Kann der Hauptmieter die Kaution des Untermieters einfach einbehalten?

Hallo, ich habe derzeit ein rechtliches Problem und bin unsicher, wie ich vorgehe. Die Geschichte: Ich habe als Untermieter mit befriestetem Mietvertrag in einem Zimmer einer Wohnung gewohnt. Diese wurde von der Freundin des Hauptmieters bewohnt. Laut Mietvertag war der Mietgegenstand mein Zimmer mit Nutzungsrecht an der Wohnung. Die Hauptmieter wollten mit mir aus der Wohnung ausziehen, mein Untermietvertrag endete praktisch mit ihrem Hauptmietvertrag. Sie räumten die Wohnung aber schon zu Anfang des Monats, während ich noch bis ans Ende des Monats in meinem Zimmer blieb.

Der Hauptmieter bat mich am Ende mein Zimmer zu streichen und die Wohnung durchzuwischen und schon 2 Tage vor Ende des Vertrages auszuziehen, damit sie die Übergabe mit dem Makler machen konnten. Ich machte alles nach bestem Wissen und Gewissen und übergab den Schlüssel. Ein Übergabeprotokoll gab es nicht, da der Hauptmieter nicht anwesend war.

Die Hauptmieter bekamen bei der Übergabe an den Makler mit diesem Probleme. Die Wohnung sei schlecht gestrichen (auch mein Zimmer) und es seien Schäden vorhanden/ es müsse nachgereinigt werden. Dies war noch vor Ende des Monats (und meines Mietvertrages). Ich bot dem Hauptmieter an, mein Zimmer nochmals nachzustreichen, was er mir verweigerte (und den Schlüssel hatte ich ja schon abgegeben).

Danach hörte ich lange nichts mehr vom Hauptmieter und er reagierte auch nicht auch Kontaktversuche. Nachdem ich mir etwas energischer eine Antwort erbot (wegen meiner noch fälligen Kaution) antwortete er in einer Mail, dass sie einen Maler engagieren mussten, die Wohnung extra putzen lassen mussten und alles Mögliche. Er rechnete mir etwas vor, bei dem von meiner Kaution dann noch genau "+/- 10 €" übrig bleiben würden. Dabei sind Kosten für Maler, für Reinigung, einer privat engagierten Person und die Reisekosten des Hauptmieters enthalten, die ich anteilig übernehmen soll. Ich verstehe bei dem ganzen nicht wirklich, warum ich mich an Kosten beteiligen soll, die mein Zimmer gar nicht betreffen (in dem ich nur etwa ein 3/4 Jahr wohnte). Alles in allem habe ich das Gefühl, dass man mich einfach um meine Kaution betrügen will, kann mir aber auch keinen Anwalt leisten (es geht um 350 €, würde sich kaum lohnen, denke ich).

Wie kann ich in dem Fall vorgehen, ohne selbst zusätzliche Kosten zu haben? Kann ich mich dagegen wehren, ohne gleich rechtlich aktiv zu werden?

Ich wäre um ein paar gute, hilfreiche Antworten sehr dankbar!!!

Mietrecht, Kaution, Untermiete
Untermiete - Mietpflichten bei Auszug

Hallo zusammen,

ich bin vor einem Jahr in eine WG gezogen. Weil der damalige Hauptmieter ausgezogen ist, war die Bedingung, dass ich den Hauptmietvertrag übernehme. Ich habe ihn übernommen und das vorherige Übergabeprotokoll plus Ergänzungen meinerseits ohne offizielle Übergabe mit dem Vermieter übernommen. Ich habe mit meinen Mitbewohnerinnen einen Untermietvertrag abgeschlossen. (Standardmietvertrag aus dem Internet). Hier gibt es drei zusätzliche Klauseln: 2 MM Kaution, Nebenkostenabrechnungen werden zu einem Drittel getragen und der Untermieter erkennt den Hauptmietvertrag an.

