen? Der wäre ja auch an das durch die Kündigung von U entstandene Mietende gebunden - d.h. hier wären dann die zusätzlichen drei Monate zur Kündigung einer Untermiete egal, richtig?

Miete, Recht, Untermiete, Wohngemeinschaft
Obdachlos unter 25 & bei Eltern rausgeworfen.. Hartz 4?

Hallo Liebe gutefrage.net Community,

ich bitte euch nur ernst gemeinte Antworten zu geben!

Kurz zu meiner aktuellen Situation:

Meine Mutter hat mich zum 30.11.2020 aus der Wohnung in der ich seit Geburt an Lebe abgemeldet, da sie den Mietvertrag gekündigt hat und nun nach München zieht. Seit dem bin ich Obdachlos. Ich mache aktuell eine sehr schwere Zeit durch und bin am verzweifeln.

Ich wollte mich zuerst bei meiner Oma anmelden, jedoch hat die SAGA meiner Oma mitgeteilt, dass die Wohnung zu klein für eine Untervermietung wäre. Das kann ich allerdings nicht verstehen denn mein Onkel hat auch eine Zeit lang bei meiner Oma gewohnt und war auch dort angemeldet. Scheinbar war die Wohnung also doch nicht so klein zu dem Zeitpunkt.

Da ich noch unter 25 bin (Bin 24 ) kann ich kein Hartz 4 beantragen außer ich wohne bei meinen Eltern, was aktuell nicht möglich ist. denn mein Vater hat auch nur eine 2 Zimmer Wohnung und wohnt zusammen mit meinem Bruder. Allerdings steht im Mietvertrag meines Vaters das in der Wohnung maximal 2 Personen leben dürfen.

Also kann ich in dem Falle weder zu meiner Mutter, noch kann ich zu meinem Vater. Einen Job habe ich aktuell auch nicht, bin aber selbstverständlich auf der Suche und einen Job ohne festen Wohnsitz zu bekommen ist tatsächlich auch nicht so einfach und ohne Hartz 4 krieg ich auch keine Wohnung.

Ich hab wirklich Existenzängste. Was kann ich tun?

Vielen Dank im Voraus!

Miete, Mietrecht, Unterhalt, arbeitslos, Hartz IV, Jobcenter, Saga, Untermiete, Wohnungsnot
Früher aus Untermietvertrag rauskommen?

Wie der Titel schon sagt, suche ich nach einer Möglichkeit, die drei-Monats-Kündigungsfrist meines Untermietvertrags zu verkürzen.

Die Situation ist folgende: ich wohne seit einem halben Jahr zu Untermiete in einer WG, in der sich schon nach relativ kurzer Zeit herausstellte, dass mein Mitbewohner und ich nicht harmonieren. Um nur ein paar Punkte zu nennen: er ist der Meinung, ich putze zu wenig/nicht gründlich genug und seine Wohnung müsse immer blitzeblank wie in einem Hotel sein. Er selbst putzt aber selten bis nie (habe das heute wieder angesprochen und seine Ausreden waren unfassbar lächerlich), lässt auch dreckiges Geschirr lange herumstehen. Ich toleriere das, weil ich auf Harmonie aus bin.

Er ist - meistens mit dem Aufhänger "putzen" - schon mehrmals ausgerastet und hat Dinge wie "so geht das nicht mehr weiter/das ist das letzte Mal, dass ich das mitmache" von sich gegeben. Um sich dann letztlich später zu entschuldigen, weil eigentlich irgendwas anderes in seinem Leben der Grund für die schlechte Laune war. Mir ist das zu blöd und ehrlich gesagt auch mental sehr anstrengend (ich habe eine psychische Erkrankung, die mich im Job soweit nicht merklich einschränkt, durch die für mich solche Situationen aber extrem belastend sind).

Ich habe gemerkt, dass für mich eine eigene Wohnung, in der ich meine Ruhe habe und mich zurückziehen kann, die einzige Option ist. Daher bin ich intensiv auf Wohnungssuche und aktuell sehr optimistisch, spätestens zu Anfang Februar etwas zu finden, mit Glück sogar schon im Januar.

Mein Mitbewohner aber beharrt darauf, dass ich frühestens Anfang März ausziehen darf. Begründung: er fände erst bis dahin jemanden für das Zimmer, weil jede mögliche Mitbewohnerin zweimal zum Gespräch antanzen soll.

Und ich verstehe auch, dass er generell im Recht ist. Nur ist es so: wir leben in Hamburg, wo ja wirklich fast das schäbigste Loch für 500 Euro sofort einen Mieter findet und diese Wohnung ist wirklich schön und zentral gelegen. Außerdem habe ich angeboten, mich selbst um mögliche Nachmieterinnen zu kümmern und definitiv noch die Miete für Januar zu bezahlen, selbst wenn ich dann schon eine andere Wohnung haben sollte.

