Kündigungsbestätigung per E-Mail rechtsgültig?

Liebe Community,

ich habe vor einiger Zeit eine Kündigungsbestätigung erhalten, die zu meinen Gunsten von den allgemeinen Vertragsbedingungen der Firma und den gesetzlichen Vorschriften abweicht. Das heißt, dass ich eigentlich 6 Monate bis zur Kündigung an der Firma gebunden wäre und nun hat die Firma kulanterweise beschlossen, dass ich nur die ersten 3 Monate zahlen muss und mein Vertrag nach dem 3. Monat gekündigt ist.

Es handelt sich hier um eine geänderte Kündigungsbestätigung, da die erste normal eine Kündigungsfrist von 6 Monaten betrug.

Diese Kündigungsbestätigung habe ich per E-Mail erhalten, nachdem ich auch meine Kündigung per E-Mail eingereicht hatte. Die Kündigungsbestätigung hat auch keine Unterschrift von einer Person bzw. einem Mitarbeiter (unter dem Satz "Mit freundlichen Grüßen" steht einfach nur der Name und die Abteilung des Unternehmens). Ich habe aber durch die Plattform "finanzfrage" erfahren, dass dies keine Auswirkung auf die Gültigkeit hat.

Da diese Kündigungsbestätigung nun von der Norm abweicht, wollte ich wissen, ob ich mich auch drauf verlassen kann, dass mein Vertrag gekündigt ist und bei mir auf dem Konto wirklich kein Geld mehr abgebucht wird.

Besonders der folgende Satz auf der Plattform "finanzfrage" hat mich etwas stutzig gemacht: "Eine Kündigungsbestätigung kann nicht gültig oder ungültig sein, da diese gar nicht notwendig ist." - Heißt das dann überhaupt, dass diese Art der geänderten Kündigungsbestätigung überhaupt rechtlich gelten kann?

Über Antwort von Personen, die vielleicht aus dem juristischen Bereich kommen, Fachwissen besitzen bzw. sich auch wirklich damit auskennen, würde ich mich sehr freuen!

Kündigung, Kündigungsfrist, kündigungsbestätigung, Vertragsrecht Rücktritt, Wirtschaft und Finanzen
Kündigung bei Bank - was wenn keine Bestätigung kommt, aber Rechnung?

Hallo,

ich habe am 29.5.2019 eine Prepaid-Kreditkarte Online bei der Commerzbank beantragt. Dieser Antrag wurde dann laut Datum auf den Unterlagen am 30.5.19 bestätigt.

Da ich die Karte nicht mehr nutze, und jährlich eine Gebühr anfällt, habe ich soeben (am 14.4.20) ein unterschriebenes Kündigungsschreiben an die E-Mail im Impressum geschickt.
Darin habe ich die KK-Nummer sowie alle meine persönlichen Daten und die Kundennummer angegeben. Auch habe ich geschrieben, dass ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen möchte und auch gerne eine schriftliche Bestätigung erhalten würde.

In den AGBs steht folgendes:

“18. Kündigungsrecht des Karteninhabers

Der Kunde kann den Kartenvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen.“

Mehr nicht..

Was würde nun passieren, wenn ich keine Bestätigung bekommen würde und man mir demnächst die Jahresgebühr in Rechnung stellen würde?
Denn in Foren habe ich schon gelesen, dass unter Anderem bei der Commerzbank Kündigungen, welche sogar per Einwurf und Beleg per Post verschickt werden, keine Bestätigung bekommen und auch weiter Rechnungen gestellt worden seien.

Wenn dies bei mir nun eintreten würde, welche Möglichkeiten würden sich mir bieten? Denn ich habe ja nun fristgerecht die Kündigung rausgeschickt.

danke und bleibt gesund :)

Kündigung, Recht, Commerzbank, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht, Frist
FSJ kündigen - Aber wie?

Ich möchte nach wirklich langer und ausreichender Überlegung mein Internationales FSJ kündigen. Ich absolviere es in Tschechien und fühle mich überhaupt nicht wohl und möchte so schnell wie möglich nach Hause.

Ich habe noch nie eine Kündigung geschrieben und habe jetzt einige Fragen.