Nun zieht mein Freund mit mir in die Wohnung und meine beiden Mitbewohnerinnen aus. Mein Freund wird mit in den Hauptmietvertrag aufgenommen. Bevor es zu allfälligen Streitigkeiten bezüglich Renovationen kommt und weil ich irgendwie das Gefühl habe, mich in einer rechtlichen Grauzone zu befinden, wollte ich mich vorher schon einmal über die rechtliche Lage informieren. Ich habe noch nie untervermietet und weiss nicht, was ich von Untermietern beim Auszug verlangen kann.

  1. Die Wände des Zimmers der einen Untermieterin sind stark verschmutzt. Ist sie verpflichtet, diese zu streichen?
  2. Die Küchenwände sind auch stark verschmutzt. Kann ich verlangen, dass wir diese in Gemeinschaftsarbeit streichen?
  3. Sind für Ausbesserungsarbeiten in den Gemeinschaftsräumen meine Untermieterinnen auch verpflichtet?

Ich danke für jegliche Unterstützung! Madame

Mietrecht, Untermiete
Untermieter zieht aus. Kann ich ihn zu einer frühzeitigen Beteiligung an Schönheitsreparaturen zwingen?

Guten Tag,

wie schon gesagt, mein Untermieter zieht aus. In dem Untermietvertrag steht, dass der Untermieter die notwendigen Schönheitsreparaturen entsprechend der Regelungen des Hauptmietvertrags zu erledigen hat. Dieser ist an den Untermietvertrag auch angehängt.

In den gemeinsam genutzten Räumen sind nach nur einem Jahr Mietdauer nun größere, unübersehbare Flecken an den Wänden entstanden, die wir aber eigentlich nicht jetzt sofort überstreichen wollten. Nun zur Frage: Kann ich für spätere Renovierungen (nach z.B. 3 Jahren) jetzt schon das anteilige Geld vom Untermieter verlangen?

Vielen Dank im Voraus für euren Rat und schönes Wochenende noch!

Im Hauptmietvertrag steht Folgendes:

  1. Sind die Mieträume im Zeitpunkt der Überlassung an den Mieter neu renoviert oder vermitteln sie den Gesamt- eindruck einer renovierten Wohnung, führt der Mieter die während des Mietverhältnisses erforderlichen Schön- heitsreparaturen auf eigene Kosten fachgerecht durch. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren und Streichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper sowie Heizrohre, Innenanstrich der Fenster und Außentüren sowie Anstrich der Innentüren. Bestehen Zweifel an der Anstrichfähigkeit, ist Rücksprache mit dem Vermieter zu halten.
  2. Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Räume und/oder die gestrichenen Holzteile in einem weißen oder hellen neutralen Farbton oder in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war. Während der Mietzeit ist der Mieter in der dekorativen Gestaltung der Räume und gestrichenen Holzteile frei. Lackierte oder lasierte Flächen sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war.
Kündigung, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Renovierung, Untermiete
Wie viel Kaution kann ich für Schäden an Möbeln und nicht besenreiner Übergabe abziehen?

Ich habe von September 2011 bis Juli 2012 mein möbliertes Zimmer in meiner WG an eine sogenannte Freundin untervermietet. Wir haben einen Untermietvertrag aus dem Internet ausgefüllt und sie hat mir zusätzlich 300 € Kaution überwiesen. Als die Mietzeit abgelaufen war und ich zurück in mein Zimmer ziehen wollte, war sie persönlich nicht anwesend, daher gibt es keine offizielle Übergabe und auch kein Übergabeprotokoll. Ich hatte jedoch einen Freund bei mir, der bezeugen kann, wie ich das Zimmer vorgefunden hatte.

Da meine Untermieterin im Prozess war, in ein anderes Zimmer in der WG zu ziehen, hatte ich ihr angeboten, sie könne zur Not ein paar Sachen in meinem Zimmer lassen, falls sie im Flur keinen Platz für ihre Sachen findet, solange ich das Zimmer ordentlich wiederfinde und genug Platz für meine eigenen Sachen habe. Sie hinterließ mein Zimmer jedoch komplett ungeputzt und vollgestopft mit ihren Sachen. Es war weder gesaugt, noch gewischt, es waren klebrige Spritzer an der Innentür, die Schubladen entweder mit ihren Sachen voll oder voller Haare und Staub, die Regalböden staubig, der Balkon von solch einer Erd- und Dreckschicht bedeckt, dass man die Kacheln nicht sehen konnte und diese selbst nach 4 Stunden intensiver Reinigung immer noch verfärbt sind. Da ich selbst nicht in diesem Dreck leben wollte und sie eine Woche nicht anwesend war, um die Mängel selbst zu beheben, habe ich selbst 2 Tage lang geschrubbt und geputzt und ihre Sachen ins neue Zimmer getragen.

