Untermieten ohne anmeldung, wie ist das mit BAföG?

2 Antworten

Du musst das dem BAFöG-Amt ja nicht unter die Nase reiben... Du bekommst halt nur keinen Mietzuschuß. Wenn die Bekannte nicht zu viel Geld verlangt... Na, wie Ihr das finanziell klarkommt, musst Du halt schauen.

Im Prinzip wirst Du halt auch beim BAFöG-Amt eine Adresse angeben müssen, an die sie den Bescheid schicken können. Aber niemand will wissen, ob Du da für's Wohnen was bezahlst, oder ob Du da umsonst unterkommst, als Besuch z.B. Die Bekannte sollte nur aufpassen, dass sie nicht gegen ihren eigenen Mietvertrag verstößt, wenn sie Dich dort zu lange aufnimmt. Es gibt immer aufmerksame Nachbarn, die so was auch schon mal melden... 6 Wochen Besuch ist okay - aber danach solltest Du zumindest erst mal wieder "verschwinden". Wenn Du dann nach kurzer Zeit wieder auftauchst, könnte das möglicherweise auch komisch aussehen... Aber vielleicht findest Du ja in der Zwischenzeit was.

Du brauchst einen Mietvertrag bzw. Untermietvertrag und darauf musst Du dann natürlich auch gemeldet sein.

Die Höhe der Miete ist weder bei Bafög - noch bei BAB - relevant, weil es da nur eine pauschale für die Warmmiete von derzeit 360 Euro gibt.