Darf der Hauptmieter den Untermietern Nebenkostenabrechnungen verweigern?

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Hier entsprechende Urteile dazu.

http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,602,-einsicht-in-die-abrechnungsunterlagen.html

Der Mieter, auch Untermieter, hat das Recht auf Einsicht in die Abrechnungsbelege. In diesem Fall die NK-Abrechnung des Hauptmieters.

Verweigert dieser die Einsicht kann der Mieter, auch Untermieter, eine evtl. Nachzahlung verweigern.

Das von mir geschriebene gilt allerdings nur wenn monatliche Vorauszahlungen für NK vereinbart sind.

Zum allgemeinen Verständnis, im Mietrecht gibt es nur Mieter und Vermieter. Bei Untermiervermietung ist halt der Hauptmieter der Vermieter und der Untermieter der Mieter. Ergo gelten die selben Bestimmungen.

regentrinkerin 
Fragesteller
 29.05.2012, 21:13

Spitze, vielen Dank!

Vorauszahlungen sind NK die man monatlich bezahlt, richtig verstanden? Also im Prinzip ein Abschlag, von dem man nachher etwas zurückbekommen könnte bzw wo man nachzahlen muss.

Steht irgendwo auch, dass Untermieter = Mieter? Dass will sie mir nämlich nicht glauben... :-S

wenn in deinem untermietvertrag eine pauschalsumme für nebenkosten steht,muß man dir keine nachweise dafür zeigen,wenn nicht hast du natürlich das recht dazu diese rechnung sehen zu können

regentrinkerin 
Fragesteller
 29.05.2012, 21:06

Und wieso muss man dem Mieter keine Nachweise zeigen wenn es eine Pauschalsumme gibt? Was ist denn deiner Meinung nach eine Pauschalsumme?

Nebenkosten werden doch generell erst mal "pauschal" abgerechnet und nachher gibt es Nachforderungen bzw Rückzahlungen.

Wenn dem so wäre könnte ja jemand daher kommen und (übertrieben) 300€ Nebenkosten veranschlagen - und ich hätte dann immer noch kein Recht die Abrechnungen zu sehen?

Die WG teilt sich die Nebenkosten, was heißt das? Der Hauptmieter bezahlt die Nettomiete für die gesamte Wohnung an den Vermieter. Diese Nettomiete setzt sich aus seiner Teilmiete und den Untermieten der Untermieter zusammen. Die monatliche pauschale Nebenkostenvorauszahlung wird ebenfalls vom Hauptmieter an den Vermieter gezahlt. Dabei gibt es feststehende Teilbeträge des Hauptmieters und der Untermieter, die nach Personenzahl oder m² der Wohnflächen aufgeteilt werden. Für die verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie Wasser, Warmwassser, Abwasser, Heizung und Strom kann nicht innerhalb der WG zwischen Hauptmieter und Untermietern nach Verbrauch abgerechnet werden, weil es für die einzelnen Parteien keine getrennten Messeinrichtungen gibt. Hier zahlt aufgrund einer inneren Vereinbarung jede Partei den gleichgroßen Anteil. Das steht dem Gedanken der Betriebskostenverordnung entgegen. Deshalb ist es wichtig, die Untermietverträge detailliert zu kennen. Schlussendlich: Wenn Nebenkosten hier auch abweichend vom BGB aufgeteilt und entrichtet werden, hat jeder Untermieter das Recht, die Abrechnungsunterlagen des Hauptmieters einzusehen. Bei Verweigerung keine Zahlung der beanstandeten Positionen.

Es kommt drauf an, was dein Untermietvertrag beinhaltet. Monatliche Vorauszahlungen oder eine Pauschale? Wenn letzteres der Fall sein sollte, gibt es keine Abrechnung und entfällt ein Nachweis der tats. Kosten.

regentrinkerin 
Fragesteller
 01.06.2012, 14:55

Da der Vertrag mündlich ist, kann ich das nicht nachschauen. Aber ich vermute, dass es sich um monatliche Vorauszahlungen handelt, da es bei den jährlichen Abrechnungen (die aber niemand außer der Hauptmieterin je gesehen hat), schon mal zu Nachzahlungsforderungen kam.

Bei Pauschalen wäre ja alles schon drin und müsste nicht nachgezahlt werden, richtig?

Und dass der Untermieter dem Mieter gleichgestellt ist, kann man das irgendwo nachweisen?

Vielen Dank für die Hilfe

albatros  04.06.2012, 02:37
@regentrinkerin

Bei mündlichen Mietverträgen gilt, dass mit der Zahlung der vereinbarten Miete sämtliche Kosten der Wohnung abgegolten sind. Dementsprechend gibt es also keine Abrechnung für den Mieter (hier Untermieter).

Für Mietverträge gilt meistens nicht das Mietrecht, sondern das Zivilrecht. Deshalb gelten die Regelungen zu den Betriebskosten, wie sie für Miete gelten, nicht. Nichtsdestotrotz können Sie selbstverständlich verlangen, dass ihnen der Nachweis für zu zahlende Leistungen ausgehändigt wird. Passiert das nicht, zahlen Sie Die Leistungen einfach nicht und dann muss der Hauptmieter klagen. Spätestens im Hauptverfahren müsste er dann die Berechnungsgrundlage für seine Forderungen offen legen.

Kinnear  29.05.2012, 17:23

Für Mietverträge gilt meistens nicht das Mietrecht, sondern das Zivilrecht.Deshalb gelten die Regelungen zu den Betriebskosten, wie sie für Miete gelten, nicht

Hä???????????????????????????????????????????????????????????

Und woher kennst du den Untermietvertrag vielleicht ist eine Pauschale vereinbart und du rätst dann, sie soll die Nebenkosten einfach nicht mehr zahlen??? Na toll...

regentrinkerin 
Fragesteller
 29.05.2012, 21:02

Wenn ich also meine, dass die NK-Rechnungen im Allgemeinen nicht stimmen, kann ich verlangen, die entsprechenden Abrechnungen zu sehen?

Ich weiß, dass Hauptmietern erlaubt ist, die Miete zu erhöhen und von der Untervermietung zu profitieren - wenn er/sie das aber über die NK macht, kann das angestritten werden?

Inwieweit ist es denn rechtens, den NK-Abschlag nicht zu zahlen?