Welches Datum nennen zur fristgerechten Kündigung (Wg-zimmer)?

3 Antworten

Nächstmöglicher Kündigungstermin ist zum 31. August d.J. , soweit Du hier Untermieter .... also nicht "gleichberechtigte/r" Hauptmieter/in .... bist.

Um diesen Kündigungstermin einzuhalten, muss Deine Kündigung Deiner Vermieterin bis spätestens zum 3. Juni vorliegen.

Selbst ohne Fehler würdest du 3 Monate im Voraus Kündigen müssen

ODER halt Fristlos unter den gesetzlichen Bedingungen.

3 Monate beträgt die Kündigungsfrist.