Untermieter kündigen?


27.04.2024, 09:23

Die Wohnung ist NICHT möbliert vermietet.

2 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Kuendige ihm wegen Eigenbedarf mit dreimonatiger Frist und hilfsweise auch mit sechsmonatiger Frist ohne Begruendung nach BGB § 573a. falls das mit der Eigenbedarfskuendigung aus irgendeinem Grund schief geht, steht dann immer noch die andere Kuendigung 3 Monate spaeter.

Es handelt sich aber nicht um ein moebliertes Zimmer, oder? Wenn doch, geht es noch viel einfacher und auch viel schneller.

simba2019 
Fragesteller
 27.04.2024, 09:21

nein ist leider nicht möbiliert bzw im Vertrag so vermerkt.

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simba2019 
Fragesteller
 27.04.2024, 10:21

Es gilt doch aber der Eigenbedarf, wenn mein Partner bei mir einzieht ?

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DerCaveman  27.04.2024, 12:58
@simba2019

Ja klar. Die zusaetzliche Kuendigung nach BGB § 573a mit sechsmonatiger Frist ist nur zur Sicherheit. Wahrscheinlich wird sie ueberfluessig sein. Sie kann aber nicht schaden. Darum mach halt beide.

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Wenn Du selbst mit in der Wohnung wohnst kannst Du von deinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen. BGB § 573a Absatz 2

Kündigungsfrist dann aber 6 Monate.

simba2019 
Fragesteller
 27.04.2024, 10:20

mein Partner zieht bei mir aber ein, da kann ich doch nach Eigendarf kündigen ?

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anitari  27.04.2024, 10:25
@simba2019

Eigenbedarf für den Partner, nicht Ehepartner?

Könnte problematisch werden.

Kündigung nach § 573a dauert zwar länger, wäre aber problemloser.

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