Zur Untermiete beim Sohn?
Mein Sohn möchte eine Wohnung kaufen und mir dort ein großes Zimmer überlassen, dieses dann quasi untervermieten. Könnte ich in dem Fall dafür Wohngeld beantragen oder ist das n dem Fall nicht möglich?
Wovon lebst du denn? Gehst du arbeiten?
Ja, ich gehe arbeiten, 27 Stunden
4 Antworten
Wenn dein Sohn Eigentümer ist, dann kann er dir nichts untervermieten, sondern einen ganz normalen Mietvertrag mit dir abschließen, denn er selber ist dann ja nicht Hauptmieter, sondern Eigentümer der Wohnung.
Im Internet findest Du kostenlose Rechner für Wohngeld, die Einnahmen muss er dann natürlich beim Finanzamt melden und nachweisen.
Nein, Untermietverträge unter Angehörige ersten Grades werden beim Wohngeld nicht anerkannt. Siehe WoGG Paragraf 5
Du machst mit deinem Sohn einen Untermietvertrag - er muss die Mieteinnahme dann versteuern und ja, du kannst dann Wohngeld beantragen.
Ob du welches bekommst, hängt von der Höhe der Miete ab und deinem Verdienst.
Es gibt Wohngeldrechner im Internet, einfach mal suchen und ausfüllen, dann siehst du ob du welches bekommen kannst.
Doch das geht. Man kann Wohnraum ohne Probleme an Angehörige vermieten. Ist nichts anderes als mit Fremden.
Nur mal zur Definition: Es geht hier um Miete, nicht um Untermiete, wenn dein Sohn Eigentümer der Wohnung ist.
Mein Sohn würde mit mir in der Wohnung leben, es ist seine Wohnung.
Genau. Also Miete. Wäre dein Sohn selber Mieter der Wohnung, wäre es Untermiete.
Danke, ja die Wohngeldrechner kenne ich, ich bin nur unsicher ob das geht weil eben mein Sohn dann ja mein Vermieter wäre.