Meine Frage jetzt also: Gibt's nicht doch irgendeine Möglichkeit, diese WG früher zu verlassen, ohne zwei Monate doppelt Miete zu zahlen?

Mieter, Mietwohnung, Recht, Kündigungsfrist, Untermiete
Darf Hauptmieter untervermieten, wenn er die Wohnung nicht mehr nutzt?

Hallo zusammen!

Die Situation ist folgende: 

Mein Sohn und ich sind vor 10 Jahren zusammen in eine Wohnung gezogen. Mein Sohn ist Hauptmieter ( im Mietvertrag ist ein Untermieter zugelassen) Ich bin 1 Monat später als Untermieterin eingezogen, weil die Freundin meines Sohnes sich gegen die Wohnung entschieden hat. 

Mein Sohn ist vor 6 Jahren ausgezogen wegen Studium und Auslandsreise. Seitdem vermiete ich sein Zimmer halbjährlich an Erasmus Studentinnen, damit die Miete nicht so hoch ist. Der neue Hausbesitzer hat mir gleich verboten eine Untermieterin zu haben, weil ich ja selbst Untermieterin bin und mein Sohn als Hauptmieter nicht mehr hier wohnt. Er würde gern den Mietvertrag kündigen. Der Mieterschutzbund meinte, dadurch dass ein Untermieter im unbefristeten Mietvertrag zugelassen ist, hätte ich kein Problem. Allerdings muss ich nun alleine sehr viel Miete wuppen und die Wohnung ist auch sehr groß , dass ich 2 Zimmer gar nicht immer nutzen kann. Meine Frage ist : Wenn ich (als Untermieterin)das Zimmer des Hauptmieters nicht untervermieten darf, darf dann der Hauptmieter darauf bestehen, wegen Abwesenheit selbst sein Zimmer unterzuvermieten? Dann wären 2 Untermieterinnen in der Wohnung. Also wie gehabt.

Einen neuen Vertrag machen, will ich nicht. 1. würde die Miete drastisch erhöht werden,. 2. will der Vermieter wahrscheinlich selbst gern die Wohnung haben.

Recht, Mietrecht, Untermiete
Miet nachweis stellen, was angeben Untermieter oder Hauptmieter?

Ich muss einen Grundsicherung's Antrag stellen, und weis nicht wie ich jetzt den Miet-nachweis angeben soll? Um es besser zu Verstehen hier meine Verhältnisse: Ich Wohne in dem Haus meines Bruders das als Schenkung von meinem Vater an ihn übergeben wurde und ich auf das Erbe verzichtet habe, mit Bedingung das ich Wohnrecht habe in der Keller Wohnung. (dies ist alles Notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen, also sicher). Meine Eltern Leben im Erdgeschoss und haben dafür ebenfalls Lebenslanges Wohnrecht.

Nun haben wir den Keller etwas mehr ausgebaut und ich nutze mehr als was meins ist. Der gesamte Keller ist an die Wohnung im Erdgeschoss angeschlossen was Zähler angeht Das Haus wird auf 2 Darlehns abgezahlt, eins mein Vater und das Andere mein Bruder. Ich bekomme eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf dauer. Da meine Rente nicht so hoch ist da ich erst 39 bin, habe ich anrecht auf Grundsicherung. Was NUN ? ich muss einen Miet nachweis abgeben und eine Kopie des Miet Vertrages. Ich Zahle an meinen Vater für strom Wasser, also sämtliche Nebenkosten die für mich sind und für den zusätzlichen raum den ich nutze eine gesamt Miete von 250€. Ohne es irgendwie schriftlich festgehakten zu haben, hat mein Vater mit meinem Bruder sich die gemeinsamen nutzbaren Räumlichkeiten unter sich aufgeteilt, der Keller nutzt mein Vater komplett, auch da wo ich wohne, und mein Bruder nutzt dafür den gesamten Dachboden.

Jetzt ist die eigentliche FRAGE. Was geb ich an im miet-nachweis?

Mein Vater als Vermieter obwohl mein Bruder der Besitzer ist?

Oder mein Bruder als Vermieter?

oder gebe ich mich als Untermieter bei meinem Vater an, da meine Wohnung an seine Zähler angeschlossen ist, obwohl ich eine Komplette separate Wohnung habe, mit allem was dazu gehört, Bad/WC, Küche, 2 räume und Gästezimmer und Garten stück.

Wohnrecht, Recht, Grundsicherung, Untermiete, Hauptmieter

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