Versteuerung von Airbnb einnahmen?

2 Antworten

Theoretisch sind derartige Einnahmen aus Vermietung einkommensteuerpflichtig.

Es gibt aber bei der Einkommensteuer einen Grundfreibetrag von derzeit 9.168 €. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter diesem Betrag, dann entsteht keine Einkommensteuer, und du hast ja anscheinend nur Einnahmen, die weit darunter liegen.

Alphasheep 
Fragesteller
 03.10.2019, 20:02

Werde ich also definitiv keine Probleme seitens des Finanzamts bekommen solange ich nicht die 9168€ summe überschreite?

Ich mach mir echt richtig sorgen und will keine Probleme bekommen.

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PatrickLassan  03.10.2019, 20:04
@Alphasheep

Wie schon erwähnt. fällt keine Einkommensteuer an, wenn der Grundfreibetrag nicht erreicht wird, also bekommst du auch keine Probleme mit dem Finanzamt.

Probleme könntest du mit dem Studentenwerk bekommen.

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Alphasheep 
Fragesteller
 03.10.2019, 20:09
@PatrickLassan

Danke für die Info. Inwiefern könnte ich mit dem Studentenwerk Probleme bekommen? Werden die vom Finanzamt oder so informiert dass Einkommen generiert wurde?

Solange kein dritter sie informiert is für mich noch alles gut. Diese Untervermietung ohne das Informierens des Studentenwerks machen echt viele.

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Jack19X1  03.10.2019, 20:15
@PatrickLassan

Meintest du mit dem Freibetrag von 9.168€ bezogen pro Monat oder pro Jahr? Ich glaube, dass war etwas unklar beschrieben.

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Alphasheep 
Fragesteller
 03.10.2019, 20:20
@Jack19X1

Ich glaube er meint pro Jahr, falls es stimmt ist es auch gut. Da wie gesagt ich über kein Einkommen verfüge und ich momentan nur 1200€ von den 9000€ habe.

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Jack19X1  03.10.2019, 20:22
@Alphasheep

Also insgesamt hast du im gesamten Jahr nur die 1.200€ als einziges Einkommen gehabt?

Ich dachte, du meintest dieses Einkommen bekommst du pro Monat.

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Alphasheep 
Fragesteller
 03.10.2019, 20:25
@Jack19X1

Nein, ich habe das einmalig für ein Monat bekommen. Weiss jetzt aber nicht ob ich jetzt zum Finanzamt gehen sollte oder erst ab des Überschreitens der 9000€ marke (was ich nicht tun werde da ich ja nicht arbeite und wieder in der wohnung wohne)

Weil ich bewege mich ja noch im Grünen bereich oder nicht?

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Jack19X1  03.10.2019, 20:28
@Alphasheep

Nein, musst du nicht gehen zum Finanzamt, wegen einer einmaligen Einkunft pro Jahr.

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Alphasheep 
Fragesteller
 03.10.2019, 20:32
@Jack19X1

Okay, also keine Panik so lange die 9000€ marke nicht überschritten ist muss ich nicht zum Finanzamt. Sorry wegen der dummen fragerei aber ich mach mir so viele sorgen und will keinen ärger bekommen.

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PatrickLassan  04.10.2019, 07:06
@Jack19X1
Meintest du mit dem Freibetrag von 9.168€ bezogen pro Monat oder pro Jahr?

Ist das dein Ernst? Natürlich ist das auf's Jahr bezogen. Wäre es monatlich, dann wären über 100.000 € jährlich nicht zu versteuern.

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PatrickLassan  04.10.2019, 07:07
@Alphasheep
Diese Untervermietung ohne das Informierens des Studentenwerks machen echt viele.

Macht es das wesentlich legaler, nur weil es viele tun?

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Alphasheep 
Fragesteller
 04.10.2019, 10:03
@PatrickLassan

Es war nur auf dem Kontext bezogen mehr nicht, ich habe auch nie wieder vor es zu machen.

Wollte nur wissen ob der weg zum Finanzamt jetzt notwendig ist oder nicht in meinem Fall da ich ja unter den schon bereits erwähnten 9000€ bin.

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Es kann schon ein höchst attraktives Einkommen sein, aber beim Finanzamt gibt es natürlich auch Leute, die solche accounts, wie airbnb oder ebay dahin gehend überprüfen, wer dort häufig was anbietet.

Falls Du Deine Bude öfters anbietest, kann es irgendwann schon sein, dass man bei airbnb nachfragt und dann auf Dich zu kommt. Man könnte z. B. fragen, ob Du das Beherbergungsgewerbe angmeldet hast, man könnte auf die Idee kommen, Umsatzsteuer zu verlangen und schließlich natürlich auch Einkommenssteuer.

In dem Fall müßtest Du genau offen legen, wie oft Du die Bude anbietest, wieviel Du schon eingenommen hast und wenn es bei den 1200 € geblieben ist, hast Du sicher nichts zu befürchten. Wenn aber eine gewisse Kontinuität festgestellt wird, regelmäßige Vermietung über einen längeren Zeitraum mit nicht zu geringem Einkommen, musst Du entsprechend handeln und Dir vor allem überlegen, ob sich das dann noch lohnt.

Der mehrfach schon erwähnte Einkommenssteuerfreibetrag gilt natürlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
Alphasheep 
Fragesteller
 03.10.2019, 21:20

Erstmal vielen dank für die sehr detaillierte antwort. In meinem Fall wird es definitv bei den 1200€ bleiben da ich kein Risiko mehr eingehen will. Weil mein Mieter in dem Fall das Studentenwerk direkt davon erfahren würde, was ich nicht will.

Diese Untervermietung war halt eine einmalige sache, da ich zu der Zeit im Urlaub war und ihn durch das Geld von der Untermiete finanziert habe.

Also muss ich in meinem Fall nicht zum Finanzamt mehr gehen oder sonst noch den Kontakt mit dem Finanzamt suchen, da ich ja "nur" 1200€ in diesem Kalenderjahr bekommen habe?

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bwhoch2  06.10.2019, 23:43
@Alphasheep

Nein, musst Du nicht. Das Finanzamt wird nie davon erfahren und selbst wenn, hättest Du damit Deinen Freibetrag bei weitem nicht erreicht.

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Alphasheep 
Fragesteller
 07.10.2019, 13:42
@bwhoch2

Okay, weil Airbnb informiert und teilt die informationen direkt dem Deutschen Finanzamt mit. Sprich die Daten werden von sitz in Irland nach dem Deutschland geschickt sodass das Finanzamt bescheid weiss und nach Steuern verlangen kann.

Das ist was mir eigentlich am meisten angst macht.

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bwhoch2  07.10.2019, 14:02
@Alphasheep

Selbst wenn, eine einmalige oder ein paar wenige Vermietungen interessieren das Finanzamt nicht.

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