tarifvertrag IGZ kündigungsfrist tage oder kalenderwochen?
im Manteltarifvertrag IGZ steht: "Die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit.
In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Beschäftigungsverhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitstagen gekündigt werden."
Wenn ich nun am 01.08.2019 (Donnerstag) angefangen habe, kann ich am 28.08.2019 (Mittwoch) mit einer Frist von 2 Tagen kündigen? das wären 28 Tage und demnach exakt 4 wochen. oder gelten kalenderwochen, demnach wäre der 28.08. die 5te kalenderwoche und somit würde eine andere frist greifen?
2 Antworten
Auch Kalenderwochen bestehen aus 7 Tagen, Wenn du am 28.8. kündigst, sind der 29. und der 30. August die Kündigungsfrist.
Natürlich muss die schriftliche Kündigung dann am 28. dort vorliegen.
Die 4-Wochenfrist läuft heute ab - Du kannst heute noch mit einer Frist von 2 Tagen schriftlich kündigen - dann noch am Donnerstag und Freitag arbeiten - das war´s.