Dazu kommt, dass ein Teil meiner Möbel ohne Absprache von ihr abgebaut und im feuchten Keller gelagert wurden, woraufhin sie schimmelten und verrosteten. Regalböden waren verkratzt, mein Schreibtischstuhl hat einen großen Riss im Leder, ich fand ein großes Loch in der Wand, aus dem eine Wandbefestigung herausgebrochen ist, mein Lattenrost ist kaputt und man liegt nun schief auf dem Bett, usw.

Ich dachte eigentlich, wir können das friedlich klären und als sie mich bat, ihr die Kaution zu überweisen, schrieb ich ihr freundlich zurück, dass ich das gerne mache, ich mich aber zunächst gerne mit ihr absprechen möchte, wie viel genau, da leider ein paar Sachen kaputt gegangen sind (welche ich detailliert auflistete) und was für einen Betrag sie angemessen fände. Daraufhin hörte ich 4 Monate lang nichts von ihr und heute kam plötzlich ein Einschreiben, in dem sie mich auffordert, die Kaution ungekürzt und umgehend auf ihr Konto zu überweisen oder sie leite rechtlich Schritte ein.

Hier meine Frage: wie viel Geld darf ich denn rechtlich wegen nicht besenreiner Hinterlassung und Schäden an den Möbeln von der Kaution abziehen? Brauche ich dazu alle Rechnungen? Ich habe ja alles selber geputzt. Wie beweise ich, dass die Schäden nicht schon vorher da waren? Hat sie eine rechtliche Grundlage mich zu verklagen, wenn ich doch Mängel zu monieren habe und sie darauf nie reagiert hat? Was mache ich denn jetzt am besten?

Kaution, Untermiete
Früher aus Untermietvertrag rauskommen?

Wie der Titel schon sagt, suche ich nach einer Möglichkeit, die drei-Monats-Kündigungsfrist meines Untermietvertrags zu verkürzen.

Die Situation ist folgende: ich wohne seit einem halben Jahr zu Untermiete in einer WG, in der sich schon nach relativ kurzer Zeit herausstellte, dass mein Mitbewohner und ich nicht harmonieren. Um nur ein paar Punkte zu nennen: er ist der Meinung, ich putze zu wenig/nicht gründlich genug und seine Wohnung müsse immer blitzeblank wie in einem Hotel sein. Er selbst putzt aber selten bis nie (habe das heute wieder angesprochen und seine Ausreden waren unfassbar lächerlich), lässt auch dreckiges Geschirr lange herumstehen. Ich toleriere das, weil ich auf Harmonie aus bin.

Er ist - meistens mit dem Aufhänger "putzen" - schon mehrmals ausgerastet und hat Dinge wie "so geht das nicht mehr weiter/das ist das letzte Mal, dass ich das mitmache" von sich gegeben. Um sich dann letztlich später zu entschuldigen, weil eigentlich irgendwas anderes in seinem Leben der Grund für die schlechte Laune war. Mir ist das zu blöd und ehrlich gesagt auch mental sehr anstrengend (ich habe eine psychische Erkrankung, die mich im Job soweit nicht merklich einschränkt, durch die für mich solche Situationen aber extrem belastend sind).

Ich habe gemerkt, dass für mich eine eigene Wohnung, in der ich meine Ruhe habe und mich zurückziehen kann, die einzige Option ist. Daher bin ich intensiv auf Wohnungssuche und aktuell sehr optimistisch, spätestens zu Anfang Februar etwas zu finden, mit Glück sogar schon im Januar.