1. Habe ich die Kündigungsbedingungen richtig verstanden und wäre meine Kündigung rechtskräftig?

2. Wenn ich diesen Monat noch kündige, dann ist der Vertrag zum 31.03 gekündigt und ich bin im April zu Hause. - stimmt das?

3. Muss ich das im Vertrag erwähnte " klärende Gespräch" mit der Einsatzstelle oder der Entsendungsorganisation führen? (ich hatte schon 2 Gespräche mit der Entsendungsorganisation, in denen ich mehrfach geäußert habe, dass ich höchstwahrscheinlich nach Hause möchte.)

4. Ich möchte folgende Kündigungsgründe in der Kündigung angeben, brauche aber Formulierungshilfe bzw. stelle ich mich zu dumm an, die Gründe passend in den Text zu fügen.

-ich fühle mich unwohl vor Allem auf Grund von vorherigen Problemen mit der Einsatzorganisation

-das FSJ im Ausland ist nicht das richtige für mich

-ich habe generell Heimweh

Bis jetzt sieht meine Kündigung so aus:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen mit Ihnen am 31.08.2019 abgeschlossenen Arbeitsvertrag fristwahrend zum 31.03.2020.

Bitte senden Sie mir eine Kündigungsbestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Außerdem bitte ich Sie, mir ein Zeugnis mit Angabe meiner Leistung auszustellen.

Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen 

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Früher aus Untermietvertrag rauskommen?

Wie der Titel schon sagt, suche ich nach einer Möglichkeit, die drei-Monats-Kündigungsfrist meines Untermietvertrags zu verkürzen.

Die Situation ist folgende: ich wohne seit einem halben Jahr zu Untermiete in einer WG, in der sich schon nach relativ kurzer Zeit herausstellte, dass mein Mitbewohner und ich nicht harmonieren. Um nur ein paar Punkte zu nennen: er ist der Meinung, ich putze zu wenig/nicht gründlich genug und seine Wohnung müsse immer blitzeblank wie in einem Hotel sein. Er selbst putzt aber selten bis nie (habe das heute wieder angesprochen und seine Ausreden waren unfassbar lächerlich), lässt auch dreckiges Geschirr lange herumstehen. Ich toleriere das, weil ich auf Harmonie aus bin.

Er ist - meistens mit dem Aufhänger "putzen" - schon mehrmals ausgerastet und hat Dinge wie "so geht das nicht mehr weiter/das ist das letzte Mal, dass ich das mitmache" von sich gegeben. Um sich dann letztlich später zu entschuldigen, weil eigentlich irgendwas anderes in seinem Leben der Grund für die schlechte Laune war. Mir ist das zu blöd und ehrlich gesagt auch mental sehr anstrengend (ich habe eine psychische Erkrankung, die mich im Job soweit nicht merklich einschränkt, durch die für mich solche Situationen aber extrem belastend sind).

Ich habe gemerkt, dass für mich eine eigene Wohnung, in der ich meine Ruhe habe und mich zurückziehen kann, die einzige Option ist. Daher bin ich intensiv auf Wohnungssuche und aktuell sehr optimistisch, spätestens zu Anfang Februar etwas zu finden, mit Glück sogar schon im Januar.

Mein Mitbewohner aber beharrt darauf, dass ich frühestens Anfang März ausziehen darf. Begründung: er fände erst bis dahin jemanden für das Zimmer, weil jede mögliche Mitbewohnerin zweimal zum Gespräch antanzen soll.

Und ich verstehe auch, dass er generell im Recht ist. Nur ist es so: wir leben in Hamburg, wo ja wirklich fast das schäbigste Loch für 500 Euro sofort einen Mieter findet und diese Wohnung ist wirklich schön und zentral gelegen. Außerdem habe ich angeboten, mich selbst um mögliche Nachmieterinnen zu kümmern und definitiv noch die Miete für Januar zu bezahlen, selbst wenn ich dann schon eine andere Wohnung haben sollte.

Meine Frage jetzt also: Gibt's nicht doch irgendeine Möglichkeit, diese WG früher zu verlassen, ohne zwei Monate doppelt Miete zu zahlen?

Mieter, Mietwohnung, Recht, Kündigungsfrist, Untermiete

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