Zur Untermiete beim Sohn?

sassenach4u  05.05.2023, 21:08

Wovon lebst du denn? Gehst du arbeiten?

Larifari71 
Fragesteller
 05.05.2023, 21:09

Ja, ich gehe arbeiten, 27 Stunden

4 Antworten

Wenn dein Sohn Eigentümer ist, dann kann er dir nichts untervermieten, sondern einen ganz normalen Mietvertrag mit dir abschließen, denn er selber ist dann ja nicht Hauptmieter, sondern Eigentümer der Wohnung.

Im Internet findest Du kostenlose Rechner für Wohngeld, die Einnahmen muss er dann natürlich beim Finanzamt melden und nachweisen.

Nein, Untermietverträge unter Angehörige ersten Grades werden beim Wohngeld nicht anerkannt. Siehe WoGG Paragraf 5

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte

Du machst mit deinem Sohn einen Untermietvertrag - er muss die Mieteinnahme dann versteuern und ja, du kannst dann Wohngeld beantragen.

Ob du welches bekommst, hängt von der Höhe der Miete ab und deinem Verdienst.

Es gibt Wohngeldrechner im Internet, einfach mal suchen und ausfüllen, dann siehst du ob du welches bekommen kannst.

Larifari71 
Fragesteller
 05.05.2023, 21:12

Danke, ja die Wohngeldrechner kenne ich, ich bin nur unsicher ob das geht weil eben mein Sohn dann ja mein Vermieter wäre.

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sassenach4u  05.05.2023, 21:13
@Larifari71

Doch das geht. Man kann Wohnraum ohne Probleme an Angehörige vermieten. Ist nichts anderes als mit Fremden.

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Nur mal zur Definition: Es geht hier um Miete, nicht um Untermiete, wenn dein Sohn Eigentümer der Wohnung ist.

Larifari71 
Fragesteller
 05.05.2023, 21:17

Mein Sohn würde mit mir in der Wohnung leben, es ist seine Wohnung.

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DaKaBo  05.05.2023, 21:18
@Larifari71

Genau. Also Miete. Wäre dein Sohn selber Mieter der Wohnung, wäre es Untermiete.

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