Untermieter kündigen?
Hallo,
seit knapp zwei Jahren wohnt mein Untermieter bei mir in der Wohnung. Es gab gute und schlechte Zeiten, eher mehr schlechte. Wir hatten uns bereits zweimal auf eine gemeinsame Kündigung des Mietvertrags geeinigt, aber dann doch wieder aufgerafft.
Nun wohnt mein Freund mit bei mir und wir möchten alleine wohnen und das Verhältnis ist auch wiederholt angespannt. Typische Dinge wie Putzplan sind Streitpunkte. Nun ist meine Frage, ob ich ihm wegen Eigenbedarf kündigen kann und wie ich das korrekt machen kann. Ich weiß das mein Untermieter beim Mieterschutzbund ist und diesen auch konsultieren wird.
Es kann aber doch auch nicht sein, dass ich aus meiner eigenen Wohnung ausziehen muss, damit ich endlich meine Ruhe habe ?. Miete hat er immer korrekt und pünktlich gezahlt.
Die Wohnung ist NICHT möbliert vermietet.
2 Antworten
Kuendige ihm wegen Eigenbedarf mit dreimonatiger Frist und hilfsweise auch mit sechsmonatiger Frist ohne Begruendung nach BGB § 573a. falls das mit der Eigenbedarfskuendigung aus irgendeinem Grund schief geht, steht dann immer noch die andere Kuendigung 3 Monate spaeter.
Es handelt sich aber nicht um ein moebliertes Zimmer, oder? Wenn doch, geht es noch viel einfacher und auch viel schneller.
Es gilt doch aber der Eigenbedarf, wenn mein Partner bei mir einzieht ?
Ja klar. Die zusaetzliche Kuendigung nach BGB § 573a mit sechsmonatiger Frist ist nur zur Sicherheit. Wahrscheinlich wird sie ueberfluessig sein. Sie kann aber nicht schaden. Darum mach halt beide.
Wenn Du selbst mit in der Wohnung wohnst kannst Du von deinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen. BGB § 573a Absatz 2
Kündigungsfrist dann aber 6 Monate.
mein Partner zieht bei mir aber ein, da kann ich doch nach Eigendarf kündigen ?
Eigenbedarf für den Partner, nicht Ehepartner?
Könnte problematisch werden.
Kündigung nach § 573a dauert zwar länger, wäre aber problemloser.
nein ist leider nicht möbiliert bzw im Vertrag so vermerkt.