Untermieter - Fristlose Kündigung erlaubt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine "WG" kann keine Untermieterin haben, weil eine WG keinen Rechtsstatus hat. Es ist aber möglich, dass die Mieterpartei, bestehend aus mehreren Personen der WG gleichgesetzt ist. Dann könnte die Mieterpartei ein freies Zimmer, dass bisher durch die Mieterpartei in der Gesamtmiete ebenfalls bezahlt wurde an eine Untermieterin vermieten. Dazu sollte die Erlaubnis des Wohnungsvermieter eingeholt worden sein.

Inwieweit nun hier eine "Untermieterin" tatsächlich Vertragspartner der Mieterpartei geworden ist, bliebe festzustellen. Dann hätte der Wohnungsvermieter keinen Bedarf hier eine fristlose Kündigung entgegen zunehmen - das fiele der Mieterpartei zu.

Danach hätte die Mieterpartei auch die Pflicht den Schimmelfall festzustellen und die Beseitigung als Mietmangel einzuleiten. Zudem wäre die Ursache festzustellen um eventuell den Wohnungsvermieter zu benachrichtigen. Sollte die Untermieterin wegen ungenügendem Lüftungsverhalten als Verursacherin ausgemacht werden, ist eine Abmahnung und Belehrung fällig verbunden mit der Aufforderung zur Schimmelbeseitigung.

Es wäre noch zu prüfen, ob die Untermieterin nicht durch eine verspätete Meldung des Schimmels sich regreßpflichtig gemacht hat.

Ein fristlose Kündigung erscheint mir hier nicht wirksam zu werden. Sollte die Untermieterin trotz nichtiger Kündigung ausziehen, ist sie weiter zur Mietzahlung und vermutlich zum Schadensersatz verpflichtet. Gebt ihr die Kante!!

Nein, selbst wenn ein Schimmel vorhanden wäre, müsste sie erst eine entsprechende Frist setzen, dass der Vermieter diesen beseitigen kann. So direkt ist eine fristlose Kündigung nicht möglich.

Eine fristlose Kündigung bei Schimmel wäre erst dann möglich, wenn hierdurch nachweislich (!) eine Gesundheitsgefährdung besteht.

Im Zweifel müsste es also eine Bestätigung der Unbewohnbarkeit durch das Gesundheitsamt geben.

Kleinflächiger Schimmel berechtigt bestenfalls zu einer Mietminderung. Weiterhin stellt sich die Frage nach dem Verursacher.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker
Topses  23.09.2019, 13:38

Muss selbst nicht in einem solchen Fall dem Vermieter erst die Möglichkeit der Beseitung des Schadens gegeben werden? Bei Unbewohnbarkeit müsste er halt natürlich für eine andere angemessene Unterkunft oder Bezahlung einer Pension oder Hotel sorgen. Ist natürlich dann die Frage, ob der Vermieter in dem Fall nicht eher einer fristlosen Kündigung zustimmt, bevor er die Kosten für eine andere Unterkunft übernehmen muss.

0
ChristianLE  23.09.2019, 13:47
@Topses
Muss selbst nicht in einem solchen Fall dem Vermieter erst die Möglichkeit der Beseitung des Schadens gegeben werden?

Die Beseitigung von großflächigem/Gesundheitsgefährdenden Schimmel ist im bewohnten Zustand nicht möglich.

Nach der allgemeinen Rechtsprechung ist eine fristlose Kündigung sofort möglich, wenn die Mietsache unbewohnbar ist. Der Mieter kann ja auch nicht 2 Wochen warten, bis der Vermieter einen HAndwerker findet.

0
Jetzt behauptet Sie, dass in einer der Zimmer Schimmel gibt und möchte eine Fristlose Kündigung.

Ein Schimmelfleck berechtigt ( zumindest derzeit ) nicht zu einer fristlosen Kündigung.

Wenn sie spontan ausziehen möchte, soll sie einen Nachmieter finden. Ist doch in der heutigen Zeit für sie wirklich kein Problem.

Ich versteh nicht, warum Mieter heute immer so ein Aufhebens machen. Man kündigt fristgerecht, oder findet einen Nachmieter, der das Zimmer früher übernimmt. Fertigaus.

HansImGlueck178  23.09.2019, 10:37

"oder findet einen Nachmieter, der das Zimmer früher übernimmt"

Das muss aber der Vermieter auch wollen.

1
18drahneba  23.09.2019, 10:45
@HansImGlueck178

Klar muss das einvernehmlich geschehen, und der Vermieter wählt die Person aus.

In der Regel haben Vermieter aber kein Interesse an einem 2-3 Monate leerstehenden Objekt (egal ob sie dafür noch Miete bekommen).

Bei mir hat das bisher immer geklappt.

1