Mein Mitbewohner aber beharrt darauf, dass ich frühestens Anfang März ausziehen darf. Begründung: er fände erst bis dahin jemanden für das Zimmer, weil jede mögliche Mitbewohnerin zweimal zum Gespräch antanzen soll.

Und ich verstehe auch, dass er generell im Recht ist. Nur ist es so: wir leben in Hamburg, wo ja wirklich fast das schäbigste Loch für 500 Euro sofort einen Mieter findet und diese Wohnung ist wirklich schön und zentral gelegen. Außerdem habe ich angeboten, mich selbst um mögliche Nachmieterinnen zu kümmern und definitiv noch die Miete für Januar zu bezahlen, selbst wenn ich dann schon eine andere Wohnung haben sollte.

Meine Frage jetzt also: Gibt's nicht doch irgendeine Möglichkeit, diese WG früher zu verlassen, ohne zwei Monate doppelt Miete zu zahlen?

Mieter, Mietwohnung, Recht, Kündigungsfrist, Untermiete
Untermietung Anspruch auf Kindergeld und Bafög?

Guten Abend,

und zwar lebe ich mit meinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft und alles was wir verdienen wird auf den Hartz 4 Satz angerechnet. (Mein Dad hat ein Teilzeit Job und 450 Job und mum 450€ + früh Rentnerin bekommt Rente/ die Kosten für das Haus ist zu hoch deswegen Hartz 4) nun ist es so das ich fragen wollte, ob ich nach dem Abi mit meinen Eltern und dem Vermieter fragen würde ob er mich Untermieten lassen könnte in unserem Haus (unser Haus ist nicht gekauft sondern wir mieten es) ich dann mehr Anspruch auf Bafög hätte und Fälle somit aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Die Frage ist:

als Untermietern auf was hätte ich dann Anspruch ?

Kindergeld ?

bafög (wurde ich glaube ich auch kein mietzuschuss bekommen, da ich bei meinen Eltern lebe ?? Keine Ahnung)

Unterhalt ? Meine Eltern leben getrennt und sind nie verheiratet gewesen

wenn es nicht klappen würde mit dem mietzuschuss könnte ich allein als Untermieterin mit einem 450€ + den wenigen Bafög Geld dann die Miete dann mit meinen Eltern bezahlen ? Miete ist 1200€ monatlich

oder ist es am besten ausziehen, da würde ich auch den Bafög Höchstsatz bekommen und bin raus der BG - würde meine Eltern belasten da sie höchstwahrscheinlich ausziehen müssten

lebe mit meinen kleinen Bruder bei meiner mum

eltern sind getrennt

bin 20

danke im Voraus

Studium, Schule, Recht, Arbeitslosengeld II, BAföG, eigene Wohnung, Jobcenter, Student, Untermiete, Ausbildung und Studium
Untermiete im Studentenwohnheim?

Hallo,

Ich beginne im April ein Studium und hatte mich für mehrere Wohnheime beworben aber leider noch keine Rückmeldung bekommen. Habe jetzt eine Untermiete, aber leider nur für 1 Monat im Studentenwohnheim ab April, aber ich bin mir bei allem ziemlich unsicher und hab so meine Bedenken. Ich musste eine Kopie von meinem Ausweis, Studienbescheinigung und einen ausgefüllten Mietvertrag(ohne Unterschrift) ausfüllen und es wurde genehmigt, aber ich habe bisschen Zweifel dran, ob das wirklich so echt ist, dass ich jetzt eine Untermiete hab, weil ich hab ja nur diese Daten angegeben, aber nix unterschrieben.

Außerdem muss ich dem Bafög-Amt mitteilen, wenn sich was an meiner Wohnsituation ändert. Soll ich das jetzt schon Bescheid sagen und den Antrag für die Untermiete mitsenden oder soll ich warten bis ich wirklich am 1.April da einziehe?

Und wenn alles klappt und ich da wirklich einziehe, erhöht das meine Chancen an diesem Studentenwohnheim eine Zusage zu bekommen? (Habe am 4.März eine Bewerbung gesendet und diese Bewerbung gilt für 3 katholische Studentenwohnheime vom selben Verein). Habe erfahren, dass jemand schon nach 4 Wochen (also vor paar Tagen)eine Zusage bekommen hat und am 1.Mai einziehen kann. Denkt ihr wenn ich da jetzt als Untermiete wohne und mit dem Wohnheimreferat rede, würden die mir dann eher ein Platz geben (wenn was frei ist)?

