Einsicht in WG-Gemeinschaftskonto

5 Antworten

Nein.

Wieso solltet Ihr in das Konto Eurer Unter-Vermieterin schauen dürfen?

Es läuft unter ihrem Namen und ob sie von Euch mehr oder weniger als das bekommt, was sie zur anteiligen Deckung ihrer Miete braucht, geht Euch rechtlich gesehen nichts an.

Wenn Ihr nicht als Kontoinhaber genannt seid, kannst Du auch nicht von einem "Gemeinschaftskonto" sprechen.

Du könntest dich beim Mieterverein erkundigen, da bekommst du wenigstens eine sachlich fundierte Auskunft. Wahrscheinlich aber nur gegen Beitrittserklärung.

nein wenn du/ihr in dem Bankkonto nicht vermerkt wart/seid, dann habt ihr kein Recht auf Einsicht in das Bankkonto, jedenfalls nicht gegenüber der Bank. Einsicht in Kontoauszüge könntet ihr evt. auf dem Klagewege erzielen, und zwar mit einer Klage auf Auskunft gegen die Kontoinhaberin. Falls das Gericht euerer Klage stattgibt, könnte sie Euch Auskunft erteilen müssen, hilfsweise die Bank mit einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils. Dazu die Dame, das Konto und die Bank bitte genau bezeichnen. Wenn ihr mittellos seid, könnt ihr es mit Beratungshilfe/Prozeßkostenhilfe versuchen.

Monatliche Überweisung (Kaltmiete, Nk, + Pauschale für Eventualitäten) ging auf ein Gemeinschaftskonto

und was willst Du da jetzt kontrollieren?

stern311  10.11.2014, 13:03

Das war , glaube ich, gar nicht gefragt.

Wow,

so schnell so viel Hilfe. Danke dafür :) Wir hätten gerne gewusst, ob sie evtl noch Geld von uns auf dem beherbergt. Nun ja, dann müssen wir es halt über §556 (565?) BGB probieren, das ist, so habe ich es zumindest gelesen, das Recht auf Einsicht der monatlich zu zahlenden Kosten. Dann können wir uns das über den Zeitraum hochrechnen, was genau abgegangen ist. Sehe ich das korrekt?

Gruß