Darf Vermieter den Putzplan ändern?

6 Antworten

Erfahrungsgemäß ist die Entfernung von einer Erdgeschosswohnung bis zur Kellertür genauso weit wie die Entfernung vom 1. OG zum EG. Wo ist da das Problem? Du wischst eine Etage und zwei Treppenzüge und dann war's das. Das dauert doch allenfalls 10 - 15 Minuten. Und die selbe Arbeit hast Du doch bisher auch gemacht und zusätzlich 4 Etagen/Treppen geputzt, auf denen Du Dich im Alltag überhaupt nicht bewegst.

Aber man muss ja auch nicht immer gleich wischen. Wenn der Boden nach einer Woche noch sauber ausssieht, dann kann man auch in 3 Minuten mit dem Besen durchgehen.

Da Dir ja kein wirklicher Nachteil entsteht, dürfte die Änderung der Hausordnung auch zulässig sein. Wobei es natürlich schon besser gewesen wäre, wenn der Vermieter vorher mal darüber gesprochen hätte.

Kehrwoche, üble Sache. Gehört das ganze Haus einem Vermieter? In BW hat das Tradition haha. Die "kleine" beteuted (bei uns im Haus) Treppe einmal runter zur nächsten Tür, Eingang. Die große beteutet, Hauseingang, Hof, Garagen, UND die letzte Treppe zum Keller sowie die Flure zu den Kellern. Dass nur Du eine Treppe reinigst, die alle gleich häufig nutzen ist zumindest ungerecht. Aber ob Dir das jetzt hilft weiß ich nicht. Unsere Kehrwochenregelung ist das Ergebnis jahrelanger Diskussionen. Und am Ende macht es doch jeder so wie er es für richtig hält 😉😂😂

Du bist 14tägig an der Reihe. Für die leerstehende Wohnung muss der Vermieter die Reinigung übernehmen bzw. beauftragen. Keinesfalls bist du zuständig.

Natürlich darf er das. Bei uns wird auch nur so gewischt:

immer von seiner Wohnung zur Wohnung darunter putzen.

Allerdings nur 14tägig, weil 2 Parten auf einer Etage wohnen.