Das alles macht mir immer panische Angst, da ich eine große Angst vor Veränderungen habe(metathesiopobia) fühlt es sich noch schlimmer an und ich hab immer ein starkes Angstgefühl und mir wird übel. Mir fällt es sehr viel schwerer als einer durchschnittlichen Person, mit Veränderungen klar zu kommen, meine Gewohnheiten zu ändern und in einer neuen Umgebung klarzukommen, in der ich 24/7 bin und nicht einfach so nachhause kann. Und wenn alles auf einmal neu ist und ich muss mich gleichzeitig noch um den Uni-Kram kümmern und verschiedene Sachen im Kopf behalten, auch die Sache mit dem Bafög - ich weiß noch nicht mal ob mein Antrag genehmigt wird und wann ich das Geld bekomme.

Bewerbung, Angst, Umzug, Veränderung, Angstzustände, BAföG, Student, Universität, Unsicherheit, Untermiete, Erstsemester, Sommersemester, Studentenwohnheim
Nachzahlungen trotz Pauschale?

Hallo zusammen,

nach einer langen Suche komme ich leider nicht klar.

Ich war letztes Jahr Untermieter einer ganzen Wohnung.

Im Untermietvertrag steht es fest:

§3 Miete und Betriebskosten

3.2 Die Heiz- und Betriebskosten werden monatlich pauschal mit X EUR abgegolten.
Für den Strom- und Gasverbrauch werden monatlich pauschal mit X EUR berechnet.

3.3 Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Gebühren für Betriebskosten insgesamt X EUR.

3.4 Ändern sich die Miete, die Art der Betriebskosten oder die Höhe der Pauschale des hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.

3.5 Die Abrechnung der Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen richtet ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages.

Auch im Untermietvertrag steht:

§5 Kaution

5.1 Der Untermieter erbringt – zur Sicherung aller Ansprüche des Hauptmieters aus diesem Vertrag – eine Kaution in höhe von X EUR.

5.2. Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Untervermieters bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Zinsen stehen dem Untermieter zu und erhöhen die Kaution.

5.3. Die Kaution wird 1 Monate nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung fällig.

Der Untermietvertrag wurde am 01.03.2016 mit der Übergabe der Wohnung an mich beendet.

Jetzt habe ich eine E-Mail von meinem Untervermieter mit dem folgenden Text:

"Ich habe bisher noch nicht die Endabrechnung über die angefallenen Nebenkosten für 2015 von der Verwaltung bekommen. Sollten hier Mehrkosten anfallen, würde ich das von der Kaution abziehen, wie vertraglich vereinbart. Da die Kaution eigentlich 4 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnises zurückbezahlt werden sollte, wäre mein Vorschlag, dass ich dir jetzt 650€ zurückbezahle und den Rest, 350€ (ggf. mit Abzug bei Nachzahlung für Heizkosten), sobald mir die Abrechnung vorliegt."

Ich habe ihn dann beantwortet, dass ich eine monatliche Pauschale bezahlt habe und eine Nebenkostenabrechnung in diesem Fall unnötig ist. Ich habe dann um meine gesamte Kaution geboten.

Die Antwort war:

"das ist nicht ganz richtig, wie du den Vertrag verstanden hast. Unter § 3.4 unseres Vertrags steht, dass wenn sich die Höhe der Heizkosten ändert, sich diese auf das Mietverhältnis zum Untermieter weitergegeben werden. In § 3.5 steht, dass die Abrechnung der Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen sich nach den Vorschriften des Hauptmietvertrags richtet."

Ich habe das Gesetz § 560 BGB und das § 556 BGB gelesen und habe verschiedene Seiten im Internet gelesen und komme damit nicht so klar.

Kann er mir eine Nachzahlung anfordern und ein Anteil meiner Kaution dafür behalten?

Vielen Dank im Voraus.

Kaution, Nachzahlung, Untermiete, Pauschale